
Der digitale Führerschein in Deutschland könnte bereits im November 2026 eingeführt werden. Das Bundesverkehrsministerium rechnet nach Angaben des ADAC mit einem entsprechenden Start und testet die neue Funktion derzeit intern. Autofahrer sollen ihre Fahrerlaubnis künftig über eine Smartphone-App nachweisen können, ohne den bisherigen Kartenführerschein mitführen zu müssen. Einen verbindlichen Termin für die Freischaltung gibt es allerdings noch nicht.
Ein wichtiger Schritt ist bereits erfolgt: Seit dem 14. Oktober 2026 gelten die gesetzlichen Regelungen für den digitalen Führerschein. Das Bundesverkehrsministerium bestätigte die technischen Voraussetzungen für dessen Erstellung mit einer Bekanntmachung vom 19. Oktober im Bundesgesetzblatt.
Damit ist der rechtliche Rahmen geschaffen, um den Führerschein künftig auch elektronisch nachzuweisen. Die tatsächliche Nutzung hängt jedoch noch von der Bereitstellung der entsprechenden App-Funktion ab. Das Ministerium hatte ursprünglich eine Einführung bis Ende 2026 angekündigt.
Der digitale Führerschein soll über die bereits verfügbare i-Kfz-App angeboten werden. Die Anwendung wurde von der Bundesdruckerei im Auftrag des Kraftfahrt-Bundesamtes und des Bundesverkehrsministeriums entwickelt. Seit November 2025 können Autofahrer damit ihren Fahrzeugschein digital auf dem Smartphone hinterlegen.
Künftig sollen sich auch die Angaben zum Führerschein in der Anwendung abrufen lassen. Bei einer Verkehrskontrolle würde es dann ausreichen, den amtlichen digitalen Nachweis auf dem Smartphone vorzuzeigen und dessen Überprüfung zu ermöglichen.
Der klassische Kartenführerschein bleibt weiterhin gültig. Die digitale Nutzung ist als freiwillige Ergänzung vorgesehen.
Nicht jeder Führerschein lässt sich nach den gesetzlichen Vorgaben unmittelbar digitalisieren. Voraussetzung ist ein gültiger deutscher Kartenführerschein, der ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde. Wer noch einen älteren Papierführerschein besitzt, erfüllt diese Bedingung zunächst nicht.
Für die Beantragung sind außerdem ein geeignetes Smartphone mit entsprechender Anwendung und eine elektronische Identifizierung erforderlich. Dafür kann beispielsweise die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises genutzt werden.
Das Kraftfahrt-Bundesamt ist für die Erstellung des digitalen Führerscheins zuständig. Die erforderlichen Fahrerlaubnisdaten stammen unter anderem aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister.
Eine wesentliche Einschränkung betrifft Auslandsreisen. Der geplante digitale Führerschein ist zunächst ausschließlich für den Nachweis innerhalb Deutschlands vorgesehen. Wer beispielsweise nach Österreich, Frankreich oder in die Niederlande fährt, muss deshalb weiterhin seinen herkömmlichen Führerschein mitnehmen.
Auch innerhalb Deutschlands kann die digitale Variante erst genutzt werden, wenn sie offiziell bereitgestellt und auf dem Smartphone eingerichtet wurde. Ein einfaches Foto des Führerscheins reicht als Ersatz für das amtliche Dokument nicht aus.
Langfristig arbeitet auch die Europäische Union an einem einheitlichen digitalen Führerschein. Dieser soll bis Ende 2030 in allen Mitgliedstaaten verfügbar und gegenseitig anerkannt sein.
Die Bundesregierung plant bereits den nächsten Schritt. Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums soll der digitale Führerschein Anfang 2027 zusätzlich in der staatlichen europäischen digitalen Identitäts-Wallet, der EUDI-Wallet, verfügbar werden.
Die nationale i-Kfz-App soll daneben bestehen bleiben. Damit könnten Führerschein und Fahrzeugschein künftig sowohl in einer speziellen Mobilitätsanwendung als auch über eine digitale Identitätslösung genutzt werden. Die angekündigte Erweiterung bedeutet allerdings noch keine automatische Anerkennung des deutschen digitalen Führerscheins bei Verkehrskontrollen im europäischen Ausland.
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