
Greven. Der Martin-Luther-Grundschule fehlen nicht die Kinder. Nach den Prognosen könnte sie auch in den kommenden Jahren mit zwei Klassen pro Jahrgang weiterarbeiten. Trotzdem soll sie ab 2029 keine neuen Erstklässler mehr aufnehmen. Die Stadt Greven begründet das mit hohen Sanierungskosten und künftig freien Plätzen an anderen Schulen. Doch die geplante Neuordnung hat weitreichende Folgen. Greven könnte seine einzige evangelische Bekenntnisgrundschule verlieren, eine zweite Schule soll ebenfalls aufgelöst werden. Und das Grundstück der Martin-Luther-Grundschule könnte künftig anders genutzt werden.
In Greven werden künftig weniger Kinder eingeschult. Dadurch entstehen an mehreren Grundschulen freie Kapazitäten. Gleichzeitig müsste die Martin-Luther-Grundschule umfassend modernisiert werden. Es fehlen geeignete Räume für Unterricht und Ganztagsbetreuung, eine eigene Sporthalle gibt es ebenfalls nicht. Die Stadt rechnet mit Sanierungs- oder Neubaukosten zwischen neun und 16 Millionen Euro. Andere Schulen wurden dagegen bereits ausgebaut oder werden modernisiert. Aus Sicht der Verwaltung wäre es deshalb wirtschaftlich wenig sinnvoll, zusätzlich Millionen in den bisherigen Standort zu investieren.
Allerdings zeigt die Schulentwicklungsplanung einen bemerkenswerten Unterschied: Während die Marien- und die Martini-Grundschule voraussichtlich jeweils eine Eingangsklasse weniger benötigen, könnte die Martin-Luther-Grundschule zweizügig bleiben. Bis 2032 werden dort weiterhin ungefähr 200 Kinder erwartet. Die Verwaltung räumte in ihrer Vorlage 145/2026 selbst ein: „Schulorganisatorisch ergibt sich hieraus nicht zwingend ein Handlungsbedarf.“ Die Schülerprognosen allein machen eine Schließung also nicht erforderlich.
Bemerkenswert ist zudem, dass auch die bereits modernisierte Martini-Grundschule aufgelöst werden soll. Ihr Gebäude bleibt erhalten, dort soll eine neue vierzügige Grundschule entstehen. Die Stadt erwartet dadurch unter anderem eine ausgewogenere soziale Zusammensetzung der Schülerschaft. Eine zusätzliche finanzielle Einsparung durch die Auflösung der Martini-Grundschule weist die Verwaltung allerdings nicht aus. Für beide Schließungsvarianten werden jährlich rund 305.000 Euro an wegfallenden Miet- und Bewirtschaftungskosten angesetzt. Diese Mittel sollen nach dem aktuellen Vorschlag wieder in Bildungs- und Betreuungsangebote fließen.
Mit der Martin-Luther-Grundschule würde zunächst die einzige evangelische Bekenntnisgrundschule Grevens verschwinden. Zwei katholische Bekenntnisgrundschulen blieben bestehen. Die Stadt möchte deshalb 2027 die Eltern darüber abstimmen lassen, ob die neue Schule am Martini-Standort evangelisch, katholisch oder als Gemeinschaftsgrundschule geführt wird.
Doch ist eine Abstimmung über eine neue Schule dasselbe wie eine Entscheidung über den Erhalt der bisherigen?
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen betonte bereits 2013 bei der geplanten Schließung einer Bekenntnisgrundschule, dass die Interessen der Eltern sorgfältig ermittelt und abgewogen werden müssen. Dabei zählen nicht nur Familien der jeweiligen Konfession. Auch andere Eltern können bewusst eine religiös geprägte Schule wählen. Eine gezielte Elternbefragung kann helfen, solche Wünsche festzustellen, ist aber nicht grundsätzlich verpflichtend.
In Greven sind nach Angaben der Stadt lediglich 24 Prozent der Kinder an der Martin-Luther-Grundschule evangelisch. Die Verwaltung erkennt allerdings selbst an, dass daraus nicht auf die tatsächlichen Schulwahlmotive geschlossen werden kann.
Zwar bestätigte das OVG 2016, dass auch die letzte evangelische Bekenntnisgrundschule einer Stadt geschlossen werden darf. Damals war die betroffene Schule jedoch wegen geringer Anmeldezahlen gefährdet. In Greven könnte sie dagegen weiter zweizügig bestehen. Entscheidend ist deshalb, ob die Stadt das Interesse der Eltern am Erhalt der evangelischen Schule ausreichend ermittelt und nachvollziehbar gegen die Gründe für die Schließung abgewogen hat.
Die Martin-Luther-Grundschule liegt in einem Innenstadtbereich, den Greven seit Jahren weiterentwickeln möchte. Rund um die Obere Marktstraße und das Biederlack-Areal bestehen entsprechende Planungen. Ursprünglich sollte die Schule dabei erhalten und modernisiert werden. Eine frühere Verwaltungsvorlage zeigt allerdings, wie eng Schulstandort und Stadtentwicklung verbunden sind: Selbst bei einem Erhalt des Gebäudes müsste möglicherweise der Haupteingang verlegt werden, um benachbarte Bauflächen erschließen zu können.
Besonders aufschlussreich ist die Vorlage 145/2026 vom Mai. Darin schreibt die Verwaltung, dass die Stadt bei einer Schließung die Flächen vermarkten und damit die städtebauliche Entwicklung ermöglichen könnte. Ein möglicher Verkaufserlös wird inzwischen auf rund 1,8 Millionen Euro beziffert.
Doch auch der Zeitdruck wird mit Grundstücksinteressen begründet. Die Verwaltung verweist ausdrücklich auf das „lange Warten der Eigentümer der oberen Marktstraße auf eine Entwicklungsperspektive“. Zusammen mit der räumlichen Situation der Schule erfordere dies, noch 2026 über den Schulstandort zu entscheiden. Eine solche Entscheidung sei zudem „dringend erforderlich“, um die städtebauliche Entwicklung fortsetzen zu können.
Umso bemerkenswerter ist die Antwort der Stadt auf eine Presseanfrage von MS Aktuell. Welche Rolle spielen mögliche Verkaufserlöse und städtebauliche Interessen tatsächlich bei der Entscheidung? Die Stadtverwaltung antwortet mit nur zwei Worten: „Gar keine.“
Die Stadtentwicklung habe sich stets nach den Bedürfnissen der Schulentwicklung gerichtet, erklärt die Stadtverwaltung. Erst die veränderten Schülerprognosen hätten ab 2025 eine Neubewertung notwendig gemacht. Welche konkreten Eigentümer oder Bauvorhaben betroffen sind, erläutert die Stadt nicht näher.
Damit bleibt eine auffällige Differenz: Während die Verwaltung Grundstücksvermarktung und die Interessen benachbarter Eigentümer ausdrücklich als Vorteile beziehungsweise Gründe für eine zeitnahe Entscheidung nennt, sollen sie bei der Standortwahl keine Rolle gespielt haben. Dass Grundstücksinteressen den Ausschlag gegeben haben, ist allerdings nicht belegt.
Am Mittwoch, 4. November, soll der Grevener Stadtrat die weitere Neuordnung auf den Weg bringen. Während sich Eltern für den Erhalt ihrer Schulen einsetzen, drängt die Verwaltung auf eine politische Weichenstellung noch in diesem Jahr.
Doch auch die rechtliche Tragfähigkeit der Pläne ist von Bedeutung. Sollte es später zu einer erfolgreichen Klage kommen, könnten sich die Schließungen verzögern, neue Planungen erforderlich werden und zusätzliche Kosten entstehen. Ein OVG-Beschluss aus dem Jahr 2013 zeigt, dass Fehler bei der Berücksichtigung des Elternwillens eine Schulauflösung vorläufig stoppen können. Ob es in Greven zu einem solchen Verfahren kommt, ist offen.
Die endgültigen schulorganisatorischen Beschlüsse und die Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster stehen noch aus. Dennoch stellt der Rat bereits jetzt die politischen Weichen. Die Ratsmitglieder müssen deshalb nicht nur die finanziellen Argumente der Verwaltung bewerten, sondern auch die rechtlichen Risiken und die Folgen für die betroffenen Familien berücksichtigen.
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