
Warendorf (ots)- Die Verurteilung eines 38-Jährigen aus Telgte sorgt überregional für Aufmerksamkeit: Ein Mann musste sich vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Warendorf wegen sexuellen Missbrauchs, Besitzes kinderpornografischer Inhalte und mehrfachen Betrugs verantworten. Die Ermittlungen zeigten, wie gezielt der Angeklagte vorgegangen war. Die Verurteilung des 38-Jährigen Telgters ist daher ein Fall mit Signalwirkung – auch für den Umgang mit Online-Kriminalität.
Im Zeitraum von November bis Dezember 2020 chattete der Mann mit einem 13-jährigen Mädchen auf WhatsApp. Die Nachrichten enthielten eindeutig sexualisierte Inhalte. Auch wenn er anfangs behauptete, das Alter des Mädchens nicht gekannt zu haben, räumte er im Verlauf des Verfahrens ein, über das wahre Alter informiert gewesen zu sein. Außerdem recherchierte er laut Ermittlern im Internet nach den strafrechtlichen Folgen sexueller Kontakte mit 13-Jährigen.
Diese digitale Spur spielte eine entscheidende Rolle bei der Verurteilung des 38-Jährigen aus Telgte, da sie auf ein bewusstes Vorgehen schließen ließ. Aus diesem Grund wurde dieser Anklagepunkt besonders gewichtet.
Ebenfalls im Jahr 2020 wurde auf dem Endgerät des Telgters kinderpornografisches Material gefunden. Der Mann erklärte, die Dateien seien ihm versehentlich zugesendet worden. Er habe sie direkt gelöscht, nachdem ihm der Inhalt bewusst geworden sei. Aufgrund unklarer Beweislage zur Dauer des Besitzes stellte das Gericht das Verfahren zu diesem Punkt ein.
Dementsprechend floss der Vorwurf in die Gesamtbewertung ein, hatte jedoch keinen unmittelbaren Einfluss auf das Strafmaß. Die Verurteilung des 38-Jährigen Telgters stützt sich primär auf die übrigen Anklagepunkte.
Im Jahr 2023 verkaufte der Telgter mehrfach IT-Zubehör über Ebay, lieferte die Ware jedoch nicht aus. In zwei der drei Fälle erstattete er das Geld zurück, im dritten Fall versuchte er, eine Lösung mit dem Käufer zu finden.
Trotz dieser Wiedergutmachungsbemühungen bewertete das Gericht sein Vorgehen als gewerbsmäßigen Betrug. Das trug maßgeblich zur Verurteilung des 38-Jährigen aus Telgte bei, denn die Wiederholung der Betrugsmasche zeigte ein klares Muster.
Nach einem Geständnis und der Verständigung mit Staatsanwaltschaft und Gericht verhängte das Amtsgericht Warendorf eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten – zur Bewährung ausgesetzt. Entscheidend war, dass der Mann bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war und sich einsichtig zeigte.
Deshalb verzichtete er auf Rechtsmittel, wodurch die Verurteilung des 38-Jährigen Telgters rechtskräftig wurde. Das Strafmaß zeigt, wie wichtig Kooperation mit dem Gericht und erkennbare Reue für das Urteil sein können.
Digitale Ermittlungsansätze – von Chatverläufen über Suchverläufe bis zu gespeicherten Dateien – ermöglichten erst die umfassende Anklage. Der Fall macht deutlich, wie wichtig technische Beweismittel in heutigen Strafverfahren sind.
Dennoch zeigt sich auch, wie schwierig die juristische Bewertung bei digitalen Delikten sein kann. Die Verurteilung des 38-Jährigen Telgters belegt, dass Gerichte jeden Einzelfall gründlich abwägen müssen, insbesondere bei unvollständiger Beweislage.