
Die Staatsanwaltschaft Münster hat Anklage wegen Mordes gegen einen 38-jährigen Mann erhoben, der im Verdacht steht, am 4. Dezember 2024 seine getrennt lebende Ehefrau in ihrer Wohnung in Coesfeld getötet zu haben. Die Ermittlungen zeichnen ein tragisches Bild von Beziehungskonflikten, Kontrolle und eskalierender Gewalt.
Das Opfer, eine 31-jährige Frau, war seit 2018 mit dem Angeklagten liiert. Die beiden waren nach islamischem Recht verheiratet und haben zwei gemeinsame Kinder. Mitte 2024 trennten sie sich – offenbar aus Angst der Frau vor ihrem Ehemann. Laut Ermittlungen der Staatsanwaltschaft installierte der Mann heimlich Überwachungskameras in der Wohnung, um seine Frau zu kontrollieren. Als sie diese entdeckte, zog sie Konsequenzen: Die Beziehung zerbrach endgültig, die Frau übernachtete kaum noch in der gemeinsamen Wohnung.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft entwickelte sich ein zunehmend belastender Streit um das Sorgerecht für die beiden Kinder. Der Angeklagte soll die Trennung nicht akzeptiert haben und war offenbar getrieben von Eifersucht und einem tiefen Bedürfnis nach Kontrolle. Die Ermittler gehen davon aus, dass er nicht nur wütend über das neue, selbstbestimmte Leben der Frau war, sondern sich auch durch vermeintliche Kontakte zu anderen Männern gekränkt fühlte.
Am Abend des 4. Dezember 2024 soll der Mann sich Zugang zur Wohnung verschafft haben – laut Anklage kletterte er über den Balkon in die Räume, in denen die Frau sich nur noch selten aufhielt. Dort versteckte er sich im Schlafzimmer. Als die 31-Jährige die Wohnung betrat, überraschte er sie und hielt ihr den Mund zu. In der anschließenden Auseinandersetzung stürzten beide zu Boden. Schließlich, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, erstickte er die Frau mit einer Kinderleggins.
In seiner Aussage bestritt der Angeklagte eine Tötungsabsicht. Er habe lediglich mit seiner Frau sprechen wollen – angeblich wegen des Sorgerechts und eines Geldangebots. Die Situation sei eskaliert, nachdem sie ihn gebissen habe. Laut seiner Darstellung habe er ihr nur ein Kleidungsstück auf den Mund gedrückt, um sie zu beruhigen. Die Tötung sei unbeabsichtigt geschehen.
Die Staatsanwaltschaft Münster bewertet die Tat hingegen als Mord. Die Anklage wurde beim Landgericht Münster eingereicht. Das Motiv: Wut über die Trennung, der Verlust von Kontrolle und ein erbitterter Streit um das alleinige Sorgerecht. Ein Verhandlungstermin steht noch aus.