
Das Verwaltungsgericht Münster steht 2025 vor einer der größten Belastungsphasen der vergangenen Jahre. Nach Angaben des Gerichts sind bis Ende Oktober 2.981 neue Asylklagen eingegangen. Bis zum Jahreswechsel wird mit mehr als 3.700 Verfahren gerechnet.
Im Vorjahr lagen die Eingänge bei 2.923. Damit steigt die Zahl der Asylverfahren in Münster um knapp 30 Prozent. Das Gericht ist nicht nur für die Stadt selbst zuständig, sondern auch für die Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf – die Entwicklung betrifft also das gesamte Münsterland.
Bemerkenswert ist: Trotz steigender Fallzahlen hat das Gericht die Verfahrensdauer in den vergangenen Jahren deutlich reduziert. Asyl-Hauptsacheverfahren benötigten 2021 noch durchschnittlich 23,3 Monate. 2024 lag der Wert nur noch bei 14,4 Monaten. Eilverfahren werden aktuell im Schnitt innerhalb weniger Tage abgeschlossen.
Diese Fortschritte geraten jedoch unter Druck. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass die neu steigende Klagewelle die Bearbeitung wieder verlangsamen könnte – obwohl Münster Anfang 2025 eine zusätzliche, auf Asyl spezialisierte Kammer eingerichtet hat.
Auf den ersten Blick überrascht die Entwicklung. Denn die Zahl der Erstanträge auf Asyl sinkt. Das Bundesinnenministerium registrierte zwischen Januar und Oktober 2025 rund 97.000 Erstanträge. Im Vorjahreszeitraum lag die Zahl bei fast 200.000.
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Die Klagen steigen dennoch stark. Ausschlaggebend ist die Arbeit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, das inzwischen deutlich schneller entscheidet und häufiger ablehnt. Von Januar bis Oktober 2025 hat das Amt mehr als 260.000 Asylanträge entschieden. Die Schutzquote lag bei rund 25 Prozent – deutlich niedriger als in den Vorjahren.
Mehr Entscheidungen, mehr Ablehnungen und damit mehr Klagen: Dieser Effekt ist bundesweit sichtbar und trifft Münster in besonderer Weise.
Ein Grund für die hohen Zahlen ist die besondere Struktur der Verwaltungsgerichtsbarkeit in NRW. Einige Herkunftsländer wurden zur Beschleunigung auf wenige Gerichte verteilt. Münster ist landesweit zuständig für Asylklagen aus Bangladesch, Myanmar und Sri Lanka.
Dadurch kommen Verfahren aus ganz Nordrhein-Westfalen in Münster an – zusätzlich zu den Klagen aus dem Münsterland. Diese Bündelung macht das Gericht seit Jahren zu einem Schwerpunktstandort im Asylbereich.
Das nordrhein-westfälische Justizministerium bestätigt einen landesweiten Trend. In den ersten drei Quartalen dieses Jahres wurden bereits mehr als 17.000 Asylhauptsacheverfahren eingereicht. Damit liegt NRW wieder deutlich über den Vorjahreswerten und bleibt bundesweit das Land mit den meisten neuen Asylverfahren.
Allein 2024 gingen in NRW rund 19.300 neue Asylverfahren ein – mehr als in jedem anderen Bundesland. Im Jahr 2025 legt das Land noch einmal zu. Bundesweit sind im ersten Halbjahr bereits über 76.000 neue Asylklagen hinzugekommen, fast so viele wie im gesamten Jahr 2024.
Auch das Oberverwaltungsgericht in Münster, die zweite Instanz für ganz NRW, spürt den Anstieg deutlich. Die Zahl der Rechtsmittel in Asylsachen lag 2024 bei rund 1.600 – ein deutlicher Zuwachs gegenüber 2023. Betroffen ist damit die gesamte Münsteraner Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Der Anstieg der Klagen wirkt sich auch auf die Kommunen im Münsterland aus. Solange ein Verfahren läuft, bleiben Geflüchtete in der Regel in städtischen oder gemeindlichen Unterkünften. Münster betreibt dafür rund 40 Standorte; ähnliche Kapazitäten halten auch die umliegenden Kreise vor.
Daraus folgt: Auch wenn die Erstantragszahlen sinken, bleiben die kommunalen Strukturen weiter beansprucht. Die Verfahren dauern trotz Beschleunigungsmaßnahmen lange genug an, um Unterkünfte dauerhaft auszulasten.
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