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Münster hat sich gemeinsam mit sieben weiteren Großstädten aus Nordrhein-Westfalen entschieden, das Gemeindefinanzierungsgesetz 2024 vor dem Verfassungsgerichtshof anzufechten. Die Kläger sehen einen Verstoß gegen das Recht auf kommunale Selbstverwaltung. Besonders die Bewertung der Steuerkraft sorgt in Münster und anderen Städten für große Kritik.
Die Klage wird von bedeutenden Großstädten wie Bonn, Bottrop, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Münster, Solingen und Wuppertal getragen. Diese Städte fühlen sich durch die aktuelle Verteilung der Landeszuweisungen benachteiligt. Vor allem im Vergleich zu kleineren Städten und Gemeinden in Kreisen sehen die Kläger eine unfaire Behandlung.
Das Gemeindefinanzierungsgesetz 2024 regelt die Verteilung von Landeszuweisungen an Kreise und Kommunen. Die Großstädte bemängeln, dass die Steuerkraft von kleineren Städten und Gemeinden anders bewertet wird als die von Großstädten. Dies führe zu einer finanziellen Benachteiligung, die sich negativ auf die kommunalen Aufgaben auswirkt. Die Kläger betonen, dass dies mit dem Recht auf kommunale Selbstverwaltung unvereinbar sei.
Bereits in den Vorjahren hatten die Städte ähnliche Klagen gegen die Gemeindefinanzierungsgesetze 2022 und 2023 eingereicht. Diese Verfahren sind noch nicht abgeschlossen und werden weiterhin vom Verfassungsgerichtshof in Münster geprüft. Die aktuelle Klage zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2024 reiht sich damit in eine Serie rechtlicher Auseinandersetzungen ein.
Der Zeitpunkt, an dem die Verfassungsrichter über die Klage der Städte beraten werden, ist derzeit noch offen. Es bleibt abzuwarten, ob die Großstädte mit ihrer Argumentation Erfolg haben und eine Anpassung der Gesetzeslage erreichen können. Die Entscheidung wird auch für die zukünftige Finanzverteilung zwischen Kreisen und Kommunen richtungsweisend sein.