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Innenministerium gibt bekannt: Münster bekommt Waffenverbotszone

Ein 23-jähriger Mann verletzt am Hauptbahnhof Münster einen Polizisten schwer. Die Polizei ermittelt wegen Widerstands und Körperverletzung. Ein Ladendieb am Hauptbahnhof Münster bedroht einen Verkäufer mit dem Tod und schlägt ihn mit einem Holzstock. Die Polizei ermittelt. Erschleichen von Leistungen und Diebstahl in Münster: Die Bundespolizei nahm am Wochenende zwei Männer im Hauptbahnhof fest.
Foto: David Olef

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Münster. Das NRW-Innenministerium hat am 15. Juli 2025 offiziell bestätigt, was sich seit Monaten abzeichnete: Im westlichen Bereich des Hauptbahnhofs Münster, einschließlich des Bremer Platzes, wird eine dauerhafte Waffenverbotszone eingerichtet. Die Maßnahme ist Teil eines landesweiten Vorgehens gegen Messergewalt und betrifft neben Münster auch Bielefeld, Bonn und Hamm.

Schon im Februar hatte ms-aktuell.de exklusiv über die geplante Zone berichtet. Damals erklärte die Polizei Münster, dass sie rund um den Hauptbahnhof mit verschärften Kontrollen auf eine mögliche Verbotszone vorbereitet sei. Jetzt steht fest: Die rechtlichen Voraussetzungen sind geschaffen. Die Zone tritt in Kraft, sobald sie im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW (GV. NRW) veröffentlicht wurde.

Ziel ist mehr Sicherheit im Bahnhofsumfeld

Die neue Zone umfasst den westlichen Abschnitt des Bahnhofsareals, also insbesondere den Bremer Platz, der seit Jahren als Brennpunkt gilt. Das Waffenverbot soll laut NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) helfen, Gewalttaten frühzeitig zu verhindern. Die Polizei erhält durch die Regelung zusätzliche Befugnisse: In der Zone darf sie auch ohne konkreten Verdacht kontrollieren, Waffen sicherstellen und Bußgelder verhängen.

Was ist in der Zone verboten?

Verboten ist das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen. Dazu zählen insbesondere:

  • Messer – unabhängig von der Klingenlänge

  • Schlagstöcke

  • Elektroschocker

  • Pfefferspray und andere Reizstoffsprühgeräte

  • Verbotene Gegenstände wie Schlagringe

Die Polizei kann bei Verstößen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro verhängen. Die betroffene Zone wird mit deutlichen Schildern markiert, die Anfang und Ende klar anzeigen.

Münster folgt Köln, Düsseldorf und Hamm

Die rechtliche Grundlage liefert § 42 Absatz 5 des Waffengesetzes. Er erlaubt es den Ländern, an Kriminalitätsschwerpunkten das Führen von Waffen zu untersagen. Nordrhein-Westfalen nutzt diese Regelung seit Ende 2021: Damals wurden in Köln und Düsseldorf die ersten dauerhaften Waffenverbotszonen eingerichtet. In Hamm folgte eine Zone in der Südstadt, die nun um das Bahnhofsquartier erweitert wird.

Neben Münster und Hamm erhalten auch Bielefeld und Bonn neue Waffenverbotszonen. In Bonn gilt die Regelung jedoch nur an Wochenenden und vor Feiertagen. In Münster hingegen ist – wie auch in Köln und Düsseldorf – eine dauerhafte 24/7-Zone geplant.

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