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Wasserentnahme in Münster verboten: Stadt erlässt drastische Verfügung wegen Dürre

In Münster ist das Abpumpen von Wasser aus Flüssen, Bächen und Seen bis 31. Oktober 2025 verboten. Nur Handkannen und Brunnen sind erlaubt. Alle Infos zur Verfügung, Ausnahmen und Bußgeldern.
Symbolbild: John Matychuk

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Münster. Wegen anhaltender Trockenheit hat die Stadt Münster eine neue Allgemeinverfügung erlassen: Bis zum 31. Oktober 2025 ist jede Wasserentnahme aus offenen Gewässern im Stadtgebiet verboten. Das betrifft alle Flüsse, Bäche, Teiche und Seen – unabhängig von ihrer Größe. Wer dagegen verstößt, muss mit einem empfindlichen Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen.

Was ist verboten – und was erlaubt bleibt

Konkret untersagt ist das Abpumpen mit elektrischen, mechanischen oder anderen Pumpvorrichtungen. Auch das Befüllen mobiler Tanks wie IBC-Container oder Tankwagen ist verboten. Selbst kleine Gartenpumpen fallen unter das Verbot. Zulässig bleibt hingegen das Schöpfen mit Eimern oder Gießkannen – solange es von Hand geschieht. Ebenfalls ausgenommen sind Viehtränken und die Nutzung privater Grundwasserbrunnen. Wer einen solchen besitzt, darf ihn weiterhin nutzen, da Brunnen nicht unter die Definition von Oberflächengewässern fallen.

Wichtig: Der Dortmund-Ems-Kanal ist nicht von der städtischen Verfügung betroffen. Als Bundeswasserstraße liegt er außerhalb der Zuständigkeit Münsters. Dort bleibt das Entnehmen von Wasser – etwa durch Boots- oder Angelvereine – weiterhin erlaubt. Für die Ems selbst gilt allerdings seit dem 31. Mai 2025 bereits eine gesonderte Verfügung der Bezirksregierung Münster mit denselben Einschränkungen.

Warum greift die Stadt jetzt durch?

Seit Mitte Februar 2025 hat es in Münster deutlich weniger geregnet als üblich. Die Niederschlagsmenge liegt rund 40 Prozent unter dem langjährigen Mittel – das zeigt eine aktuelle Analyse des Deutschen Wetterdienstes für den Zeitraum Februar bis Mai. Die Folgen sind dramatisch: Zahlreiche kleinere Gewässer führen kaum noch Wasser, viele Bachläufe sind bereits trocken. Besonders betroffen sind Fische und Kleinstlebewesen, die unter Sauerstoffmangel und Hitzestress leiden. Die Stadt spricht deshalb von einer akuten Gefahr für das gesamte Ökosystem und rechtfertigt die Maßnahme als „Eilentscheidung zum Schutz der Natur“.

Wie sich die Verfügung auf den Alltag auswirkt

Private Gärten dürfen weiterhin mit Regenwasser aus der Tonne oder aus Zisternen bewässert werden. Auch Brunnenbesitzer können ihre Anlagen wie gewohnt nutzen. Das Abpumpen aus dem Bach hinterm Haus, aus dem Aasee oder anderen offenen Gewässern ist jedoch strengstens untersagt. Für die Landwirtschaft und den Garten- und Landschaftsbau gilt: Viehtränken sind erlaubt, aber zur Bewässerung darf nur Wasser aus eigenen Brunnen verwendet werden.

Kontrollen sollen ab sofort stichprobenartig erfolgen. Die Stadt kündigte an, Verstöße beim Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit entgegenzunehmen – telefonisch erreichbar unter 0251 / 492 – 0. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit Bußgeldern rechnen, die je nach Schwere des Verstoßes bis zu 50.000 Euro betragen können.

Regionale Einordnung: Münster zieht Konsequenzen

Die neue Verfügung reiht sich ein in eine wachsende Zahl ähnlicher Maßnahmen, die bereits in den vergangenen Jahren in Nordrhein-Westfalen erlassen wurden. So galten vergleichbare Entnahmeverbote bereits 2023 und 2024 in Bonn, im Rhein-Sieg-Kreis und im Kreis Steinfurt. Während früher nur einzelne, besonders belastete Bäche geschützt wurden, greift Münster nun deutlich früher und flächendeckender durch. Das Ziel: ein präventiver Schutz der Wasserökosysteme angesichts wiederkehrender Dürrephasen im Frühjahr.

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