Allerheiligen 2026: Wo heute Feiertag ist und welche Bäckereien trotzdem öffnen dürfen

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Symbolbild mit KI erstellt

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Am Sonntag, 1. November 2026, ist in fünf deutschen Bundesländern Allerheiligen ein gesetzlicher Feiertag. Supermärkte und die meisten anderen Geschäfte bleiben geschlossen. Für Bäckereien gelten allerdings besondere Ausnahmen. Je nach Bundesland dürfen sie für drei oder fünf Stunden öffnen. Auch außerhalb der Feiertagsländer sind die Einkaufsmöglichkeiten eingeschränkt, weil der 1. November in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt.

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In diesen fünf Bundesländern ist Allerheiligen ein Feiertag

Allerheiligen ist in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland ein gesetzlicher Feiertag. In den übrigen elf Bundesländern hat der 1. November keinen gesetzlichen Feiertagsstatus. Dazu gehören unter anderem Berlin, Hessen, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen.

Der Feiertag ist eng mit der katholischen Tradition verbunden. Die Kirche erinnert an diesem Tag an alle Heiligen, auch an diejenigen, die nicht offiziell heiliggesprochen wurden. Viele Menschen nutzen Allerheiligen außerdem für Friedhofsbesuche und das Gedenken an verstorbene Angehörige. Der eigentliche kirchliche Gedenktag für alle Verstorbenen ist Allerseelen am 2. November.

Bäckereien dürfen an Allerheiligen öffnen

Obwohl der 1. November ein gesetzlicher Feiertag ist, müssen Bäckereien in den fünf betroffenen Bundesländern nicht grundsätzlich geschlossen bleiben. Die Ladenöffnungsgesetze erlauben den Verkauf von Backwaren für begrenzte Zeiträume. Dabei unterscheiden sich die Vorschriften deutlich.

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In Bayern dürfen Verkaufsstellen von Betrieben, die Bäcker- oder Konditorwaren herstellen, an Allerheiligen für insgesamt drei Stunden zwischen 8 und 18 Uhr öffnen. Baden-Württemberg erlaubt ebenfalls eine Öffnung für bis zu drei Stunden, beschränkt auf den Verkauf von Konditorwaren und frischen Backwaren.

In Nordrhein-Westfalen dürfen Verkaufsstellen mit Back- und Konditorwaren als Kernsortiment bis zu fünf Stunden öffnen. Auch im Saarland sind für entsprechende Verkaufsstellen fünf Stunden vorgesehen. In Rheinland-Pfalz können Bäckereien ebenfalls bis zu fünf Stunden verkaufen. Dort muss die Öffnung innerhalb des Zeitraums von 7 bis 20 Uhr liegen.

Die gesetzlichen Zeiträume bedeuten allerdings nicht, dass jede Bäckerei tatsächlich geöffnet ist. Die Betriebe können innerhalb der gesetzlichen Grenzen ihre Öffnungszeiten festlegen oder vollständig geschlossen bleiben. Teilweise müssen zudem Gottesdienstzeiten und örtliche Vorgaben berücksichtigt werden. Wer am Sonntag frische Brötchen kaufen möchte, sollte deshalb auf die veröffentlichten Öffnungszeiten der jeweiligen Filiale achten.

Supermärkte bleiben am 1. November grundsätzlich geschlossen

Für Supermärkte, Discounter und die meisten anderen Einzelhandelsgeschäfte gilt am Sonntag, 1. November 2026, grundsätzlich Ladenschluss. Das betrifft nicht nur die fünf Bundesländer mit gesetzlichem Feiertag. Auch in den anderen elf Ländern dürfen gewöhnliche Supermärkte wegen der Sonntagsruhe normalerweise nicht öffnen.

Ausnahmen bestehen unter anderem für bestimmte Verkaufsstellen an Bahnhöfen und Flughäfen sowie für Tankstellen. Dort ist der Verkauf an Sonn- und Feiertagen allerdings teilweise auf Reisebedarf oder andere gesetzlich bestimmte Warengruppen beschränkt. Auch Notdienstapotheken dürfen öffnen.

Daneben gibt es besondere landesrechtliche Regelungen. In Bayern dürfen beispielsweise bestimmte vollständig automatisierte Kleinstsupermärkte mit einer Verkaufsfläche von höchstens 150 Quadratmetern auch während der allgemeinen Ladenschlusszeiten betrieben werden. Gemeinden können die zulässigen Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen durch Verordnung begrenzen.

Eine Bäckerei in einem Supermarkt bedeutet daher nicht, dass auch der gesamte Lebensmittelmarkt öffnen darf. Entscheidend ist, ob die jeweilige Verkaufsstelle die Voraussetzungen einer gesetzlichen Ausnahme erfüllt.

Allerheiligen fällt 2026 auf einen Sonntag

Für Beschäftigte mit einer üblichen Arbeitswoche von Montag bis Freitag bringt Allerheiligen 2026 keinen zusätzlichen freien Arbeitstag. Der Feiertag fällt auf Sonntag, den 1. November. Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf einen Ersatzfeiertag am darauffolgenden Montag gibt es in Deutschland nicht.

Damit unterscheidet sich das Jahr 2026 vom kommenden Jahr: Am 1. November 2027 fällt Allerheiligen auf einen Montag. In den fünf Bundesländern, in denen der Tag gesetzlicher Feiertag ist, ergibt sich dadurch für viele Beschäftigte ein verlängertes Wochenende.

Allerheiligen gehört zu den stillen Feiertagen

Allerheiligen unterliegt in mehreren Bundesländern zusätzlich besonderen Schutzvorschriften. Diese betreffen beispielsweise öffentliche Tanzveranstaltungen oder andere Unterhaltungsangebote.

In Rheinland-Pfalz gelten am 1. November etwa besondere Einschränkungen für öffentliche Tanzveranstaltungen. Die Vorschriften sollen den stillen Charakter des Feiertags schützen. Welche Veranstaltungen zulässig sind, richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht.

Für den Einkauf am 1. November bleibt damit entscheidend: Gewöhnliche Supermärkte sind grundsätzlich geschlossen, während Bäckereien unter bestimmten Voraussetzungen öffnen dürfen. Wie lange sie verkaufen können, hängt vom Bundesland ab.

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