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Koran Verteilung auf dem Prinzipalmarkt in Münster: Polizei ermittelt

Loran Verteilung auf dem Prinzipalmarkt in Münster
Symbolbild von Bimbingan Islam

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Am Wochenende sorgte eine Koran Verteilung auf dem Prinzipalmarkt in Münster für Aufsehen. Kostenlose Exemplare des Korans sowie Flyer mit möglicherweise extremistischer Propaganda wurden ausgelegt. Die Polizei Münster stoppte die Aktion und hat eine Strafanzeige gegen den Veranstalter gestellt. Es besteht der Verdacht, dass die verbotene Gruppierung „Zakina“ hinter der Verteilung steht.

Gruppierung „Zakina“ unter Verdacht

Die Gruppierung „Zakina“, bisher nicht in Münster aktiv, steht im Verdacht, die Koran Verteilung in Münster organisiert zu haben. Besonders auffällig: Die verteilten Flyer stammen von der „Deutschsprachigen Muslim-Gesellschaft“ (DMG), die im Juni 2024 vom niedersächsischen Innenministerium verboten wurde.

Warum die DMG verboten wurde

Die DMG wurde für salafistische Propaganda und die Förderung extremistischer Inhalte bekannt. Laut dem niedersächsischen Innenministerium verbreitete die Organisation Ansichten, die mit den Grundwerten der Demokratie unvereinbar sind. Zu den beanstandeten Inhalten zählten die Förderung von Parallelgesellschaften, die Ungleichbehandlung von Frauen und die Überordnung der Scharia über staatliches Recht. Zudem wurden antisemitische und israelfeindliche Ansichten propagiert, ebenso wie drakonische Strafen gegen Homosexuelle. Das Verbot zielte darauf ab, diese extremistischen Aktivitäten dauerhaft zu unterbinden.

Anmeldung als Versammlung, nicht als Informationsstand

Die Koran Verteilung in Münster wurde von den Verantwortlichen als eine Versammlung unter freiem Himmel angemeldet, die ein Grundrecht darstellt. Damit fiel sie in den Zuständigkeitsbereich der Polizei, die die Veranstaltung genehmigte. Ein offizieller Informationsstand hätte dagegen von der Stadt Münster geprüft und vermutlich abgelehnt werden müssen. Diese rechtliche Lücke sorgte dafür, dass die Aktion zunächst durchgeführt werden konnte.

Strafanzeige gegen den Veranstalter der Koran Verteilung in Münster

Die Polizei Münster hat inzwischen eine Strafanzeige gegen den Veranstalter der Aktion gestellt. Der Verdacht richtet sich auf Verstöße gegen das Vereinsverbot der DMG sowie auf die Verbreitung extremistischer Inhalte. Die Ermittlungen laufen, um die Hintergründe der Aktion und die Verantwortlichen vollständig aufzuklären.

Maßnahmen zur Prävention solcher Aktionen

Die Stadt Münster und die Polizei planen, solche Aktionen künftig intensiver zu überwachen. Ziel ist es, bereits im Vorfeld sicherzustellen, dass Versammlungen oder Informationsstände nicht als Plattform für extremistische Gruppierungen genutzt werden. Die Behörden bitten zudem die Bevölkerung, auffällige Aktivitäten zu melden, um extremistischer Propaganda entgegenzuwirken.

Bedeutung des Vorfalls für Münster

Die Verteilung von Koranausgaben in Kombination mit Flyern extremistischer Inhalte wirft ein Schlaglicht auf die Herausforderungen im Umgang mit verbotenen Gruppierungen. Der Fall zeigt, wie wichtig eine enge Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung, Polizei und der Bevölkerung ist, um solche Aktionen frühzeitig zu unterbinden. Münster ist bekannt für sein friedliches Miteinander verschiedener Kulturen und möchte dieses auch weiterhin schützen.