
Seit dem 1. April 2025 gilt in Münster ein neuer Mietspiegel. Die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete für frei finanzierten Wohnraum beträgt nun 9,85 Euro pro Quadratmeter. Im Vergleich zum Mietspiegel von 2023, der einen Wert von 9,37 Euro pro Quadratmeter auswies, bedeutet dies einen Anstieg von 48 Cent beziehungsweise 5,1 Prozent innerhalb von zwei Jahren.
Der regelmäßig erscheinende Mietspiegel dient als wichtige Orientierungshilfe bei Neuvertragsmieten und bildet die Grundlage für die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Stadt Münster erstellt ihn alle vier Jahre neu und passt das Zahlenwerk jeweils nach zwei Jahren an die Marktentwicklung an. Mieter können anhand der Daten überprüfen, ob ihre Miete angemessen ist, während Vermieter den Mietspiegel nutzen können, um gegebenenfalls Mieterhöhungen geltend zu machen. Zudem bietet der Mietspiegel eine Orientierungshilfe bei der Neuvermietung frei werdender Wohnungen unter Beachtung gesetzlicher Vorschriften wie der Mietpreisbremse.
Die aktuellen Mietspiegel vergleichbarer Städte weisen ähnliche durchschnittliche Mieten aus. So beträgt die Durchschnittsmiete in Bonn laut dem dortigen seit Dezember 2024 gültigen Mietspiegel 9,94 Euro pro Quadratmeter. In Freiburg liegt die durchschnittliche Miete laut dem Mietspiegel 2025/2026 bei 10,81 Euro pro Quadratmeter.
Der Mietspiegel 2025 ist der erste, der nach der Reform des Mietspiegelrechts im Jahr 2022 erstellt wurde. Um die notwendigen Daten zu erheben, hat die Stadt Münster im Mai 2024 Fragebögen an 7.500 zufällig ausgewählte Mieter und Vermieter verschickt. Aufgrund der Reform war die Teilnahme an der Befragung erstmals verpflichtend. Die wissenschaftliche Auswertung der Daten übernahm das EMA-Institut für empirische Marktanalysen in Regensburg. Der Mietspiegel wurde sowohl von den Interessenvertretern der Vermieter als auch der Mieter anerkannt und gilt somit als qualifizierter Mietspiegel.
Die Struktur des neuen Mietspiegels bleibt unverändert: Die ortsübliche Vergleichsmiete ergibt sich aus einer Basismiete, die durch Zu- und Abschläge präzisiert wird. Die Basismiete hängt vom Alter und der Größe der Wohnung ab. Zu- und Abschläge gibt es beispielsweise für Wohnungsart, Ausstattung, Modernisierungen, Energieeffizienz und den Standort der Wohnung in Münster. Neu ist, dass die Verwaltung erstmals städtische Geodaten genutzt hat, um die untersuchten Wohnungen verschiedenen Wohnbereichen und -lagen zuzuordnen.
Die neue Mietspiegel-Broschüre inklusive Erläuterungen und detaillierter Tabellen ist ab dem 1. April gegen eine Schutzgebühr von fünf Euro in der Münster Information im Stadthaus 1, beim Haus- und Grundeigentümerverein, beim DMB Mieterverein für Münster und Umgebung e.V. sowie beim Mieter/innen-Schutzverein erhältlich. Digital steht die Broschüre kostenfrei auf der Website des städtischen Amtes für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung zur Verfügung. Dort gibt es auch einen Mietspiegelrechner, mit dem sich die Daten aus dem Mietspiegel auf die eigene Wohnung anwenden lassen.
Seit dem 1. Juli 2015 gilt in Münster die Mietpreisbremse, die derzeit bis zum 30. Juni 2025 in Kraft ist. Bei Wiedervermietung einer Wohnung darf die Miete nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen gelten für Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, sowie für Wohnungen, die ähnlich aufwändig wie bei einem Neubau modernisiert wurden.