Rente nach 45 Jahren: Merz und Schweitzer uneins über die Zukunft

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Die Bundesregierung ist über die Zukunft der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren weiter uneinig. Während der neue Bundesarbeitsminister Alexander Schweitzer (SPD) eine Kompromisslösung anstrebt, hält Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) an der geplanten Abschaffung fest. Für Beschäftigte, die ihren Ruhestand auf Grundlage der bisherigen Regelung geplant haben, ist damit weiterhin offen, welche Vorschriften künftig gelten sollen.

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Merz besteht auf Umsetzung der Rentenreform

Bundesarbeitsminister Alexander Schweitzer will die Empfehlungen der Alterssicherungskommission nicht unverändert übernehmen. In einem Interview mit der Rheinpfalz sprach sich der SPD-Politiker für weitere Verhandlungen über die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren aus. Die Vorschläge der Kommission seien eine Grundlage für politische Entscheidungen, aber keine verbindliche Vorgabe. Schweitzer, der am 13. Oktober die Nachfolge von Bärbel Bas angetreten hatte, hatte sich bereits im August gegen eine Abschaffung der bisherigen Sonderregelung ausgesprochen.

Bundeskanzler Friedrich Merz stellte sich am Samstag, 17. Oktober, jedoch erneut hinter die Empfehlungen der Rentenkommission. Beim Deutschlandtag der Jungen Union in Bonn erklärte der CDU-Vorsitzende, er wolle die Reformvorschläge in der vorliegenden Form umsetzen. Dazu gehört auch die Abschaffung des abschlagsfreien Renteneintritts für besonders langjährig Versicherte. Merz strebt weiterhin eine Kabinettsentscheidung noch in diesem Jahr an. Die parlamentarischen Beratungen sollen ebenfalls möglichst bald beginnen.

Der Konflikt reicht allerdings über die unterschiedlichen Positionen von Kanzler und Arbeitsminister hinaus. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD aus dem Jahr 2025 ist der Fortbestand eines abschlagsfreien Renteneintritts nach 45 Beitragsjahren ausdrücklich vorgesehen. Auch innerhalb der Union gibt es deshalb Widerstand gegen die Abschaffung. Mehrere CDU-Ministerpräsidenten aus Ostdeutschland haben sich für den Erhalt der bisherigen Möglichkeit ausgesprochen.

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Rentenkommission will bisherige Sonderregel abschaffen

Die Alterssicherungskommission hatte im Juni insgesamt 33 Empfehlungen für eine umfassende Neuordnung der Altersvorsorge vorgelegt. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Abschaffung der sogenannten Rente mit 63. Nach Einschätzung der Experten belastet der abschlagsfreie vorzeitige Renteneintritt die gesetzliche Rentenversicherung und begünstigt Versicherte, die vergleichsweise früh aus dem Berufsleben ausscheiden können. Durch die Reform sollen die Finanzierung langfristig stabilisiert und Belastungen zwischen den Generationen anders verteilt werden.

Als Ausgleich empfiehlt die Kommission einen besonderen Schutz für ältere Beschäftigte, die aus gesundheitlichen Gründen ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können. Eine individuelle Gesundheitsprüfung soll dafür die Grundlage bilden. Außerdem schlagen die Experten vor, das frühestmögliche Eintrittsalter für die Altersrente nach 35 Versicherungsjahren von 63 auf 64 Jahre anzuheben. Bei dieser Rentenart fallen bei vorzeitigem Bezug weiterhin Abschläge an. Auch diese Vorschläge sind bislang nicht geltendes Recht.

Was sich für Beschäftigte bei der Rente ändern könnte

Die bisherige Bezeichnung Rente mit 63 ist inzwischen überholt. Für besonders langjährig Versicherte hängt der abschlagsfreie Rentenbeginn vom Geburtsjahr ab. Menschen des Jahrgangs 1962 können die entsprechende Altersrente mit 64 Jahren und acht Monaten erhalten. Für den Jahrgang 1963 liegt die Grenze bei 64 Jahren und zehn Monaten. Wer 1964 oder später geboren wurde, kann nach derzeitiger Rechtslage frühestens mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, sofern die erforderlichen 45 Versicherungsjahre erfüllt sind. Die reguläre Altersgrenze liegt für diese Jahrgänge bei 67 Jahren.

Dabei zählen für die erforderlichen 45 Jahre nicht ausschließlich Zeiten einer regulären Beschäftigung. Unter bestimmten Voraussetzungen werden beispielsweise auch Kindererziehung, Pflege von Angehörigen und Zeiten des Krankengeldbezugs berücksichtigt. Die Sonderregel erlaubt allerdings keinen noch früheren Rentenbeginn gegen Abschläge. Dafür gelten andere Rentenarten mit eigenen Voraussetzungen.

Ob die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte vollständig entfällt oder durch Übergangsregelungen teilweise erhalten bleibt, ist politisch noch nicht entschieden. Die frühere Arbeitsministerin Bärbel Bas hatte bereits Vertrauensschutz für Betroffene zugesagt. Konkrete gesetzliche Regelungen dazu liegen jedoch noch nicht vor. Damit bleibt auch ungeklärt, welche Jahrgänge von einer möglichen Abschaffung betroffen wären. Fest steht lediglich, dass die geltenden Ansprüche durch die Empfehlungen der Rentenkommission bislang nicht verändert wurden.

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