
Münster. Fast 16 Jahre lang war der Haftbefehl alt. Doch vergessen wurde er nie. Jetzt klickten die Handschellen: Am Samstag (05.07.) kontrollierte die Bundespolizei an der Autobahn bei Görlitz einen 50-jährigen Litauer – und stellte fest: Gegen ihn lag ein alter, aber immer noch gültiger Haftbefehl aus Münster vor.
Der Mann war 2006 vom Landgericht Münster wegen schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit schwerem Raub zu sechs Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden. Nach seiner Inhaftierung folgte die Abschiebung – unter der klaren Auflage: Sollte er jemals wieder deutschen Boden betreten, wird er festgenommen.
Genau das ist nun passiert. Die Beamten brachten den Mann umgehend in die nächste Justizvollzugsanstalt. Vor ihm liegen jetzt noch genau 1035 Tage Restfreiheitsstrafe.
Der verurteilte Litauer war am Wochenende nicht der Einzige, den alte Schulden einholten. Bereits am Freitagnachmittag war den Beamten ein 58-jähriger Pole aufgefallen. Auch gegen ihn lag ein Haftbefehl vor – wegen einer nicht gezahlten Geldstrafe von 1.335 Euro. Verurteilt worden war er wegen gemeinschaftlichen versuchten Diebstahls in Tateinheit mit Diebstahl mit Waffen. Da er nicht zahlen konnte, sitzt er jetzt stattdessen im Gefängnis.
Am Sonntagmorgen wurde kurz nach 4 Uhr ein weiterer Mann auf der Stadtbrücke von Zgorzelec nach Görlitz kontrolliert. Zwei Haftbefehle lagen gegen ihn vor – einer wegen Beleidigung, einer wegen Diebstahls. Insgesamt schuldete er dem Staat 1.750 Euro. Auch er war zahlungsunfähig. Die Folge: mehrere Monate Ersatzfreiheitsstrafe.