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Der Prozess um einen tödlichen Angriff auf eine Seniorin beginnt in Münster

Der Prozess um einen tödlichen Angriff auf Seniorin beginnt. Der Angeklagte soll eine 76-Jährige brutal attackiert haben.
Foto: Edward Lich

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Am heutigen 10. Februar 2025 startet vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Münster der Prozess um einen tödlichen Angriff auf eine Seniorin. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Körperverletzung mit Todesfolge sowie weitere Straftaten vor. Der Fall sorgt für großes Aufsehen, da auch die Schuldfähigkeit des Beschuldigten infrage steht.

Anklage: Gewalt nach Einbruch in Seniorenwohngruppe

Laut Anklage ereignete sich die Tat im vergangenen Jahr. Der Mann soll mit seinem Auto rückwärts in die Fassade eines Wohnhauses gefahren sein. Danach verschaffte er sich gewaltsam Zutritt zu einer Seniorenwohngruppe und randalierte in den Räumlichkeiten.

Der schwerwiegendste Vorwurf betrifft demnach den Angriff auf eine 76-jährige Bewohnerin. Der Angeklagte soll die Seniorin zu Boden gebracht, auf ihrem Brustkorb gekniet und ihr mehrfach wuchtig gegen den Kopf geschlagen haben. Als eine 49-jährige Altenpflegerin eingreifen wollte, wurde auch sie attackiert. Während die Pflegerin Verletzungen erlitt, verstarb die 76-Jährige am Folgetag im Krankenhaus an den Folgen der Tat.

Schuldfähigkeit des Angeklagten im Fokus

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte im Prozess um einen tödlichen Angriff auf eine Seniorin zum Tatzeitpunkt aufgrund einer chronischen Psychose schuldunfähig war. Daher beantragt die Anklage nicht nur eine Verurteilung, sondern auch die dauerhafte Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus. Das Gericht muss nun klären, ob er für sein Handeln zur Verantwortung gezogen werden kann.

Ablauf der Hauptverhandlung zum Prozess um einen tödlichen Angriff auf eine Seniorin

Der Prozess um den tödlichen Angriff auf eine Seniorin wird vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Münster (Az. 2 Ks 14/24) verhandelt. Die Verhandlung beginnt heute um 10:00 Uhr in Saal A 23. Weitere Termine sind für den 24. und 26. Februar sowie den 5. und 7. März 2025 angesetzt.

Dieser Fall lenkt die Aufmerksamkeit auf den Umgang mit psychisch kranken Straftätern und den Schutz vulnerabler Gruppen. Die Verhandlungsergebnisse könnten richtungsweisend für zukünftige Entscheidungen in ähnlichen Fällen sein.