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Der „Maschsee-Mörder“ wird nach 12 Jahren Haft entlassen

Maschsee, Hannover

Update vom 28. Mai 2025: 

Der „Maschsee-Mörder“ wird entlassen

Zwölf Jahre nach dem grausamen Mord an der 44-jährigen Andrea B., deren zerstückelte Leiche im Maschsee gefunden wurde, steht Alexander K., bekannt als „Maschsee-Mörder“, laut NDR Niedersachsen kurz vor seiner Entlassung aus der Justizvollzugsanstalt Sehnde. Der heute 37-Jährige habe seine Strafe nahezu vollständig verbüßt und eine Therapie erfolgreich abgeschlossen. Er soll spätestens am kommenden Samstag freikommen – unter fünfjähriger Führungsaufsicht, die regelmäßige Kontrollen und Unterstützung bei der Resozialisierung umfasst. Während Fachleute wie Kriminologe Christian Pfeiffer zwar zur Vorsicht mahnen, jedoch keine Alarmstimmung verbreiten wollen, reagieren die Angehörigen mit Entsetzen: Der Sohn des Opfers zeigte sich im Podcast Mord auf Ex überzeugt, dass K. erneut töten werde – eine Befürchtung, die trotz abgeschlossener Maßnahmen weiter nachwirkt.

 

 

Der Fall

Hannover, 31. Oktober 2012: Ein ahnungsloses Ehepaar spaziert am Nordufer des Maschsees entlang, als es auf ein ungewöhnliches Paket im Wasser aufmerksam wird. Was zunächst wie Treibgut erscheint, entpuppt sich als grausiger Inhalt: In blauen Müllsäcken verpackt treiben menschliche Körperteile im See. Die alarmierte Polizei lässt sofort Spezialtaucher anrücken. Bald bergen sie weitere Leichenteile – Arme und Beine – aus dem trüben Wasser. Der Rumpf (Torso) der Toten wird gefunden, doch vom Kopf fehlt zunächst jede Spur. Schnell ist klar: Diese Überreste stammen von einer Frau und alles deutet auf ein Tötungsdelikt hin. Noch am selben Abend durchsuchen Kriminaltechniker das Ufer und den See akribisch nach weiteren Spuren. Hannover erlebt an diesem Halloween einen Schock: Ein brutaler Mord mitten in der Stadt? Die Öffentlichkeit reagiert mit Entsetzen, während die Ermittler eine Mordkommission einsetzen und fieberhaft zu arbeiten beginnen.

Die Frau im Maschsee: Andrea B.

Bereits am nächsten Tag können Gerichtsmediziner und Kripo die Identität der Toten feststellen. Es handelt sich um Andrea B. (44). Ihre Fingerabdrücke sind den Behörden bekannt – die Frau, so stellt sich heraus, stammt ursprünglich aus Ibbenbüren in Nordrhein-Westfalen und hatte zuletzt in Hannover gelebt. Andrea B.

Im Sommer 2012 war Andrea B. nach Hannover gezogen, wohnte dort im Stadtteil Hannover-Burg. Einige Jahre zuvor hatte sie zeitweise in Bielefeld gelebt und war dort ebenfalls mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Doch was genau in der Nacht ihres Todes geschah, liegt zunächst im Dunkeln. Bekannt wird lediglich, dass Andrea B. zuletzt am 27. Oktober 2012 lebend gesehen wurde. Vermutlich suchte sie an jenem Abend im Bahnhofsviertel oder an der Hamburger Allee – Hannovers Straßenstrich – nach Freiern. Dabei begegnete sie einem Mann, mit dem sie die folgenden Stunden verbringen würde, ohne zu ahnen, welches Schicksal sie erwartete.

Mordkommission „Anemone“

Die Ermittler der Mordkommission „Anemone“ arbeiten unter Hochdruck. Zunächst fehlt von dem Täter jede Spur. Doch bald ergibt sich ein erster wichtiger Hinweis: Man stellt fest, dass nach Andreas Tod mit ihrer EC-Karte Bargeld abgehoben wurde. Die Polizei wertet Überwachungskamera-Aufnahmen des Geldautomaten im Stadtteil Linden aus – darauf ist eine vermummte Person zu sehen, die am 31. Oktober 2012, dem Tag des Leichenfunds, Andreas Konto geplündert hat. Öffentlich werden Standbilder dieser Überwachungsvideos verbreitet, verbunden mit der dringenden Bitte um Hinweise. Tatsächlich meldet sich eine Zeugin und identifiziert die gesuchte Person: Es handelt sich um Camilla W., 36 Jahre alt. Die Frau wird wenig später gefasst und vernommen.

Camilla W. gerät schnell ins Visier – doch nicht als Haupttäterin, sondern als Mitwisserin und Helferin. Sie gesteht schließlich ein, dass sie nach dem Mord mit der EC-Karte des Opfers Geld abgehoben hat. Vor allem aber offenbart sie den Ermittlern den Namen des mutmaßlichen Mörders: Alexander K., ihr damaliger Lebensgefährte. Camilla berichtet, Alexander habe ihr anvertraut, was geschehen sei, und sie dazu gebracht, ihm zu helfen – aus Angst und Hörigkeit folgte sie seinen Anweisungen, die Leiche zu beseitigen. In einer nächtlichen Aktion, so Camillas Aussage, habe sie gemeinsam mit ihm die zerstückelten Überreste von Andrea B. in den Maschsee geworfen. Einige Teile – den Unterleib der Toten – hätten sie abseits in die Ihme geworfen, einen Fluss in Hannover, um die Spuren zu verstreuen.

Spurensuche führt zum Täter

Mit diesen Informationen schlägt die Polizei rasch zu: Alexander K. wird Anfang Dezember 2012 in Hannover festgenommen. Die anschließende Durchsuchung seiner Wohnung in einem Hochhaus an der Hildesheimer Straße fördert Schockierendes zutage. Obwohl der Täter versucht hatte, alle Beweise zu beseitigen – er hatte das von Blutspritzern übersäte Zimmer sogar neu gestrichen, und zwar ausgerechnet in schwarz-rot-gold, den Farben der Deutschlandflagge – finden Spezialisten überall DNA-Spuren und Blut des Opfers. Wände, Decke, Fußboden, selbst die Dusche sind unter forensischem Licht als Tatort eindeutig identifizierbar. Außerdem entdeckt die Polizei in der Wohnung blutverschmierte Werkzeuge: eine Handsäge („Schwedensäge“) und ein Trennschleifer, mutmaßlich die Geräte, mit denen die Leiche zerteilt wurde. Spätestens jetzt steht fest: Man hat den „Maschsee-Mörder“ gefasst.

Wer ist Alexander K.? Der Mann hinter dem „Maschsee-Mörder“

Alexander K., geboren 1988 in der Ukraine, kam im Alter von fünf Jahren mit seiner Familie nach Deutschland. Nach außen wirkte der junge Mann zunächst wie ein Außenseiter mit Hang zur Provokation – doch hinter der Fassade verbarg sich ein Mensch, der schon früh auf die schiefe Bahn geriet. In Hannover wuchs er unter schwierigen Bedingungen auf, kam früh mit Drogen und Gewalt in Kontakt und fiel durch zahlreiche Konflikte mit dem Gesetz auf. Bereits vor 2012 war K. mehrfach vorbestraft – unter anderem wegen Körperverletzung und Drogendelikten. Er saß in Haft, stand unter Bewährung und galt im Umfeld als unberechenbar. Viele Bekannte hatten Angst vor ihm. Ein Zeuge berichtete, K. habe regelmäßig eine Machete oder ein Messer bei sich getragen – ein Symbol für seine latente Gewaltbereitschaft. In einem Fall soll er sogar einer Frau, mit der er liiert war, aus Wut ein Messer in den Oberschenkel gerammt haben. Sie zeigte ihn nicht an – aus Angst.

Neben seiner aggressiven Persönlichkeit strebte Alexander K. zugleich nach Aufmerksamkeit. Er versuchte sich als Hobbyschauspieler, hatte Auftritte in Trash-TV-Formaten und spielte ausgerechnet in einer Sat.1-Doku-Soap eine Leiche – makaber betitelt: „Der Kuss des Todes“. Unter dem Pseudonym „Sash JM“ inszenierte er sich als Nazi-Rapper. In seinen Songs verherrlichte er den Nationalsozialismus, hetzte gegen Minderheiten und präsentierte sich mit Dracula-Zähnen und Eisernem Kreuz.

Sein Interesse galt auch realen Mördern: Fritz Haarmann und Anders Breivik zählten zu seinen Obsessionen. Er schrieb angeblich an einem Buch über Serienkiller, plante sogar einen eigenen Film. In seiner Gefängniszelle fanden sich Hitler-Büsten aus Seife – ein bizarrer Beleg seines Wahns. Psychiater diagnostizierten später eine massive Persönlichkeitsstörung. K. selbst schrieb: „Ich bin krank und unheilbar.“ Seine Texte zeugten von tiefer Rastlosigkeit, Hass – und der Fantasie, zu töten.

Mordmotiv: Hass, Demütigung und Lust am Töten

Als Alexander K. in der Nacht vom 27. auf den 28. Oktober 2012 auf Andrea B. trifft, treffen zwei extreme Lebenswelten aufeinander: eine drogenabhängige Frau mit Hoffnung auf Nähe – und ein fanatischer Neonazi mit tief verankertem Hass und Gewaltfantasien. Laut Anklageschrift konsumierten beide gemeinsam Drogen in K.s Wohnung in Hannover. Alexander K. forderte im Anschluss sexuelle Handlungen, doch offenbar kam es zu einer Zurückweisung oder zum Streit. Andrea soll sich dabei über K.s rechtsextreme Weltanschauung lustig gemacht haben – insbesondere über sein Interesse an Hitlers „Mein Kampf“. Für K., der ohnehin unter Größenwahn und Instabilität litt, war dies offenbar der letzte Auslöser. Gekränkt und in seinem Ego verletzt, entschloss er sich zur Tat, die er nach Überzeugung des Gerichts längst innerlich vorbereitet hatte.

Das Gericht sah Mordlust als Hauptmotiv: K. wollte sehen, wie ein Mensch stirbt. Er fühlte sich durch die Tötung mächtig, wollte seine vermeintliche Überlegenheit ausleben. Die Demütigung durch Andrea war nur ein Vorwand – der eigentliche Antrieb war ein tief verwurzelter Wunsch nach Gewalt und Kontrolle über Leben und Tod. Freunde berichteten, K. habe schon früher angekündigt, „etwas Großes“ tun zu wollen, um berühmt zu werden. Die Staatsanwaltschaft sah in der Tat auch ein inszeniertes Verbrechen zur Selbstverherrlichung. Medien bezeichneten ihn bald als „Maschsee-Killer“ – ein Titel, der seinem Wunsch nach Bekanntheit tragisch entsprach.

Sexuelle Motive konnten im Prozess nicht eindeutig belegt werden. Zwar gab es anfangs den Verdacht auf Triebbefriedigung, doch das Gericht sah keine Hinweise auf eine sexuelle Komponente. Die Tat wurde als Mord aus niedrigen Beweggründen und reiner Mordlust gewertet – ein sadistischer Gewaltakt, der mit verstörender Kälte ausgeführt wurde.

Tat und Vertuschung: Wie im Horrorfilm

Die Tathandlungen des 28. Oktober 2012 wirken wie aus einem verstörenden Film – und waren doch Realität. Alexander K. griff in seiner Wohnung zur Machete und stach brutal auf Andrea B. ein. Die Obduktion zeigte tödliche Stiche in Hals und Brust. Andrea starb noch in der Nacht. Doch nach der Tötung begann die eigentliche Grausamkeit: Alexander K. zerstückelte die Leiche mit einer Handsäge. Da ihm das zu mühsam war, setzte er die Arbeit am nächsten Tag mit einem Trennschleifer fort. Kopf, Gliedmaßen und Rumpf wurden getrennt. Die einzelnen Körperteile verpackte er in blaue Müllsäcke – systematisch, fast routiniert.

In diesem Stadium kommt Camilla W., K.s damalige Freundin, ins Spiel. Ob sie von Beginn an beteiligt war, bleibt ungeklärt. Sicher ist: Sie half ihm, die Leichenteile zum Maschsee zu bringen. In mehreren nächtlichen Fahrten warfen sie die Pakete ins Wasser – in der Hoffnung, sie würden unentdeckt bleiben. Besonders belastende Teile, darunter Kopf und Unterleib, entsorgte K. in der Ihme. Doch die Überreste trieben bald zusammen und wurden am 31. Oktober entdeckt. Nach der Entsorgung versuchte K., Spuren in seiner Wohnung zu beseitigen. Er säuberte mit Putzmitteln, überstrich blutige Wände in den Farben Schwarz-Rot-Gold und legte Folien aus – ein bizarrer Mix aus Symbolik und Akribie. Dennoch blieben mikroskopische Blutspuren zurück, die später unter UV-Licht sichtbar wurden.

Am Tag des Leichenfunds ließ K. mit Andreas EC-Karte Geld abheben – ein folgenschwerer Fehler. Die Kameraaufnahme am Automaten führte schließlich zu seiner Identifizierung. Die Vertuschung war gescheitert – der Täter kam nicht davon.

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Der Prozessbeginn: Ein Täter sucht die Bühne

Im September 2013 beginnt vor dem Landgericht Hannover der Prozess gegen Alexander K., der in der Öffentlichkeit längst als „Maschsee-Mörder“ bekannt ist. Das Interesse ist enorm: Medienvertreter, True-Crime-Fans und entsetzte Bürger verfolgen den Fall mit morbider Faszination. Der Mann, der eine Frau brutal zerstückelte und ihre Überreste im Maschsee entsorgte, steht nun im Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit – und er scheint es zu genießen. Während der Verhandlung gibt sich K. wechselhaft: Mal schweigt er mit gesenktem Blick, mal unterbricht er lautstark Zeugenvernehmungen, beschimpft Anwesende und stört den Ablauf der Verhandlung. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Rosenbusch muss wiederholt einschreiten, ermahnt ihn zur Ordnung und macht unmissverständlich klar: „Nicht Sie entscheiden, wie die Hauptverhandlung läuft, sondern das Gesetz und ich.“ K. scheint diese Bühne geradezu herbeigesehnt zu haben – eine Öffentlichkeit, die ihn wahrnimmt, die ihm Aufmerksamkeit schenkt, die ihn zum Thema macht. Schon Monate zuvor hatte BILD von der „großen Bühne“ gesprochen, auf die sich Alexander K. angeblich freue – nun steht er im grellen Licht des Gerichtssaals.

Der Versuch der Schuldabwehr: Camilla als Sündenbock

Trotz der erdrückenden Beweislast bestreitet Alexander K. die Tat bis zuletzt. In einer verstörenden Wendung präsentiert er dem Gericht eine alternative Version der Geschehnisse: Nicht er, sondern seine damalige Lebensgefährtin Camilla W. habe Andrea B. getötet. Er selbst, so behauptet er, sei lediglich derjenige gewesen, der ihr bei der Beseitigung der Spuren geholfen habe. Diese Darstellung klingt in sich geschlossen, wird aber schnell durch die Fakten widerlegt. Die Ermittler hatten in seiner Wohnung umfangreiche DNA-Spuren des Opfers gefunden. Die sichergestellte Machete, die belastenden Aussagen zweier Mitgefangener, denen K. in der U-Haft mit der Tat geprahlt haben soll, sowie die detaillierte Aussage Camillas selbst widersprechen K.s Darstellung klar.

Camilla W. tritt im Prozess als Kronzeugin auf und schildert den Ablauf der Tatnacht sowie der darauffolgenden Entsorgung in aller Deutlichkeit. Sie gesteht ihre Mitwirkung beim Wegschaffen der Leichenteile sowie beim Geldabheben mit Andreas EC-Karte. Doch am Mord selbst, da ist sich das Gericht sicher, war sie nicht beteiligt. Ihre strafrechtliche Verantwortung beschränkt sich auf Beihilfe zur Vertuschung und Computerbetrug. Für diese Taten wird sie zwar belangt, erhält aber eine vergleichsweise milde Strafe – ein Deal, der möglich wurde, weil sie mit ihrer Aussage entscheidend zur Aufklärung beitrug.

Die psychiatrische Einschätzung: Schwer gestört, aber schuldfähig

Ein zentrales Element des Prozesses ist die Einschätzung der Schuldfähigkeit Alexander K.s. Ein forensischer Psychiater, der ihn über mehrere Wochen begutachtete, stellt tiefgreifende Persönlichkeitsstörungen fest. Es handelt sich laut Gutachten um eine Kombination narzisstischer, dissozialer und paranoider Züge. Der Gutachter beschreibt K. als emotional verflacht, manipulativ, mit gestörtem Verhältnis zu Empathie und einer tiefen Verachtung gegenüber anderen Menschen. Er sei zudem drogenabhängig und habe zur Tatzeit unter erheblichem Einfluss von Alkohol, Methadon und Beruhigungsmitteln gestanden. Doch obwohl die intellektuelle Leistungsfähigkeit intakt sei, habe sich K. in eine von Hass, Gewalt und Größenwahn geprägte Parallelwelt hineingesteigert. Sein Hang zu Tötungsfantasien sei pathologisch, seine Fähigkeit zur Steuerung des eigenen Verhaltens erheblich eingeschränkt gewesen – nicht jedoch aufgehoben. Der Gutachter kommt zu dem Schluss, dass Alexander K. trotz dieser psychischen Störungen schuldfähig sei, wenngleich in deutlich vermindertem Maße.

Eindeutiges Signal: Das Gericht lässt durchblicken, was es denkt

Bereits am siebten Verhandlungstag sendet das Gericht ein klares Signal. In einer ungewöhnlichen vorläufigen Beweiswürdigung lässt Richter Rosenbusch den Angeklagten wissen, dass die Kammer ihn für den Täter hält. Dieses Vorgehen, sonst eher unüblich, soll verhindern, dass sich K. falsche Hoffnungen macht oder sich weiter in ausgedachte Erzählungen flüchtet. Rosenbusch spricht ruhig, aber deutlich: Man sei überzeugt, dass Alexander K. Andrea B. in der Nacht zum 28. Oktober 2012 mit einer Machete tötete und anschließend zerstückelte. Die Reaktion des Angeklagten ist bemerkenswert: Er bleibt still, hört zu, sackt auf seiner Bank zusammen – als wisse er, dass das Spiel nun vorbei ist.

Das Urteil: Mord aus Hass und sadistischer Lust

Am 10. Oktober 2013 verkündet das Gericht das Urteil. Alexander K. wird des Mordes an Andrea B. schuldig gesprochen. Doch zu mancher Überraschung verhängt das Landgericht keine lebenslange Freiheitsstrafe. Stattdessen wird K. zu zwölf Jahren Haft verurteilt – begründet mit seiner erheblich verminderten Schuldfähigkeit. Gleichzeitig ordnet das Gericht die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Diese Maßregel kann – je nach Entwicklung – theoretisch lebenslang andauern. Alexander K. wird also nicht freikommen, solange er als gefährlich gilt und keine Therapie wirksam greift. Das Urteil ist in dieser Form rechtlich abgesichert und spiegelt den Spagat zwischen Schuld und psychischer Erkrankung wider.

Medien und Öffentlichkeit: Nachhall eines schockierenden Verbrechens

Der Fall des „Maschsee-Mörders“ beherrschte wochenlang die Schlagzeilen und hat weit über die Region Hannover hinaus für Aufsehen gesorgt. Bundesweit berichteten Medien über den zerstückelten Körper im beliebten Stadtsee und den neonazistischen jungen Mann als Täter. Die Kombination aus brutalem Verbrechen und bizarrer Täterpersönlichkeit bewegte die Menschen. Viele Hannoveraner fühlten sich erinnert an längst vergangene Schreckenstaten – etwa an den Serienmörder Fritz Haarmann, der in den 1920ern in derselben Stadt junge Männer tötete und Leichenteile in den Fluss warf. Auch Parallelen zu einem ungelösten Mord von 2010 wurden gezogen: Damals war die zerstückelte Leiche der 24-jährigen Monika P. am Ihme-Ufer gefunden worden, ebenfalls in Müllsäcken verpackt.

Anfangs wiegelte die Polizei ab und sah „keinen Zusammenhang“. Doch 2015, nach K.s Verurteilung, kam erneut Bewegung in diese Frage: Man entdeckte einen von Alexander K. verfassten Rap-Song, dessen gewaltverherrlichender Text auffällige Ähnlichkeiten zu den Umständen des unaufgeklärten 2010er-Falls aufwies. Darin beschrieb K. detailliert die Entführung und Tötung einer jungen Frau – ausgerechnet am 1. Januar 2010, dem Tag, an dem Monika P. verschwand. Die Ermittler prüften daraufhin, ob K. möglicherweise schon vor Andrea B. gemordet hatte. Diese Spekulation – vom Boulevard begierig aufgegriffen – verlieh Alexander K. vorübergehend den Ruf eines möglichen Serienmörders. Allerdings konnten bis heute keine harten Beweise für seine Täterschaft im Fall Monika P. gefunden werden; die Ermittlungen dazu verliefen im Sand.