Die Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert eine regelmäßige Datenerhebung zur Terminvergabe in Arztpraxen. Ziel ist es, mögliche Unterschiede zwischen gesetzlich und privat Versicherten zu überprüfen. Der Gesundheitsminister wird aufgefordert, alle zwei Jahre einen Bericht vorzulegen, um Transparenz zu schaffen und eine Benachteiligung gesetzlich Versicherter zu verhindern.
Die Diskussion um die Terminvergabe in Arztpraxen nimmt zu. Immer wieder wird die Sorge geäußert, dass Privatpatienten bei der Terminvergabe bevorzugt werden. Diese potenzielle Bevorzugung könnte der ambulanten Gesundheitsversorgung schaden und gesetzlich Versicherte benachteiligen. In Deutschland werden etwa 73 Millionen Menschen von gesetzlichen Krankenkassen versorgt, was rund 90 Prozent der Bevölkerung ausmacht. Private Krankenversicherungen verzeichneten 2023 hingegen etwa 38 Millionen laufende Versicherungen im Bestand.
Um die möglichen Ungleichheiten in der Terminvergabe zwischen gesetzlich und privat Versicherten zu untersuchen, fordert die Deutsche Stiftung Patientenschutz eine regelmäßige Datenerhebung. Der Gesundheitsminister soll alle zwei Jahre einen Bericht über die Terminvergabe in Arztpraxen vorlegen. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass gesetzlich Versicherte nicht benachteiligt werden und das Praxismanagement transparenter gestaltet wird.
Am Patientenschutztelefon der Deutschen Stiftung Patientenschutz häufen sich Berichte über lange Wartezeiten für Kassenpatienten. Viele gesetzlich Versicherte berichten, dass sie als Neupatienten abgewiesen werden, während privat versicherte Neupatienten trotzdem behandelt werden. Es gibt sogar Fälle, in denen gesetzlich Versicherte abgelehnt werden, weil sie in den letzten zwei Jahren nicht in der Praxis waren. Diese Berichte verstärken die Sorge, dass die Terminvergabe in Arztpraxen nicht fair abläuft.
Ein weiteres Problem, das in der Diskussion um die Terminvergabe auftaucht, ist die Praxis einiger Ärzte, ausschließlich Privatversicherte oder Selbstzahler zu behandeln. Dies führt zu einer weiteren Benachteiligung gesetzlich Versicherter und verstärkt die Ungleichheit im Zugang zur medizinischen Versorgung. Die Forderung nach einer regelmäßigen Datenerhebung zur Terminvergabe ist daher ein wichtiger Schritt, um diesen Ungleichheiten entgegenzuwirken.