
Seit Juni 2025 gilt, wer seine Beiträge zur Rundfunkgebühr nicht fristgerecht zahlt, muss mit spürbaren Strafen rechnen. Die Reform betrifft Millionen Haushalte, denn künftig bist du selbst dafür verantwortlich, die Zahlungstermine im Blick zu behalten. Die gewohnten Zahlungserinnerungen entfallen.
Die bisher übliche Praxis, alle drei Monate eine Rechnung oder Erinnerung per Post zu erhalten, wird abgeschafft. Stattdessen versendet der Beitragsservice ab Mitte 2025 nur noch eine einmalige Zahlungsaufforderung pro Jahr. Dieses Schreiben enthält sämtliche Zahlungstermine für das komplette Kalenderjahr – weitere Mahnungen sind ausdrücklich nicht vorgesehen.
Abgesehen davon gilt ab Juni: Wer den Rundfunkbeitrag weiterhin manuell überweist, trägt die volle Verantwortung für die pünktliche Zahlung. Die sogenannte Eigenverantwortung steht nun im Zentrum. Der Beitragsservice empfiehlt deshalb dringend, auf das SEPA-Lastschriftverfahren umzusteigen. Damit wird der Beitrag automatisch eingezogen und du brauchst dich um nichts weiter zu kümmern.
Solltest du einen Zahlungstermin versäumen, wird sofort ein Festsetzungsbescheid erstellt – ganz ohne vorherige Mahnung. Damit wird der fällige Betrag rechtskräftig festgesetzt. Zusätzlich wird ein Säumniszuschlag in Höhe von 1 % der rückständigen Summe erhoben, mindestens jedoch 8 Euro.
Bei weiterem Verzug können die Folgen deutlich drastischer ausfallen. Neben zusätzlichen Mahngebühren drohen dir auch Vollstreckungsmaßnahmen. Dazu zählen beispielsweise Lohn- oder Kontopfändungen, die Pfändung von Bargeld oder Wertsachen und im schlimmsten Fall sogar Erzwingungshaft – vor allem dann, wenn du dauerhaft nicht zahlst und dich der Vermögensauskunft verweigerst.
Grundsätzlich betrifft die Änderung alle Haushalte in Deutschland, unabhängig davon, ob tatsächlich öffentlich-rechtliche Programme genutzt werden. Denn die Rundfunkgebühr ist eine Pauschale pro Wohnung – sie ist also keine Nutzungs-, sondern eine Beteiligungsgebühr.
Besonders relevant wird die Neuregelung für dich, wenn du nicht am Lastschriftverfahren teilnimmst. Wer seine Beiträge selbst überweist, muss ab sofort eigenverantwortlich agieren. Es reicht nicht mehr, auf Erinnerungen zu warten.
Ja, für bestimmte Personengruppen gelten weiterhin Befreiungen oder Ermäßigungen. Dazu zählen unter anderem:
Empfänger von Bürgergeld, BAföG, Grundsicherung oder Asylbewerberleistungen
Menschen mit bestimmten Behinderungen (ermäßigter Beitrag: 6,12 Euro pro Monat)
Personen mit Zweitwohnungen, sofern eine doppelte Zahlung vermieden werden soll
Falls du zu diesen Gruppen gehörst, kannst du beim Beitragsservice einen Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung stellen. Allerdings musst du dich aktiv darum kümmern – die Verpflichtung zur Zahlung entfällt nicht automatisch.
Die Reform ist Teil eines großen Sparkurses im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Einerseits sollen Kosten im Verwaltungsapparat eingespart werden, andererseits strebt man mehr Nachhaltigkeit im Beitragseinzug an. Die Digitalisierung wird vorangetrieben, Papierflut und Porto sollen reduziert werden. Gleichzeitig ist die Reform auch ein Signal: Künftig soll mehr Eigenverantwortung gelten – beim Publikum wie in den Anstalten selbst.
Darüber hinaus laufen parallel auch strukturelle Veränderungen bei ARD, ZDF und Deutschlandradio. Dazu zählen unter anderem Kürzungen im Programmangebot und die Reduzierung einzelner Hörfunkwellen.