
Münster. Nach einem Vorfall in einem Regionalzug von Emden nach Münster ermittelt die Bundespolizei wegen sexueller Belästigung sowie Körperverletzung. Ein 38-jähriger Mann soll am Mittwochnachmittag (9. Juli) eine Frau im Zug sexuell bedrängt haben. Zwei bislang unbekannte Männer griffen daraufhin ein – mit drastischen Mitteln.
Nach ersten Erkenntnissen der Ermittler belästigte der Mann, ein pakistanischer Staatsangehöriger, während der Fahrt eine Mitreisende auf unangemessene Weise. Zwei andere Fahrgäste beobachteten das Geschehen und entschieden sich offenbar zum Eingreifen. Statt die Polizei zu alarmieren, schlugen sie gemeinsam mit Fäusten auf den mutmaßlichen Täter ein.
Der Angriff ereignete sich noch während der Fahrt. Als der Zug wenig später im Hauptbahnhof Münster eintraf, flüchteten die beiden Unbekannten. Eine sofort eingeleitete Fahndung durch die alarmierten Kräfte der Bundespolizei Münster blieb bislang erfolglos.
Der 38-Jährige wurde durch den Angriff leicht verletzt. Rettungskräfte versorgten eine Platzwunde im Gesicht, bevor der Mann in ein Krankenhaus gebracht wurde. Gegen ihn läuft nun ein Ermittlungsverfahren wegen sexueller Belästigung.
Gleichzeitig sucht die Bundespolizei nach den beiden Männern, die durch Selbstjustiz auffielen. Sie erwartet ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, sobald ihre Identität bekannt ist. Die Videoaufzeichnungen aus dem Zug und vom Hauptbahnhof Münster wurden gesichert und sollen bei der Aufklärung helfen.
Die Bundespolizei betont, wie wichtig es sei, in solchen Situationen nicht zur Gewalt zu greifen. Stattdessen sollten Zeugen sofort über die Notrufnummer 110 Hilfe holen. Auch die Zugbegleiter sind entsprechend geschult, in Notlagen zu reagieren. Selbstjustiz kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – auch wenn sie aus einem vermeintlichen Gerechtigkeitsempfinden heraus erfolgt.
Zeuginnen und Zeugen, die Angaben zu den beiden flüchtigen Männern machen können, werden gebeten, sich bei der Bundespolizei unter der Telefonnummer 0800 6 888 000 zu melden. Jeder Hinweis kann helfen, die Tat vollständig aufzuklären.