
Bei den Sparkassen steht eine wichtige Änderung beim Bezahlen im Internet an. Die bisherige Sicherheitsanwendung S-ID-Check wird eingestellt und durch die App S-pushTAN ersetzt. Wer seine Kreditkarte oder eine entsprechende Debitkarte bislang über S-ID-Check für Online-Einkäufe freigegeben hat, muss auf das neue Verfahren umstellen. Mehrere Sparkassen nennen den 31. Januar 2027 als Abschalttermin. Kunden können den Wechsel bereits jetzt vornehmen.
Die Änderung betrifft die zusätzliche Sicherheitsbestätigung bei Kartenzahlungen im Internet. Künftig sollen solche Freigaben über dieselbe Anwendung erfolgen, die viele Sparkassenkunden bereits für Überweisungen und andere Vorgänge im Online-Banking verwenden. Die Umstellung läuft schon seit mehreren Monaten.
Die Förde Sparkasse hat am 21. Juli 2026 ausdrücklich angekündigt, dass S-ID-Check zum 31. Januar 2027 abgeschaltet wird. Danach können Online-Kartenzahlungen nicht mehr über die bisherige Anwendung bestätigt werden. Auch die Sparkassen Hannover und Minden-Lübbecke nennen dieses Datum. Die Sparkasse Karlsruhe kündigt für denselben Tag die Einstellung des Supports an.
Allerdings gibt es Unterschiede zwischen den veröffentlichten Hinweisen einzelner Institute. Die Berliner Sparkasse spricht beispielsweise bereits von einem Supportende Ende 2026. Kunden sollten deshalb die Angaben ihrer eigenen Sparkasse beachten und die Umstellung möglichst noch vor dem Jahreswechsel erledigen. Neue Registrierungen für S-ID-Check sind ohnehin nicht mehr möglich. Auf der offiziellen Internetseite des bisherigen Dienstes wird der 16. Januar 2026 als letzter Termin für Neuregistrierungen genannt.
Die Umstellung betrifft Kunden, die beim Online-Einkauf das Sicherheitsverfahren 3-D Secure verwenden. Es kommt insbesondere bei Kreditkarten von Mastercard und Visa sowie bei entsprechend ausgestatteten Sparkassen-Debitkarten zum Einsatz. Auch die Sparkassen-Karte Basis gehört zu den unterstützten Kartenarten. Das Verfahren dient dazu, bei Internetzahlungen die Identität des Karteninhabers zusätzlich zu überprüfen.
Bei Mastercard trägt das Verfahren die Bezeichnung Mastercard Identity Check, bei Visa heißt es Visa Secure. Wird beim Einkauf eine zusätzliche Bestätigung verlangt, muss der Karteninhaber den Zahlungsvorgang autorisieren. Dafür war bislang S-ID-Check vorgesehen. Künftig übernimmt S-pushTAN diese Funktion. Nicht jede Online-Kartenzahlung erfordert allerdings eine gesonderte Freigabe, da unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen möglich sind.
Die eigentliche Bankkarte wird durch die Änderung nicht ungültig. Eine neue Kreditkarte oder Debitkarte ist für den Wechsel nicht erforderlich. Auch gewöhnliche Kartenzahlungen an der Ladenkasse und Bargeldabhebungen sind von der Abschaltung des bisherigen 3-D-Secure-Verfahrens nicht betroffen. Einschränkungen können dagegen bei Online-Einkäufen entstehen, wenn eine erforderliche Kartenfreigabe nach der Abschaltung nicht über ein weiterhin unterstütztes Verfahren möglich ist.
Die Sparkassen unterscheiden bei der Einrichtung zwischen Kunden, die S-pushTAN bereits verwenden, und solchen, die die Anwendung noch nicht eingerichtet haben. Wer S-pushTAN schon für sein Online-Banking nutzt, kann die Freigabe von Kartenzahlungen häufig direkt innerhalb der App aktivieren. Dafür muss die jeweilige Karte für 3-D Secure registriert werden, sofern diese Freischaltung nicht bereits erfolgt ist.
Einige Sparkassen bieten dafür einen Überführungsassistenten an. Nach dem Öffnen der S-pushTAN-App werden betroffene Kunden durch die Registrierung geführt und müssen den entsprechenden Nutzungsbedingungen zustimmen. Bei erfolgreichem Wechsel wird die bisherige Registrierung in S-ID-Check automatisch aufgehoben. Die alte Anwendung kann anschließend vom Smartphone entfernt werden. Wer prüfen möchte, ob seine Karte bereits für 3-D Secure freigeschaltet ist, kann dafür bei teilnehmenden Sparkassen den Dienst Card Control im Online-Banking verwenden.
Wer S-pushTAN bisher nicht nutzt, muss die Anwendung zunächst aus dem offiziellen App Store oder Google Play herunterladen und die Karte registrieren. Die Freischaltung kann über das Online-Banking oder das zentrale Sparkassenangebot für 3-D Secure eingeleitet werden. Je nach bisherigem Zugangsverfahren verschickt die Sparkasse anschließend einen Registrierungsbrief mit einem QR-Code. Kunden ohne Online-Banking erhalten zusätzlich ein separates Schreiben mit einem Aktivierungspasswort.
Auch Nutzer des chipTAN-Verfahrens müssen ihre bisherige Methode zur Freigabe von Überweisungen nicht aufgeben. Sie können S-pushTAN ausschließlich für die Bestätigung von Online-Kartenzahlungen einrichten. Ebenso ist die Registrierung für 3-D Secure grundsätzlich ohne eigenen Online-Banking-Zugang möglich.
Die Sparkassen sehen für bestimmte Fälle auch alternative Möglichkeiten zur Kartenfreigabe vor. Das zentrale Sparkassenportal nennt eine Bestätigung per SMS als Ausnahme. In den Informationen zum bisherigen S-ID-Check wird außerdem ein FIDO-Sicherheitsschlüssel als Möglichkeit für Kunden ohne Smartphone beschrieben. Welche Verfahren für die jeweilige Karte zur Verfügung stehen, sollte direkt mit der kartenausgebenden Sparkasse geklärt werden.
Besondere Aufmerksamkeit ist während der Umstellung bei Nachrichten angebracht, die angeblich von einer Sparkasse stammen. Die Institute weisen ausdrücklich darauf hin, dass sie Kunden nicht per E-Mail, SMS oder Telefon zur Herausgabe von Passwörtern, PINs oder TANs auffordern. Wer seine Kartenfreigabe umstellen möchte, sollte deshalb die offizielle Anwendung oder die selbst aufgerufene Internetseite seiner Sparkasse verwenden und keine Zugangsdaten über unverlangt zugesandte Links eingeben.
Mit der Umstellung bündeln die Sparkassen zwei bislang getrennte Freigabeverfahren. Für Kunden, die ihre Karten regelmäßig beim Online-Shopping einsetzen, ist vor allem die rechtzeitige Aktivierung von S-pushTAN entscheidend. Wer die Einrichtung vor der Abschaltung abschließt, kann die zusätzliche Bestätigung seiner Online-Kartenzahlungen anschließend über das neue Verfahren erledigen.
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