
Mitten in Münster tauchten plötzlich geheimnisvolle Plakate mit der Frage „Wer ist Georg Lunemann?“ auf – ganz ohne Parteizugehörigkeit, Logo oder weitere Hinweise. Die CDU Münster wollte mit diesem Überraschungseffekt Aufmerksamkeit für ihren Oberbürgermeisterkandidaten erzeugen. Doch das Vorhaben wurde jäh gestoppt: Die Stadtverwaltung ordnete die Entfernung der Plakate an.
Der Grund: ein Verstoß gegen die gesetzliche Drei-Monats-Frist für Wahlwerbung. Laut Stadt durften die Plakate nicht vor dem 14. Juni 2025 hängen – und mussten deshalb wieder abgehängt werden.
Dr. Georg Lunemann ist promovierter Verwaltungswissenschaftler und CDU-Kandidat für das Amt des Oberbürgermeisters bei der Kommunalwahl am 14. September 2025. Obwohl in politischen Fachkreisen bekannt, genießt er in der breiten Öffentlichkeit noch wenig Bekanntheit – ein Umstand, den die Partei mit der ungewöhnlichen Kampagne ändern wollte.
Die CDU Münster setzte bewusst auf sogenannte „Mystery-Werbung“, eine Strategie, die mit Neugier und Andeutungen arbeitet. Die Plakate sollten ohne offensichtlichen Wahlbezug wirken, um Aufmerksamkeit zu erregen und Gespräche auszulösen – ganz im Sinne eines frühen Bekanntheitsaufbaus, bevor der offizielle Wahlkampf beginnt.
Die Stadt Münster bewertete die Plakate eindeutig als wahlwerbend – auch ohne CDU-Logo. Entscheidend sei der erkennbare Bezug zur bevorstehenden Kommunalwahl. Da Wahlwerbung im öffentlichen Raum nur drei Monate vor dem Wahltag erlaubt ist, hätte die Plakatierung frühestens am 14. Juni 2025 beginnen dürfen.
Die CDU hatte ihre Plakate jedoch schon im Mai anbringen lassen – ein klarer Verstoß gegen §11 der Sondernutzungssatzung. Die Stadt handelte umgehend und beauftragte die Firma RBL Media GmbH mit der Entfernung.
Die CDU zeigte sich überrascht, aber kooperativ. In einer Stellungnahme erklärte die Partei, dass es sich nicht um klassische Wahlwerbung, sondern um ein erstes Informationsangebot gehandelt habe. Dennoch akzeptierte man die Entscheidung der Stadtverwaltung und ließ die Plakate entfernen.
Ob die Aktion einen bleibenden positiven Effekt für die Bekanntheit Lunemanns hat, bleibt offen. Sicher ist: Die Debatte um die Kampagne hat dem Namen zusätzliche mediale Präsenz verschafft.
Nach der kommunalen Sondernutzungssatzung gilt eine klare Frist: Plakatwerbung im öffentlichen Raum ist nur in einem Zeitraum von maximal drei Monaten vor dem jeweiligen Wahltermin zulässig. Für die Kommunalwahl 2025 bedeutet das: kein Wahlplakat vor dem 14. Juni 2025.
Diese Regelung dient der Vermeidung von Dauerwerbung im Stadtbild und sorgt für Chancengleichheit im Wahlkampf. Verstöße werden in der Regel mit Auflagen oder Bußgeldern geahndet.
Ab Mitte Juni darf die CDU dann offiziell Wahlplakate aufhängen. Ob sie dabei erneut auf kreative und indirekte Ansätze setzt oder auf klassische Wahlkampfinhalte wie Slogans, Porträts und Programmpunkte umschwenkt, bleibt abzuwarten.
Fest steht: Die erste Phase des Wahlkampfs hat Dr. Georg Lunemann bereits jetzt überregional bekannt gemacht – wenn auch nicht ganz wie geplant.
Die gestoppte CDU-Kampagne „Wer ist Georg Lunemann?“ zeigt, wie schmal der Grat zwischen kreativer Öffentlichkeitsarbeit und unzulässiger Wahlwerbung ist. Auch wenn die Plakate wieder verschwunden sind, hat die Diskussion ihren Zweck erfüllt: Der Name Lunemann ist in Münster angekommen.