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Lehrerabordnungen in NRW: Rechtliche Mängel durch OVG bestätigt

Lehrkräfte an NRW-Schulen berichten von einer verstärkten Hinwendung zu erzkonservativen Auslegungen des Islam unter Teilen der Schülerschaft. Klaus Köther vom Verband Bildung und Erziehung (VBE) beschreibt, wie sich muslimische Schüler zunehmend religiös verhalten, was sich in der Einhaltung religiöser Rituale und einer konservativeren Interpretation des Korans zeigt. Dieser Trend ist auch bei Kindern aus moderaten muslimischen Familien zu beobachten.
Taylor Flowe

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Die Lehrerabordnungen in Nordrhein-Westfalen (NRW) stehen seit längerem im Fokus der Kritik. Diese Maßnahme, die ursprünglich dazu gedacht war, die Bildungslandschaft gerechter zu gestalten und den gravierenden Lehrermangel zu mildern, gerät zunehmend unter Beschuss. Trotz einiger Erfolge bleibt die Umsetzung der Lehrerabordnungen rechtlich und organisatorisch problematisch, wie aktuelle Entwicklungen zeigen.

Lehrermangel als Ausgangspunkt der Abordnungen

Der anhaltende Lehrermangel ist eine der größten Herausforderungen für das Bildungssystem in NRW. Um diesem Problem entgegenzuwirken, hat die Landesregierung ein umfassendes Handlungskonzept entwickelt, das seit Ende 2022 bereits deutliche Ergebnisse zeigt. So wurden bisher rund 5.300 zusätzliche Stellen mit Lehrkräften und Fachkräften besetzt. Ergänzend wurden etwa 1.500 Alltagshelfer an Grundschulen eingesetzt, um die Lehrkräfte zu entlasten. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil des Konzepts ist die Abordnung von Lehrkräften an unterversorgte Schulen. Bis heute wurden rund 9.300 Lehrerinnen und Lehrer, viele davon an Grundschulen, an Schulen mit akutem Lehrermangel abgeordnet.

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Kritik an den Lehrerabordnungen

Obwohl die Abordnungen eine kurzfristige Entlastung bringen sollen, gibt es zunehmend Kritik an diesem Verfahren. Lehrer, Schulleitungen und Lehrervertretungen bemängeln vor allem die fehlende Transparenz und die oft willkürlich wirkende Umsetzung. Die sogenannten Kaskaden-Abordnungen, die insbesondere zur Bildungsgerechtigkeit beitragen sollten, wurden von vielen Beteiligten als rechtlich nicht korrekt eingestuft. Dies führte dazu, dass mehrere Fälle vor dem Verwaltungsgericht Münster landeten. In insgesamt 16 Verfahren wurde die Rechtmäßigkeit der Abordnungen infrage gestellt, wobei acht dieser Verfahren Lehrer aus Münster betrafen.

Gerichtliche Entscheidungen und ihre Folgen

Die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Münster haben nun weitreichende Folgen. Das Gericht hob mehrere Abordnungen aufgrund rechtlicher Mängel auf, was die Bezirksregierung und das Schulministerium in eine schwierige Lage bringt. Insbesondere die Aufforderung an Schulleitungen, eigene Kriterien für die Abordnungen zu entwickeln, stieß auf Unverständnis und trug zur Eskalation der Situation bei. Nun ist die Bezirksregierung gezwungen, intern nachzubessern und die bestehenden Lücken zu schließen, um weitere rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

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Zukünftige Maßnahmen und Anpassungen

Die Urteile des Verwaltungsgerichts haben eine Welle weiterer Anträge auf Wiederaufnahme der Verfahren ausgelöst. Lehrerinnen und Lehrer, die sich zuvor nicht gewehrt hatten, sehen nun neue Chancen, ihre Abordnungen rechtlich anzufechten. Dies stellt die Bezirksregierung und das Schulministerium vor die dringende Aufgabe, das gesamte Verfahren zu überdenken und anzupassen. Künftig müssen Transparenz und rechtliche Korrektheit stärker in den Fokus gerückt werden, um die Akzeptanz der Lehrerabordnungen bei den Betroffenen zu erhöhen und weitere juristische Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Fazit

Die Lehrerabordnungen in NRW sind ein komplexes und umstrittenes Instrument zur Bekämpfung des Lehrermangels. Während erste Erfolge sichtbar sind, haben die rechtlichen und organisatorischen Mängel des Verfahrens zu erheblichen Problemen geführt. Die Landesregierung ist nun gefordert, diese Herausforderungen anzugehen und das Verfahren transparent und rechtssicher zu gestalten. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Abordnungen künftig sowohl den Bedürfnissen der Schulen als auch den Rechten der Lehrkräfte gerecht werden.