Rentenalter vor weiterer Anhebung: Regierung ringt um Reform

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Symbolbild mit KI erstellt

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Die Rentenreform in Deutschland könnte den Ruhestand für viele Beschäftigte weiter nach hinten verschieben. Die Bundesregierung will das Rentensystem grundlegend verändern. Im Gespräch sind eine höhere Altersgrenze, strengere Voraussetzungen für den vorzeitigen Rentenbeginn und neue Schutzregelungen für gesundheitlich eingeschränkte Beschäftigte. Doch innerhalb der schwarz-roten Koalition gibt es weiter erhebliche Meinungsverschiedenheiten. Besonders umstritten ist die Zukunft der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren.

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Rentenalter könnte nach 2031 auf 67,5 Jahre steigen

Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission empfiehlt, das gesetzliche Renteneintrittsalter künftig an die Entwicklung der Lebenserwartung zu koppeln. Nach den derzeitigen Modellannahmen würde die Regelaltersgrenze zwischen 2031 und 2041 schrittweise von 67 auf etwa 67 Jahre und sechs Monate steigen.

Dabei sollen zusätzliche Lebensjahre im Verhältnis von zwei zu eins auf Erwerbsleben und Ruhestand verteilt werden. Steigt die Lebenserwartung beispielsweise um drei Jahre, wären davon rechnerisch zwei Jahre für eine längere Erwerbsphase vorgesehen. Wie stark die Altersgrenze tatsächlich steigen würde, hängt von der künftigen Entwicklung der Lebenserwartung ab.

Eine allgemeine Rente mit 70 Jahren ist dagegen nicht beschlossen. Auch die vorgeschlagene Anhebung auf 67,5 Jahre ist bislang kein geltendes Recht.

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Frührente nach 35 und 45 Versicherungsjahren auf dem Prüfstand

Noch deutlicher könnten die Veränderungen beim vorzeitigen Renteneintritt ausfallen. Nach den Empfehlungen der Kommission soll die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte abgeschafft werden. Sie ermöglicht bislang Menschen mit mindestens 45 Versicherungsjahren einen früheren Ruhestand ohne Rentenkürzung.

Die häufig als „Rente mit 63“ bezeichnete Regelung gilt allerdings längst nicht mehr einheitlich ab diesem Alter. Für den Jahrgang 1962 ist der abschlagsfreie Rentenbeginn beispielsweise erst mit 64 Jahren und acht Monaten möglich. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren.

Auch die Frührente nach mindestens 35 Versicherungsjahren könnte eingeschränkt werden. Die Kommission schlägt vor, den frühestmöglichen Rentenbeginn mit Abschlägen von 63 auf 64 Jahre anzuheben. Bislang vermindert sich die Rente bei einem vorzeitigen Beginn dauerhaft um 0,3 Prozent für jeden Monat.

Neue Schutzrente für gesundheitlich eingeschränkte Beschäftigte

Als Ausgleich für den möglichen Wegfall der abschlagsfreien Frührente schlägt die Kommission eine besondere Schutzrente vor. Sie soll Menschen zugutekommen, die kurz vor dem Ruhestand stehen und ihren langjährig ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können.

Voraussetzung wäre eine individuelle gesundheitliche Prüfung. Betroffene sollen unter bestimmten Bedingungen früher in Rente gehen können, ohne zunächst eine berufliche Neuqualifizierung absolvieren zu müssen.

Daneben empfiehlt die Kommission, den Zugang zur Altersteilzeit zu verändern. Die Altersgrenze soll von 55 auf 58 Jahre steigen. Das bisherige Blockmodell, bei dem Beschäftigte zunächst weiterarbeiten und anschließend vollständig freigestellt werden, soll entfallen.

Union und SPD streiten über die Umsetzung

Die Alterssicherungskommission übergab ihre 33 Empfehlungen am 23. Juni 2026. Anfang Juli verständigten sich Union und SPD grundsätzlich darauf, die Vorschläge vollständig umzusetzen. Inzwischen gibt es jedoch insbesondere bei der abschlagsfreien Frührente erheblichen Widerstand.

Der neue Bundesarbeitsminister Alexander Schweitzer (SPD) hat deutlich gemacht, dass die Empfehlungen politisch verhandelt werden müssen. Im Interview mit der Rheinpfalz vom 17. Oktober verwies er darauf, dass die Koalition ursprünglich vereinbart hatte, die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren grundsätzlich zu erhalten.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) drängt dagegen auf eine schnelle Umsetzung. Nach seinem Zeitplan soll die Reform noch 2026 das Bundeskabinett passieren und im ersten Quartal 2027 vom Bundestag beschlossen werden. Ein endgültiger Gesetzentwurf lag bis zuletzt nicht vor.

Länger arbeiten wird bereits steuerlich gefördert

Unabhängig von der geplanten Rentenreform gibt es seit dem 1. Januar 2026 einen finanziellen Anreiz für freiwillige Weiterarbeit. Mit der Aktivrente können sozialversicherungspflichtige Beschäftigte nach Erreichen ihrer gesetzlichen Regelaltersgrenze monatlich bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn steuerfrei beziehen. Für Selbstständige und Beamte gilt diese Vergünstigung nicht.

Wer den Beginn seiner Altersrente über die Regelaltersgrenze hinaus verschiebt, erhält zudem nach geltendem Recht einen Zuschlag von 0,5 Prozent für jeden zusätzlichen Monat. Ein um ein Jahr aufgeschobener Rentenbeginn erhöht die spätere monatliche Rente damit um sechs Prozent. Zusätzliche Rentenbeiträge aus einer fortgesetzten Beschäftigung können die Ansprüche weiter steigern.

Bis zur Reform gelten die bisherigen Altersgrenzen

Für Versicherte bleibt vorerst das bestehende Rentenrecht maßgeblich. Die bereits beschlossene schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre läuft weiter. Für den Geburtsjahrgang 1961 liegt sie bei 66 Jahren und sechs Monaten, für Menschen ab dem Jahrgang 1964 bei 67 Jahren.

Ob und wann darüber hinaus neue Altersgrenzen eingeführt werden, entscheidet sich erst im weiteren Gesetzgebungsverfahren. Auch mögliche Übergangsregelungen für rentennahe Jahrgänge sind noch nicht abschließend geklärt.

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