Totschlagsprozess in Münster: Staatsanwaltschaft fordert neun Jahre Haft

Ein Mann wollte Kinder kaufen – was dieser erschütternde Fall bedeutet und warum er erneut vor dem Landgericht Münster verhandelt wird.
Foto: Sang Hyun Cho

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Update 18:28: Staatsanwaltschaft fordert neun Jahre Haft

Im Prozess um den tödlichen Messerangriff in Greven hat die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer gehalten. Sie fordert neun Jahre Haft wegen Totschlags für den 27-jährigen Angeklagten. Nach Überzeugung der Anklage habe der Mann nicht in Notwehr gehandelt, sondern „mit erheblicher Kraft“ auf sein Opfer eingestochen.

Der 47-jährige Ehemann sei zwar gewaltsam in die Wohnung eingedrungen, doch der Angeklagte hätte andere Abwehrmöglichkeiten gehabt – unter anderem trug er Pfefferspray bei sich. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm deshalb vor, die tödlichen Verletzungen bewusst in Kauf genommen zu haben.

Negativ angerechnet wurden zudem das fehlende Geständnis und das Nachsetzen im Hausflur, als das Opfer bereits am Boden lag. Fotos vom Tatort dokumentierten ein regelrechtes Blutbad. Die Verteidigung und die Nebenklage, die die Ehefrau des Opfers vertritt, werden ihre Plädoyers am 27. August 2025 halten. Anschließend soll noch am selben Tag das Urteil fallen.

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Ausgangslage:

Münster. Ein 27-Jähriger aus Greven muss sich derzeit wegen Totschlags vor dem Landgericht Münster verantworten. Die Anklage wirft ihm vor, einen 47-Jährigen brutal mit 41 Messerstichen getötet zu haben. Der Fall beschäftigt die Öffentlichkeit und sorgt für Entsetzen aufgrund der Schwere der Tat. Nun wird der Fall vor dem Landgericht Münster verhandelt, mit neuen Details, die das Bild der Tat noch komplexer machen.

Brutale Tat in der Alten Lindenstraße

Der Fall begann in der Nacht zum 18. Januar 2025: Ein 47-jähriger Ehemann wollte gewaltsam in die Wohnung des Angeklagten eindringen. Dort vermutete er seine von ihm getrennt lebende Ehefrau. Der Angeklagte öffnete die Tür – und stach nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft mehrfach zu.

Die Gewalt war außergewöhnlich: Insgesamt 41 Stiche, darunter Verletzungen an der Lunge sowie das Abtrennen eines Fingers und eines Ohrs. Das Opfer verblutete noch im Treppenhaus. Ein Polizeibeamter beschrieb den Tatort später im Gerichtssaal als „regelrechtes Gemetzel“.

Vom Mordvorwurf zur Totschlagsanklage

Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft Münster wegen Mordes angeklagt. Doch das Landgericht ließ die Anklage nur wegen Totschlags zu. Der Grund: Das Mordmerkmal „Heimtücke“ sei nicht erfüllt, da der 47-Jährige mit Gegenwehr rechnen musste.

Im Mittelpunkt steht nun die Frage, ob der 27-Jährige in Notwehr handelte. In einem Brief aus der Untersuchungshaft erklärte er, er habe die Frau vor ihrem „eifersüchtigen Ehemann“ schützen wollen.

Beziehungskonflikt als Hintergrund

Die komplizierte Beziehungskonstellation rückt im Prozess immer stärker in den Fokus. Der Angeklagte galt als enger Bekannter der Familie. Die Ehefrau des Opfers bestreitet eine intime Beziehung zu ihm, berichtete jedoch von extremer Eifersucht ihres Mannes. So soll sich der 47-Jährige schon zuvor im Kofferraum versteckt haben, um sie zu kontrollieren.

Am Abend der Tat hielt sich die Frau tatsächlich in der Wohnung des Angeklagten auf. Nach ihren Angaben wollte man dort lediglich einen Abhördetektor prüfen. Im Prozess machte sie jedoch von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.

Prozess in Münster: Plädoyers stehen bevor

Seit dem 3. Juli 2025 läuft die Hauptverhandlung vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Münster. Mehrere Prozesstage widmeten sich den Aussagen von Ermittlern, Nachbarn und der Ehefrau. Nun stehen die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung unmittelbar bevor.

Das Urteil soll am 27. August 2025 verkündet werden. Damit entscheidet das Gericht, ob es bei der Anklage wegen Totschlags bleibt oder ob die Tat als durch Notwehr gerechtfertigt angesehen wird.

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