Bosch stellt Konzernstruktur neu auf: 62.500 Beschäftigte vor Wechsel in Tochtergesellschaften

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Quelle: Pixabay, sergeitokmakov

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Der Technologiekonzern Bosch plant eine weitreichende Neuordnung seiner Unternehmensstruktur in Deutschland. Vier bislang in die Robert Bosch GmbH eingebundene Bereiche sollen künftig als eigenständige Tochtergesellschaften geführt werden. Rund 62.500 Beschäftigte sind betroffen. Die neuen Gesellschaften sollen am 1. August 2027 ihre Arbeit aufnehmen. Bosch verspricht sich davon schnellere Entscheidungen und eine stärkere Wettbewerbsfähigkeit.

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Bosch überführt vier Bereiche in eigene Gesellschaften

Der Konzernumbau bei Bosch betrifft den größten Geschäftsbereich Mobility sowie drei zentrale Serviceeinheiten. Das Unternehmen hatte die Pläne am 22. Oktober 2026 offiziell bekannt gegeben.

Künftig sollen Bosch Mobility, Bosch Digital, Global Business Services und Global Real Estate jeweils als eigenständige GmbH innerhalb des Konzerns organisiert werden. Die Gesellschaften bleiben vollständig im Eigentum der Bosch-Gruppe.

Die Neuordnung beschränkt sich auf die deutschen Aktivitäten, die bislang unmittelbar in der Robert Bosch GmbH angesiedelt sind. Andere Geschäftsfelder wie Industrietechnik, Konsumgüter sowie Energie- und Gebäudetechnik verfügen bereits über eigene Tochtergesellschaften.

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Die Robert Bosch GmbH selbst soll künftig vor allem die strategische Konzernführung sowie die zentrale Forschung und Vorausentwicklung übernehmen. Dort sind nach Unternehmensangaben derzeit mehr als 3.000 Menschen beschäftigt.

Neue Struktur soll ab August 2027 gelten

Der Übergang ist für den 1. August 2027 vorgesehen. Bis Ende desselben Jahres will Bosch die damit verbundenen organisatorischen Veränderungen schrittweise abschließen.

Mit der neuen Struktur sollen die operativen Gesellschaften mehr Verantwortung für eigene Entscheidungen erhalten. Die Konzernzentrale soll sich stärker auf übergeordnete strategische Aufgaben konzentrieren.

Bosch-Chef Christian Fischer begründet die Neuordnung mit dem zunehmenden Wettbewerbsdruck. Besonders Anbieter aus Asien stellten das Unternehmen vor neue Herausforderungen. Entwicklungsprozesse müssten beschleunigt und interne Abläufe vereinfacht werden.

Eine weitere Zielsetzung ist die wirtschaftliche Stärkung der einzelnen Geschäftsbereiche. Bosch erhofft sich außerdem bessere Möglichkeiten für strategische Partnerschaften und neue Geschäftsmodelle.

Fischer betonte zugleich, dass die Gesellschaften vollständig in den Konzern eingebunden bleiben sollen. Konkrete Verkaufs- oder Börsenpläne seien mit der Neuordnung nicht verbunden.

Arbeitsverträge von 62.500 Beschäftigten betroffen

Besonders große Auswirkungen hat die Neuordnung auf die Beschäftigungsverhältnisse. Nach Angaben des Unternehmens sollen rund 62.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland in die neuen Gesellschaften wechseln. Der überwiegende Teil arbeitet bislang im Mobilitätsgeschäft.

Bosch erklärte, dass die bestehenden Arbeitsverträge auf die jeweiligen Tochtergesellschaften übergehen sollen. Ein Wechsel zu einem Unternehmen außerhalb des Bosch-Konzerns ist damit nicht vorgesehen.

Bei einem Betriebsübergang schützt Paragraf 613a des Bürgerlichen Gesetzbuchs grundsätzlich die bestehenden Arbeitsverhältnisse. Der neue Arbeitgeber tritt in die bisherigen Rechte und Pflichten ein. Eine Kündigung allein wegen des Betriebsübergangs ist gesetzlich unwirksam.

Für tarifvertragliche Regelungen und Betriebsvereinbarungen gelten besondere gesetzliche Schutzvorschriften. Ihre konkrete Fortgeltung hängt unter anderem von der jeweiligen rechtlichen Ausgestaltung ab.

Nach Angaben aus dem Unternehmen ist durch die gesellschaftsrechtliche Neuordnung kein zusätzlicher Stellenabbau vorgesehen. Davon unabhängig bestehen bereits angekündigte Personalabbaupläne bei Bosch, insbesondere im Automobilgeschäft.

Betriebsräte wollen Mitbestimmung sichern

Die geplanten Veränderungen betreffen auch die Arbeitnehmervertretung. Mit der Aufteilung in eigenständige Gesellschaften müssen Zuständigkeiten und Mitbestimmungsstrukturen überprüft werden.

Bei betrieblichen Aufspaltungen sieht das Betriebsverfassungsgesetz unter bestimmten Voraussetzungen Übergangsmandate für bestehende Betriebsräte vor. Zudem gelten für größere GmbHs gesetzliche Vorgaben zur Beteiligung von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsräten.

Wie die Betriebsratsstrukturen und Aufsichtsgremien innerhalb der neuen Bosch-Gesellschaften im Einzelnen ausgestaltet werden, war zunächst nicht abschließend geklärt.

Frank Sell, Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats von Bosch Mobility Solutions, erklärte, die Arbeitnehmervertretung werde die Veränderungen kritisch und konstruktiv begleiten. Entscheidend sei, dass der Umbau nicht zulasten der Beschäftigten gehe.

Über die Ausgestaltung des Betriebsübergangs sowie die weitere Geltung tariflicher und betrieblicher Regelungen sollen Unternehmensführung und Arbeitnehmervertreter verhandeln.

Mobility bleibt wichtigster Geschäftsbereich

Besonders bedeutend ist die Ausgliederung des Mobilitätsgeschäfts. Bosch Mobility erwirtschaftete 2025 einen Umsatz von 55,8 Milliarden Euro. Das entsprach rund 60 Prozent des gesamten Konzernumsatzes von 91 Milliarden Euro.

Der Geschäftsbereich beliefert Automobilhersteller weltweit mit Technologien und Komponenten. Als eigenständige Gesellschaft soll er künftig stärker integriert geführt werden und schneller auf Marktveränderungen reagieren können.

Die Neustrukturierung erfolgt in einer wirtschaftlich schwierigen Phase für die internationale Automobilzulieferindustrie. Bosch steht unter Druck durch veränderte Nachfrage, den technologischen Wandel und zunehmende Konkurrenz insbesondere aus China.

Mit der Neuordnung will der Konzern nach eigenen Angaben seine Ertragskraft verbessern und Investitionen in neue Technologien langfristig sichern. Ob die veränderten Entscheidungsstrukturen zu den angestrebten wirtschaftlichen Verbesserungen führen, ist bislang offen.

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