
Münster. Mit dem jetzt veröffentlichten Elternanschreiben zur Einschulung 2026/27 beginnt in Münster die entscheidende Phase für viele Familien. Zwischen dem 3. und 14. November 2025 melden Eltern ihre Kinder an den Grundschulen an und geben dabei auch an, ob sie einen Platz in der Offenen Ganztagsschule (OGS) oder in der Betreuung „acht bis eins“ benötigen. Diese Anmelderunde steht erstmals im Zeichen des neuen bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung, der ab August 2026 greift.
Für die Stadt und ihre Träger bedeutet das erheblichen organisatorischen Druck. Denn während alle Kinder, die 2026 eingeschult werden, rechtlich Anspruch auf einen Ganztagsplatz haben, gilt diese Regelung für ältere Jahrgänge noch nicht. Ob jedes Kind tatsächlich einen Platz bekommt, hängt daher von den vorhandenen Kapazitäten ab.
Ab dem 1. August 2026 gilt erstmals ein bundesweiter Anspruch auf ganztägige Betreuung im Grundschulalter. Er beginnt mit den Erstklässlern und wird in den folgenden Jahren schrittweise ausgeweitet. Im Schuljahr 2029/30 sollen alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4 erfasst sein. Grundlage ist das Ganztagsförderungsgesetz, mit dem der Paragraf 24 Absatz 4 des SGB VIII geändert wurde.
Der Anspruch umfasst werktäglich acht Stunden Betreuung einschließlich Unterrichtszeit. Auch in den Ferien besteht grundsätzlich ein Betreuungsanspruch, wobei die Länder bis zu vier Wochen Schließzeit festlegen dürfen. Im Jahr 2025 hat der Bund zudem beschlossen, dass in den Ferien auch geeignete Angebote der Jugendarbeit den Anspruch erfüllen können. Eltern können das Angebot freiwillig nutzen, eine Teilnahmepflicht besteht nicht.
In Nordrhein-Westfalen regelt ein gemeinsamer Erlass des Schulministeriums und des Kommunalministeriums die praktische Umsetzung ab dem Schuljahr 2026/27. Vorgesehen ist eine tägliche Betreuungszeit von acht bis 16 Uhr inklusive Unterricht. Für die Erfüllung des Rechtsanspruchs ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe zuständig. Wenn Betreuungsplätze fehlen, muss dieser zusätzliche Angebote schaffen.
Die Finanzierung erfolgt über Landesmittel und kommunale Eigenanteile. Seit 2025 gilt ein Grundfestbetrag von 1.105 Euro pro Kind und Jahr, bei sonderpädagogischem Förderbedarf sind es 1.994 Euro. Die Kommunen beteiligen sich derzeit mit 585 Euro je Platz, dieser Betrag soll künftig schrittweise steigen. Anträge müssen über den Schulträger bis zum 31. März bei der Bezirksregierung Münster gestellt werden.
Der Erlass betont außerdem die enge Zusammenarbeit zwischen Schulen und Jugendhilfe. Eine zusätzliche Betriebserlaubnis ist nicht erforderlich.
Nach der amtlichen Schulstatistik 2024/25 nehmen in Münster 7.737 Kinder an der Offenen Ganztagsschule teil, das entspricht rund 70 Prozent der Grundschulkinder. Weitere 1.506 Kinder sind in der Betreuung „acht bis eins“, 636 in Ganztagsgrundschulen. Insgesamt gibt es in Münster 46 Standorte mit OGS-Angebot, darunter 43 Grundschulen und drei Förderschulen.
Die Stadt hat bereits mit der Planung für den weiteren Ausbau begonnen. Im Rat wurde das Thema mehrfach beraten. Ziel ist es, bis 2026 ausreichende Kapazitäten zu schaffen, um den neuen gesetzlichen Anspruch erfüllen zu können. Da die Nachfrage weiter steigt, müssen zusätzliche Räume geschaffen und weiteres Personal gewonnen werden.
Elternbeiträge für die OGS richten sich nach dem Einkommen. Für das Mittagessen gelten Ermäßigungen oder Befreiungen. Seit August 2024 erhebt die Stadt außerdem eine zusätzliche Gebühr für Ferienwochen, die nach tatsächlicher Buchung berechnet wird.
Für die Einschulung 2026/27 ist die Anmeldephase im November 2025 der erste konkrete Schritt in die neue Regelung. Dabei wird der Bedarf an Betreuungsplätzen erfasst, damit Schulen und Träger die kommenden Kapazitäten planen können.
Der Rechtsanspruch gilt zunächst nur für Kinder, die im Sommer 2026 eingeschult werden. Für ältere Grundschulkinder besteht weiterhin kein rechtlicher Anspruch, sie behalten ihren Platz nur im Rahmen bestehender Verträge und verfügbarer Kapazitäten. Einen gesetzlich garantierten Bestandsschutz gibt es nicht.
Wenn kein Platz angeboten werden kann, liegt die Verantwortung beim Jugendamt, das im Rahmen seiner Zuständigkeit Lösungen finden muss. Eltern können sich dort über alternative Betreuungsmöglichkeiten informieren.