Die Cannabis-Legalisierung in Deutschland bringt viele neue Regelungen mit sich. Erwachsene dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit bei sich haben. Zu Hause sind der Besitz von bis zu 50 Gramm getrocknetem Cannabis sowie bis zu drei Cannabispflanzen pro erwachsener Person erlaubt. Überschreitungen der erlaubten Mengen werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Auf den Besitz größerer Mengen steht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Einige Bundesländer gehen Sonderwege.
Im südlichsten Bundesland Deutschlands wird ein Sonderweg eingeschlagen. Die einen plädieren dafür, die Vorgaben der Bundesregierung umzusetzen, andere wünschen sich strengere Regeln. Grundsätzlich ist Cannabis hier nicht vollständig verboten, aber es gibt Ausnahmen.
Das Kiffen auf Volksfesten und in Biergärten wird komplett verboten. Auch im Englischen Garten in München gilt ein absolutes Konsumverbot. Diese Maßnahmen wurden vom bayerischen Kabinett beschlossen, um den Gesundheitsschutz zu gewährleisten. Gesundheitsministerin Judith Gerlach betont, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen im Vordergrund steht.
Zusätzlich erhalten Kommunen die Möglichkeit, den Konsum von Cannabis in bestimmten Bereichen zu untersagen. Dazu zählen Freibäder und Freizeitparks. Diese Regelungen sollen den öffentlichen Konsum begrenzen und für klare Verhältnisse sorgen. Das Konsumverbot auf Volksfesten und in Biergärten betrifft sowohl Einheimische als auch Touristen und wird streng überwacht. Verstöße gegen diese Vorschriften können mit Bußgeldern geahndet werden.
Nordrhein-Westfalen verfolgt einen konsequenten Ansatz bei der Umsetzung des Cannabisgesetzes. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann betont, dass der Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen oberste Priorität hat. Um diese Ziele zu erreichen, sollen die Besitzmengen und Konsumverbote strikt durchgesetzt werden.
Die COwiVO überträgt die Zuständigkeit für Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Cannabis auf die Gemeinden. Ein Bußgeldkatalog wurde veröffentlicht, um einen einheitlichen Rahmen für die Ahndung von Verstößen zu schaffen. Dieser Katalog sieht unterschiedliche Rahmensätze für Bußgelder vor, abhängig von der jeweiligen Ordnungswidrigkeit. Konsumverbote in der Nähe von Minderjährigen werden besonders streng geahndet.
Hamburg setzt auf Toleranzzonen, um den öffentlichen Konsum von Cannabis zu regulieren. In bestimmten Bereichen der Stadt wird der Konsum toleriert, während in anderen strikte Verbote gelten. Diese Zonen sind klar ausgeschildert und sollen sowohl Konsumenten als auch Anwohner schützen.
Der Stadtpark und die Reeperbahn sind Beispiele für Bereiche, in denen der Konsum unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist. Die Einhaltung der Regeln wird von der Polizei überwacht. In Wohngebieten und nahe Schulen gelten hingegen strenge Konsumverbote. Diese Maßnahmen sollen ein harmonisches Miteinander fördern und Konflikte vermeiden. Hamburg legt großen Wert auf Aufklärung und Prävention, um die Bevölkerung über die neuen Regelungen zu informieren.
Baden-Württemberg setzt verstärkt auf Prävention und Beratung im Zusammenhang mit der Cannabis-Legalisierung. Aufklärungskampagnen und Beratungsangebote sollen über die Risiken des Konsums informieren und Unterstützung bieten. Besonders Jugendliche und junge Erwachsene stehen im Fokus dieser Maßnahmen.
Neben der Aufklärung gibt es spezielle Programme für Schulen und Jugendzentren. Diese sollen über die gesundheitlichen Auswirkungen des Cannabiskonsums aufklären und Präventionsarbeit leisten. In öffentlichen Parks und Naherholungsgebieten gelten Konsumverbote, um den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten. Verstöße werden durch Bußgelder sanktioniert. Baden-Württemberg setzt auf einen ausgewogenen Ansatz, der sowohl die Legalisierung respektiert als auch den Gesundheitsschutz fördert.