
Ein 74 Jahre alter Mann ist rund sechs Wochen nach einem schweren Verkehrsunfall bei Gengenbach im baden-württembergischen Ortenaukreis gestorben. Der Fußgänger war Anfang September auf der Kreisstraße 5335 von einem Auto erfasst und schwer verletzt worden. Wie das Polizeipräsidium Offenburg am Freitag, 16. Oktober 2026, bestätigte, erlag der Mann am Morgen in einer Pflegeeinrichtung den Folgen seiner Verletzungen. Die Polizei hatte den Unfall bereits unmittelbar nach dem Geschehen untersucht und einen Sachverständigen eingeschaltet.
Der Unfall bei Gengenbach geschah am Freitag, 4. September 2026, gegen 18 Uhr. Eine 35 Jahre alte Autofahrerin war mit einem Opel Corsa auf der Kreisstraße 5335 von Gengenbach in Richtung Berghaupten unterwegs. Auf diesem Abschnitt verläuft ein Gehweg entlang der Straße.
Nach den bisherigen Erkenntnissen der Polizei soll der 74-jährige Fußgänger unvermittelt von diesem Gehweg auf die Fahrbahn getreten sein. Dort wurde er vom Fahrzeug der 35-Jährigen erfasst. Laut der ursprünglichen Polizeimeldung konnte die Autofahrerin den Zusammenstoß nicht mehr verhindern.
Bei dieser Darstellung handelt es sich um den von der Polizei zunächst ermittelten Ablauf. Welche Faktoren im Einzelnen zu der Kollision beitrugen, geht aus den veröffentlichten Angaben nicht hervor. Insbesondere enthalten die Mitteilungen keine abschließende Bewertung eines möglichen Fehlverhaltens der Unfallbeteiligten.
Die Kollision hatte für den Fußgänger schwerwiegende Folgen. Er erlitt Verletzungen, die eine sofortige medizinische Versorgung erforderlich machten.
Unmittelbar nach dem Zusammenstoß versorgten Rettungskräfte den schwer verletzten Mann. Neben dem Rettungsdienst und einem Notarzt wurde auch ein Rettungshubschrauber eingesetzt. Anschließend brachten die Einsatzkräfte den 74-Jährigen zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus.
Ob der Mann mit dem Hubschrauber oder einem Rettungswagen transportiert wurde, geht aus der Polizeimeldung nicht hervor. Auch zur Art seiner Verletzungen machten die Ermittler keine näheren Angaben.
Der Sachschaden am beteiligten Fahrzeug wurde zunächst auf etwa 2.000 Euro geschätzt. Angesichts der schweren Verletzungen des Fußgängers konzentrierten sich die polizeilichen Untersuchungen auf die Rekonstruktion des Unfallgeschehens.
Bereits in ihrer ersten Mitteilung vom 5. September bestätigte die Polizei, dass ein Sachverständiger hinzugezogen worden war.
Am Freitagmorgen, 16. Oktober, starb der 74-Jährige in einer Pflegeeinrichtung. Zwischen dem Unfall und seinem Tod lagen damit genau 42 Tage. Das Polizeipräsidium Offenburg bestätigte ausdrücklich, dass der Mann an den Folgen des Verkehrsunfalls verstorben sei.
Die Todesnachricht wurde am Freitag um 14:30 Uhr in einer ergänzenden Polizeimitteilung veröffentlicht. Damit steht fest, dass der Zusammenstoß Anfang September für den Fußgänger tödliche Folgen hatte.
Über den weiteren medizinischen Behandlungsverlauf zwischen der Aufnahme ins Krankenhaus und dem Tod in der Pflegeeinrichtung wurden keine Einzelheiten veröffentlicht. Ebenso wenig liegen nähere Angaben dazu vor, wann der Mann die Klinik verlassen hatte.
Die neue Mitteilung beschränkt sich auf die Bestätigung seines Todes und verweist hinsichtlich des Unfallgeschehens auf die ursprünglichen polizeilichen Erkenntnisse.
Die weiteren Ermittlungen zum Unfall wurden nach dem Zusammenstoß vom Verkehrsdienst Offenburg übernommen. Ein hinzugezogener Sachverständiger sollte dazu beitragen, den Ablauf der Kollision zu klären.
Welche Ergebnisse diese Untersuchungen bislang erbracht haben, wurde nicht veröffentlicht. Auch die Frage, ob sich aus den Ermittlungen weitere Konsequenzen ergeben, blieb zunächst offen.
Die Aussage, dass der Fußgänger plötzlich vom Gehweg auf die Kreisstraße getreten sein soll, beruht auf den damaligen polizeilichen Erkenntnissen. Sie stellt keine abschließende rechtliche Bewertung des Unfallhergangs dar.
Zu möglichen Verkehrsverstößen, zur Geschwindigkeit des Autos oder zu weiteren Umständen der Kollision enthält die aktuelle Polizeimeldung keine ergänzenden Feststellungen. Eine abschließende Zuordnung der Verantwortung ist daraus nicht abzuleiten.
Der tödliche Unfall ereignete sich vor dem Hintergrund einer weiterhin angespannten Verkehrssicherheitslage in Baden-Württemberg. Nach Angaben des Innenministeriums kamen im ersten Halbjahr 2026 insgesamt 161 Menschen bei Straßenverkehrsunfällen im Bundesland ums Leben. Das waren 14,4 Prozent weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.
Bei Fußgängern entwickelte sich die Zahl der tödlichen Unfälle allerdings anders. Von Januar bis Juni 2026 starben 27 Menschen, die zu Fuß unterwegs waren. Im ersten Halbjahr 2025 waren es 24 gewesen. Damit stieg die Zahl der getöteten Fußgänger, obwohl die Gesamtzahl der Unfälle mit Beteiligung von Fußgängern nach Angaben des Ministeriums zurückging.
Insgesamt registrierten die Behörden im ersten Halbjahr 2026 in Baden-Württemberg 16.379 Verkehrsunfälle mit Personenschaden. Dabei wurden 2.562 Menschen schwer und 17.494 leicht verletzt.
Auch die Bilanz des Gesamtjahres 2025 verdeutlicht das Ausmaß schwerer Verkehrsunfälle. Nach Angaben der Landespolizei starben damals 367 Menschen auf den Straßen Baden-Württembergs. Unter den Getöteten waren 148 Seniorinnen und Senioren. Ein Jahr zuvor hatte diese Altersgruppe 127 Todesfälle verzeichnet.
Diese landesweiten Zahlen erlauben allerdings keine Rückschlüsse auf die konkrete Ursache des Unfalls bei Gengenbach.
Der zeitliche Abstand zwischen dem Zusammenstoß und dem Tod des 74-Jährigen hat außerdem eine statistische Besonderheit.
In der amtlichen Straßenverkehrsunfallstatistik werden Personen als Verkehrstote erfasst, wenn sie innerhalb von 30 Tagen nach dem Unfall an dessen Folgen sterben. Diese einheitliche Definition verwendet das Statistische Bundesamt für die deutschen Unfallzahlen und internationale Vergleiche.
Der Fußgänger von Gengenbach starb dagegen erst 42 Tage nach dem Zusammenstoß. Sein Tod wird von der Polizei dennoch ausdrücklich auf die Verletzungen aus dem Unfall zurückgeführt. Die statistische Abgrenzung ändert nichts an dieser Feststellung.
Damit ist der Unfall auf der K5335 nicht mehr ausschließlich ein Fall schwerer Verletzungen. Der Tod des 74-Jährigen ist offiziell bestätigt. Der von der Polizei zunächst geschilderte Ablauf des Zusammenstoßes bleibt hingegen von einer abschließenden rechtlichen Bewertung zu unterscheiden.
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