Scheßlitzer Straße in Zapfendorf gesperrt: Auch Weiherweg nicht befahrbar

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Symbolfoto

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In Zapfendorf im oberfränkischen Landkreis Bamberg wird die Scheßlitzer Straße Anfang November vollständig für den Verkehr gesperrt. Die Maßnahme beginnt am Montag, 2. November 2026, und soll spätestens am Freitag, 13. November, enden. Betroffen ist der Abschnitt vor dem Werk der Bayerischen Milchindustrie. Für die Anfahrt nach Zapfendorf hat die Gemeinde mehrere ausgeschilderte Ausweichstrecken genannt. Auch der Weiherweg kann während der Sperrung nicht als Durchfahrt genutzt werden.

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Kreisstraße BA 1 bis zur Autobahnauffahrt betroffen

Die Vollsperrung der Scheßlitzer Straße in Zapfendorf erstreckt sich von der Hausnummer 7 auf Höhe des Betriebs Holzbau Nüßlein bis zur Auffahrt auf die Autobahn A73 in Richtung Bamberg und Nürnberg. Die Scheßlitzer Straße gehört in diesem Bereich zur Kreisstraße BA 1. Sie verbindet den östlichen Ortsbereich mit der Autobahn und dem Straßennetz in Richtung Scheßlitz.

Die aktuelle Verkehrsregelung geht auf eine Nachricht des Landratsamts Bamberg vom 26. Oktober zurück. Der Markt Zapfendorf veröffentlichte die genaueren Angaben am Dienstag, 27. Oktober. Anders als bei den vorangegangenen Arbeiten ist für die nun angekündigte Bauphase eine vollständige Straßensperrung vorgesehen. Eine konkrete Uhrzeit für den Beginn oder die Aufhebung der Sperre nennt die Gemeinde nicht.

Die Gemeinde weist ausdrücklich darauf hin, dass auch die Fahrt durch den Weiherweg nicht möglich ist. Verkehrsteilnehmer können ihn daher nicht als Abkürzung zur Umfahrung der Baustelle nutzen. Die Ankündigung nennt die Autobahnauffahrt in Richtung Bamberg und Nürnberg als Grenze des gesperrten Straßenabschnitts. Ob weitere Teile der Anschlussstelle betroffen sind, wird nicht gesondert erläutert.

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So führen die Umleitungen nach Zapfendorf

Für Autofahrer auf der A73 nennt die Marktgemeinde zwei benachbarte Anschlussstellen als Ausweichmöglichkeiten. Reisende können die Autobahn bei Ebensfeld an der Anschlussstelle 16 oder bei Breitengüßbach-Nord an der Anschlussstelle 18 verlassen. Von dort führt die Anfahrt jeweils über die Staatsstraße 2197 nach Zapfendorf.

Wer aus Richtung Scheßlitz auf Landstraßen anreist, folgt nach der offiziellen Beschreibung zunächst der Kreisstraße BA 1. Anschließend verläuft die Ausweichroute über Kirchschletten und die Kreisstraße BA 47 nach Zapfendorf.

Aus Richtung Ebensfeld oder Breitengüßbach wird dagegen die Staatsstraße 2197 als Zufahrt angegeben. Die entsprechenden Umleitungen sind nach Angaben der Gemeinde ausgeschildert.

Die Verkehrsregelung betrifft damit insbesondere die direkte Verbindung zwischen Zapfendorf und der Autobahn im Bereich des Milchindustriebetriebs. Wer während des genannten Zeitraums nach Zapfendorf fahren möchte, muss die ausgeschilderten Umleitungsstrecken berücksichtigen. Eine gesonderte Aufstellung weiterer gesperrter Autobahnauf- oder -abfahrten enthält die Bekanntmachung nicht.

Straßenarbeiten laufen bereits seit dem 5. Oktober

Die vollständige Sperrung bildet eine weitere Phase der Bauarbeiten an der Scheßlitzer Straße. Bereits am 5. Oktober begannen dort Arbeiten im Bereich des Werks der Bayerischen Milchindustrie. Zunächst war die Fahrbahn nur halbseitig gesperrt.

Ampeln regelten den Verkehr an der Baustelle und im Bereich des Weiherwegs. Für diese erste Phase hatte die Gemeinde den Abschnitt zwischen den Hausnummern 3 und 9 sowie den 30. Oktober als spätestes Ende angegeben.

Hintergrund der Arbeiten ist die Umgestaltung der Straße im Umfeld des Werks. In einer Sitzung des Marktgemeinderats hatte Bürgermeister Andreas Hofmann erläutert, dass die Fahrbahn zwischen dem Lidl-Markt und dem Ortsende erneuert werden solle. Außerdem sei eine zusätzliche Abbiegespur vorgesehen. An dem Vorhaben seien der Landkreis Bamberg und die Bayerische Milchindustrie beteiligt.

Das Landratsamt hatte bereits am 2. Oktober für November eine ungefähr zweiwöchige Vollsperrung angekündigt. Zugleich stellte die Behörde in Aussicht, dass die gesamte Straßenbaumaßnahme bei ungestörtem Ablauf bis Ende November abgeschlossen werden könne.

Der inzwischen genannte 13. November bezeichnet das späteste geplante Ende der Vollsperrung. Der Abschluss sämtlicher Bauarbeiten ist damit nicht gleichzusetzen.

Weitere Sperrung betrifft die Bamberger Straße

Die Verkehrsführung in Zapfendorf wird zusätzlich durch eine eigenständige Baustelle an der Bamberger Straße beeinflusst. Diese ist seit dem 24. August zwischen der Höhe Bamberger Straße 1 und der Einmündung Gartenstraße für den Verkehr gesperrt.

Dort wird nach Angaben der Gemeinde die Wasserleitung erneuert. Die verkehrsrechtliche Anordnung für diese längerfristige Sperrung gilt längstens bis zum 30. April 2027.

Für die Bamberger Straße ist eine Umleitung über die Westtangente ausgeschildert. Außerdem hat die Gemeinde im Zusammenhang mit dieser Baustelle vorübergehende Änderungen im Busverkehr mitgeteilt.

Busverkehr und Haltestellen in Zapfendorf

Wegen der bereits bestehenden Sperrung der Bamberger Straße wurden die Haltestellen Zapfendorf, Siedlung, und Zapfendorf, Schwimmbad, zu einer gemeinsamen Ersatzhaltestelle an der Kreuzung Gartenstraße/Kapellenweg verlegt.

Für die VGN-Linie 962 zwischen Baunach und Scheßlitz sowie für den Schülerverkehr hat die Gemeinde entsprechende Umleitungswege veröffentlicht. Diese Regelungen beziehen sich ausdrücklich auf die Bauarbeiten an der Bamberger Straße.

Zusätzliche Änderungen an Buslinien, Haltestellen oder Fahrzeiten ausschließlich wegen der Vollsperrung der Scheßlitzer Straße vom 2. bis 13. November wurden in der aktuellen Bekanntmachung nicht konkret benannt.

Keine gesonderte Anliegerregelung veröffentlicht

Auch für Anwohner und Betriebe im Umfeld des neu gesperrten Abschnitts enthält die Ankündigung keine ausdrückliche Sonderregelung. Unklar blieb zunächst, ob einzelne Grundstücke während der Vollsperrung von einer bestimmten Seite aus bis zur Baustelle angefahren werden können.

Eine allgemeine Freigabe des gesperrten Abschnitts für Anlieger ist in der Bekanntmachung nicht genannt. Die für die Bamberger Straße veröffentlichte Anliegerregelung lässt sich deshalb nicht auf die Scheßlitzer Straße übertragen.

Der Markt Zapfendorf bittet alle Verkehrsteilnehmer, die Beschilderung und die angeordneten Umleitungen zu beachten. Für die Planung von Fahrten ab dem 2. November ist vor allem die Sperre zwischen der Hausnummer 7 und der A73-Auffahrt maßgeblich. Der aktuelle Zeitrahmen reicht bis längstens Freitag, 13. November 2026.

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