Disney+ Premium: Verbraucherzentrale fordert Preisnachlass

Das Bild zeigt eine Lupe, die etwas sucht und symbolisiert eine Internetsuche
Symbolbild mit KI erstellt

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Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat den Streaminganbieter Disney wegen Einschränkungen bei der Bildqualität seines Premium-Abonnements abgemahnt. Das Schreiben wurde am 29. Oktober 2026 verschickt. Die Verbraucherschützer kritisieren, dass Kunden weiterhin den regulären Preis zahlen, obwohl bestimmte beworbene Bildfunktionen seit Monaten nicht oder nur eingeschränkt verfügbar sind. Disney soll nun über die Einschränkungen informieren und finanzielle Konsequenzen ziehen.

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Verbraucherzentrale verlangt Änderungen bei Werbung und Abopreis

Die Abmahnung umfasst drei zentrale Forderungen. Disney soll zunächst darauf verzichten, sein Premium-Abonnement mit technischen Eigenschaften zu bewerben, die nicht im beworbenen Umfang bereitgestellt werden können. Außerdem verlangt die Verbraucherzentrale, dass bestehende Abonnenten ausdrücklich über die Einschränkungen informiert werden.

Darüber hinaus soll der Streaminganbieter den erhöhten Premium-Preis nicht länger verlangen, solange die entsprechende Bildqualität fehlt. Nach Vorstellung der Verbraucherschützer könnte Disney dafür die Gebühren reduzieren oder betroffenen Kunden die Differenz zum günstigeren Standardtarif erstatten.

Die Rechtsexpertin Tiana Schönbohm von der Verbraucherzentrale Niedersachsen kritisierte, dass Kunden ohne ausreichende Informationen über den tatsächlichen Leistungsumfang keine fundierte Entscheidung über den Abschluss oder die Fortsetzung ihres Abonnements treffen könnten. Disney hat bis zum 20. November 2026 Zeit, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben. Andernfalls will die Verbraucherzentrale weitere rechtliche Schritte prüfen.

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Patentstreit schränkt Bildqualität bei Disney+ ein

Hintergrund ist ein Patentstreit zwischen Disney und dem US-Technologieunternehmen InterDigital. Gerichtliche Entscheidungen führten dazu, dass Disney verschiedene Technologien für die Videoübertragung nicht mehr wie bisher verwenden konnte. Bereits seit Ende 2025 fehlen in Deutschland die besonders kontrastreichen Bildformate Dolby Vision und HDR10+.

Ende Juli 2026 musste Disney vorübergehend auch die Wiedergabe in 4K UHD und HDR abschalten. Anfang August begann das Unternehmen, mithilfe einer alternativen Übertragungstechnik zumindest 4K-Inhalte auf ausgewählten Geräten wieder bereitzustellen. Nach technischen Untersuchungen vom 30. Oktober ist inzwischen auch HDR10 auf bestimmten Geräten wieder verfügbar. Dolby Vision fehlt weiterhin. Die Einschränkungen hängen somit vom verwendeten Fernseher oder Streaminggerät ab und betreffen nicht alle Kunden gleichermaßen.

Disney+ Premium kostet weiterhin 15,99 Euro monatlich

Das Premium-Abonnement kostet in Deutschland regulär 15,99 Euro pro Monat oder 159 Euro im Jahr. Der Standardtarif ohne Werbung liegt bei 10,99 Euro monatlich. Der monatliche Preisunterschied beträgt damit fünf Euro. Neben der höheren Bildqualität bietet Premium weitere Vorteile, darunter die Möglichkeit, auf bis zu vier Geräten gleichzeitig zu streamen.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hält eine anteilige Rückzahlung für gerechtfertigt, wenn vertraglich zugesicherte Eigenschaften nicht zur Verfügung stehen. Als mögliche Berechnungsgrundlage nennt sie die Differenz zwischen Standard und Premium. Ein pauschaler Anspruch auf fünf Euro Erstattung für jeden Abonnenten ist damit allerdings noch nicht abschließend rechtlich festgestellt.

Disney verweist auf Gerichtsentscheidungen und technische Lösungen

Auf die neue Abmahnung hatte Disney bis zum 30. Oktober gegenüber den anfragenden Medien Heise und Golem nicht reagiert. Zu den technischen Einschränkungen hatte das Unternehmen zuvor bestätigt, dass Gerichtsurteile Änderungen bei der Bereitstellung bestimmter Videoformate erforderlich gemacht hätten. Disney bedauerte die Beeinträchtigungen und kündigte weitere technische Verbesserungen an.

Gegenüber Computer Bild erklärte Disney im Zusammenhang mit einem europäischen Verbraucherschutzverfahren im Oktober, dass das Unternehmen gerichtliche Entscheidungen umgesetzt habe, die zugrunde liegenden Patentansprüche jedoch weiterhin anfechte. Eine Zusage zu einer allgemeinen Preissenkung oder automatischen Erstattung in Deutschland war damit nicht verbunden.

Betroffene Disney+-Kunden können Rückzahlungen verlangen

Premium-Abonnenten können bereits jetzt prüfen, ob sie wegen fehlender Bildfunktionen eine anteilige Erstattung verlangen möchten. Die Verbraucherzentralen stellen dafür eine Musterformulierung bereit. Betroffene sollten insbesondere festhalten, welche Funktionen auf ihren Geräten fehlen und seit wann die Einschränkungen bestehen.

Disney hatte im August betroffenen Kunden zudem ein zeitlich begrenztes Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Dieses galt für 30 Tage nach Erhalt der entsprechenden Benachrichtigung. Bereits vorausbezahlte, nicht genutzte Abonnementzeiträume sollten dabei erstattet werden. Eine automatische Rückzahlung für sämtliche betroffenen Kunden ist bislang nicht vereinbart.

Auch europäische Verbraucherschützer erhöhen den Druck

Die Auseinandersetzung reicht inzwischen über Deutschland hinaus. Der europäische Verbraucherschutzverbund Euroconsumers fordert gemeinsam mit Organisationen aus Italien, Belgien und Portugal automatische Preisreduzierungen und rückwirkende Erstattungen von mindestens fünf Euro je betroffenem Monat.

Bereits am 25. Februar 2026 hatte die Verbraucherzentrale Niedersachsen Disney in einer anderen Angelegenheit abgemahnt. Damals ging es um Werbung für das Tonformat Dolby Atmos, das bei zahlreichen Filmen nicht für deutsche Tonspuren verfügbar war. Disney gab daraufhin eine Unterlassungserklärung ab. Bei der neuen Auseinandersetzung um die Bildqualität steht eine entsprechende Einigung noch aus.

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