
Ab dem Schuljahr 2026/27 sollen alle weiterführenden Schulen in Nordrhein-Westfalen jährlich eine verpflichtende Doppelstunde zur Wiederbelebung einführen. Das hat Schulministerin Dorothee Feller angekündigt. Ziel ist es, das lebensrettende Wissen frühzeitig und flächendeckend zu vermitteln – und damit langfristig viele Menschenleben zu retten. Mit dem neuen Kurs folgt NRW als erstes Flächenland der Empfehlung der Kultusministerkonferenz (KMK) von 2014.
Konkret bedeutet der Beschluss, dass Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 einmal im Jahr 90 Minuten lang das Einmaleins der Laienreanimation lernen. Das umfasst die einfache, aber effektive Dreierregel: Prüfen – Rufen – Drücken. Das heißt: Bewusstsein und Atmung kontrollieren, sofort den Notruf 112 wählen und direkt mit der Herzdruckmassage beginnen.
Der Unterricht soll nicht nur theoretisch, sondern vor allem praktisch ausgerichtet sein. Dafür stehen spezielle Übungspuppen – sogenannte „Phantome“ – zur Verfügung. Ein großer Vorteil: Lehrkräfte werden von Ärzten oder Hilfsorganisationen geschult und dürfen den Kurs anschließend eigenständig unterrichten. Das spart nicht nur Kosten, sondern auch Zeit – und ermöglicht gleichzeitig einen niedrigschwelligen Zugang.
Die Vorbereitungen für den landesweiten Start sind in vollem Gange. Bereits seit 2017 läuft die Pilotphase zur Laienreanimation. Inzwischen sind über 1.000 Schulen mit Übungspuppen ausgestattet, 750 davon wurden bereits 2023 beliefert. Eine Online-Abfrage zur weiteren Ausstattung ist abgeschlossen. Schulen, die noch Bedarf haben, können diesen direkt beim Schulministerium melden. Die Landesregierung stellt jährlich rund 300.000 Euro zur Verfügung, um das Material flächendeckend bereitzustellen.
Ein weiteres zentrales Element sind die Train-the-Teacher-Fortbildungen, die unter anderem an den Universitätskliniken in Münster, Köln und Aachen angeboten werden. Diese Schulungen laufen fortlaufend und sollen möglichst viele Lehrkräfte erreichen, bevor das Programm flächendeckend startet.
Medizinisch ist die Bedeutung klar: Bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand sinkt die Überlebenswahrscheinlichkeit pro Minute ohne Hilfe um rund zehn Prozent. Wird hingegen sofort mit einer Herzdruckmassage begonnen, kann sich die Überlebenschance verdoppeln oder sogar verdreifachen.
NRW knüpft mit dem Beschluss auch an ein bedeutendes Ereignis an: Im Jahr 2013 stellten 11.840 Schüler:innen auf dem Schlossplatz in Münster gemeinsam einen Reanimations-Weltrekord auf. Die Aktion erregte bundesweite Aufmerksamkeit – und wurde zum Symbol dafür, wie engagiert junge Menschen helfen können, wenn man sie richtig ausbildet.
Noch vor dem Start des Pflichtunterrichts im Schuljahr 2026/27 sind einige organisatorische Punkte zu klären. Schulen, die noch nicht mit Phantomen ausgestattet sind, müssen ihren Bedarf anmelden. Die entsprechenden Formulare wurden bereits in der Mai-SchulMail verschickt.
Zudem sollten sich Lehrkräfte frühzeitig zu den kostenfreien Workshops anmelden, die über die jeweiligen Bezirksregierungen koordiniert werden. In den Schuljahresplanungen wird empfohlen, die Doppelstunde zur Wiederbelebung flexibel zu integrieren – etwa im Biologie-Unterricht, in Projektwochen oder im Rahmen der „Woche der Wiederbelebung“ im September.
Auch Eltern und Schüler:innen können sich bereits jetzt informieren und aktiv werden. Viele Schulen testen das neue Kursformat schon 2025 freiwillig. Es lohnt sich also, bei der Schulleitung nachzufragen, wann der Kurs geplant ist. Außerdem stellt das Bildungsportal NRW zahlreiche Video-Tutorials, Anleitungen und Arbeitsmaterialien zum Üben zu Hause bereit – ideal, um das Gelernte zu vertiefen oder gemeinsam mit der Familie durchzugehen.