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Mann wollte Kinder kaufen: Fall erschüttert das Landgericht Münster

Ein Mann wollte Kinder kaufen – was dieser erschütternde Fall bedeutet und warum er erneut vor dem Landgericht Münster verhandelt wird.
Foto: Sang Hyun Cho

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Ein Mann wollte Kinder kaufen – diese abscheuliche Tatabsicht steht im Zentrum eines aufsehenerregenden Prozesses vor dem Landgericht Münster. Der Angeklagte soll über Online-Plattformen Kontakt zu Personen aufgenommen haben, um Kinder zu sich zu holen. Dabei ging es laut Anklage nicht um Pflege oder Adoption, sondern darum, die Kinder zu misshandeln und teilweise sogar zu töten. Die Staatsanwaltschaft spricht von einem „hochgefährlichen Täter“, der dauerhaft in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden soll.

Aus diesem Grund geht es bei der aktuellen Verhandlung nicht nur um Strafe, sondern auch um Schutz. Denn ein Mann, der Kinder kaufen wollte, stellt laut Einschätzung der Anklage eine ernstzunehmende Gefahr für die Gesellschaft dar. Bereits das Sichbereiterklären zu einem Verbrechen des Mordes erfüllt laut § 30 Abs. 2 StGB einen eigenständigen Straftatbestand – auch wenn die Tat nie ausgeführt wurde.

Mann wollte Kinder kaufen: Juristische Einordnung

Der Tatbestand, auf den sich die Anklage stützt, ist in der deutschen Rechtsordnung klar geregelt. Wer sich dazu bereit erklärt, ein Verbrechen wie Mord zu begehen – etwa durch eindeutige Äußerungen oder durch konkrete Handlungen –, kann verurteilt werden, selbst wenn es nicht zur Tat kommt. Dass der Mann Kinder kaufen wollte, ist dabei ein besonders erschreckendes Detail.

Zudem ist in diesem Fall entscheidend, dass er seine Absichten wiederholt geäußert und konkrete Schritte unternommen hat. Chats, Angebote und die Suche nach „Verkäufern“ von Kindern über das Internet sind dokumentiert. Der Bundesgerichtshof (BGH) bewertet solche Vorbereitungen als ausreichend für eine Verurteilung, sofern sie ernst gemeint und zielgerichtet sind.

Mehr als ein Internet-Horror

Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, Warnsignale frühzeitig zu erkennen. Dass ein Mann Kinder kaufen wollte, darf nicht als makabre Randnotiz abgetan werden. Vielmehr weist dieser Fall auf eine konkrete Bedrohung hin, die bereits im digitalen Raum beginnt. Es genügt laut BGH schon, wenn der Täter seine Tatbereitschaft gegenüber einer anderen Person ernsthaft erklärt – insbesondere dann, wenn verletzliche Opfer wie Kinder im Fokus stehen.

Außerdem zeigt der Prozess, wie differenziert Gerichte prüfen müssen, ob jemand so gefährlich ist, dass eine Unterbringung nach § 63 StGB notwendig ist. Das Landgericht Detmold verurteilte den Angeklagten 2021 zwar zu einer Freiheitsstrafe, ordnete aber keine Unterbringung an. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf. Dasselbe passierte nach dem Verfahren in Münster 2022 erneut.

Landgericht Münster muss erneut entscheiden, ob ein Mann, der Kinder kaufen wollte, weggesperrt wird

Aktuell liegt der Fall wieder beim Landgericht Münster. Die neue Kammer prüft am 2. und 4. April 2025 ausschließlich, ob eine dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet werden muss. Dabei stützt sich die Staatsanwaltschaft auf Gutachten zur verminderten Schuldfähigkeit und zur hohen Rückfallgefahr.

Ein Mann, der Kinder kaufen wollte, darf laut Ansicht vieler Fachleute nicht einfach mit einer kurzen Haftstrafe davonkommen. Vielmehr müsse der Schutz der Allgemeinheit im Vordergrund stehen. Die Justiz steht nun vor der Aufgabe, diesen besonders brisanten Fall umfassend zu bewerten – auch mit Blick auf vergleichbare Urteile in der Vergangenheit.

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