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Wieder geplante Lehrer-Abordnungen: Ungewissheit an Schulen im Münsterland

Lehrkräfte an NRW-Schulen berichten von einer verstärkten Hinwendung zu erzkonservativen Auslegungen des Islam unter Teilen der Schülerschaft. Klaus Köther vom Verband Bildung und Erziehung (VBE) beschreibt, wie sich muslimische Schüler zunehmend religiös verhalten, was sich in der Einhaltung religiöser Rituale und einer konservativeren Interpretation des Korans zeigt. Dieser Trend ist auch bei Kindern aus moderaten muslimischen Familien zu beobachten.
Taylor Flowe

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Im nördlichen Ruhrgebiet herrscht akuter Lehrermangel, daher plant die Bezirksregierung Münster Lehrer-Abordnungen aus dem Münsterland, um die Engpässe in den betroffenen Ruhrgebietsstädten kurzfristig aufzufangen. Für Lehrkräfte und Schulen im Münsterland bringt diese Aussicht allerdings Unsicherheit mit sich. Die Behörde betont, dass es sich bislang nur um Vorüberlegungen handelt, dennoch wächst bei vielen Beteiligten die Sorge.

Hintergrund: Lehrermangel im Ruhrgebiet erzwingt Maßnahmen

In zahlreichen Schulen des Ruhrgebiets fehlen Lehrkräfte. Dieser Lehrermangel ist so gravierend, dass das Schulministerium Nordrhein-Westfalen ungewöhnliche Schritte erwägt. Eine Maßnahme ist die vorübergehende Versetzung von Lehrkräften aus besser versorgten Regionen – wie dem Münsterland – an die unterversorgten Schulen im Ruhrgebiet. Solche Abordnungen (das heißt befristete Versetzungen an andere Schulen) sollen helfen, den Unterrichtsausfall zu verringern und die Bildungsversorgung in den Bedarfsregionen aufrechtzuerhalten.

Wer könnte von den Lehrer-Abordnungen betroffen sein?

Derzeit richtet sich der Blick vor allem auf Grundschullehrer ohne Klassenleitung im Münsterland. Das sind Lehrkräfte, die keine eigene feste Klasse führen und daher flexibler einsetzbar scheinen. Die Bezirksregierung Münster hat Schulleitungen kontaktiert. Dabei hat die Behörde signalisiert, dass bevorzugt diejenigen Lehrkräfte abgeordnet werden könnten, deren Weggang den Schulalltag vor Ort am wenigsten beeinträchtigt. Viele Schulen prüfen daher intern, auf welche Kolleginnen und Kollegen sie notfalls am ehesten verzichten könnten. Gleichzeitig ist noch unklar, wie viele Lehrkräfte insgesamt betroffen sein werden. Offizielle Zahlen gibt es nicht.

Zentrale Entscheidung über die Lehrer-Abordnungen

Die endgültige Auswahl, wer tatsächlich ins Ruhrgebiet wechseln muss, will die Bezirksregierung diesmal zentral treffen. Versetzungen dieser Art sollen also nicht den einzelnen Schulen im Münsterland überlassen werden. Hintergrund dieser zentralen Entscheidung ist die Erfahrung aus dem vergangenen Jahr: Damals sollten Schulen eigenständig entscheiden, welche Lehrkraft sie entbehren können, was zu Unmut und teils chaotischen Verfahren führte. Um solche Probleme zu vermeiden, bündelt die Schulaufsichtsbehörde nun den Entscheidungsprozess. Die Bezirksregierung Münster betont zudem, dass jede potenziell betroffene Lehrkraft die Gelegenheit bekommen soll, angehört zu werden und persönliche Gründe vorzubringen.

Reaktionen an den Schulen: Unmut und Unsicherheit

An vielen Schulen im Münsterland sorgen die Pläne für Unruhe. Lehrkräfte fühlen sich verunsichert und diskutieren bereits, welche Konsequenzen mögliche Abordnungen für den eigenen Unterrichtsbetrieb hätten. Denn jede abgeordnete Lehrkraft fehlt natürlich an ihrer Stammschule, was dort zu Lücken führen kann. Dieses Spannungsfeld sorgt für Unmut – einerseits besteht Verständnis dafür, dass im Ruhrgebiet Hilfe nötig ist, andererseits fürchten Schulen im Münsterland um ihre eigenen Ressourcen. Ein weiteres Problem ist die andauernde Ungewissheit: Solange nicht klar ist, wer geht und wer bleibt, können Schulen kaum verlässlich für das kommende Schuljahr planen.

Zugleich gibt es kaum offizielle Stellungnahmen von Seiten der Schulen im Münsterland. Schulleitungen verweisen bei Anfragen meist auf die Zuständigkeit der Bezirksregierung und halten sich mit eigenen Einschätzungen zurück. Manche Lehrkräfte empfinden diese Zurückhaltung als frustrierend, da viele Fragen offen bleiben. Solange jedoch keine verbindliche Entscheidung vorliegt, können die Schulen nichts Konkretes mitteilen.

Rechtliche Grundlagen und frühere Erfahrungen

Rechtlich betrachtet fallen die geplanten Lehrer-Abordnungen unter das Dienstrecht. Grundlage dafür sind das Landesbeamtengesetz (für verbeamtete Lehrkräfte) und der Tarifvertrag der Länder (TV-L) für angestellte Lehrkräfte. Beide Regelwerke ermöglichen es, Personal aus dienstlichen Gründen vorübergehend an eine andere Schule oder Behörde zu versetzen. Solche Abordnungen sind im Schulbereich nicht ungewöhnlich und werden eingesetzt, wenn Engpässe anders nicht zu beheben sind. Trotz dieser Rechtsgrundlagen haben einige Lehrkräfte in der Vergangenheit erfolgreich gegen ihre Versetzung geklagt. Im letzten Jahr kippte das Verwaltungsgericht Münster mehrere Abordnungsverfügungen, weil das Gericht das Auswahlverfahren als fehlerhaft beurteilt hat. Einige Lehrkräfte durften daraufhin an ihren ursprünglichen Schulen bleiben. Die Gerichtsentscheidungen machten deutlich, dass die Abordnungspraxis transparent und fair gestaltet sein muss. Die nun zentral gesteuerte Auswahl soll solchen Problemen vorbeugen und eine Gleichbehandlung aller Schulen gewährleisten.

Ausblick auf die kommenden Wochen

Noch ist offen, wie viele Lehrkräfte vom Münsterland ins Ruhrgebiet abgeordnet werden. Die Schulen im Münsterland blicken mit gemischten Gefühlen auf die nächsten Wochen. Einerseits besteht Hoffnung, dass freiwillige Lösungen gefunden werden und der Lehrermangel im Ruhrgebiet ohne Zwangsmaßnahmen gelindert werden kann. Andererseits wächst die Anspannung, je näher der Sommer rückt und damit die Entscheidung über die Lehrer-Abordnungen. Für die betroffenen Lehrkräfte bedeutet die Situation, mit der Ungewissheit zu leben – in der Hoffnung auf eine faire Lösung. Klar ist: Das Thema bleibt brisant, und landesweit blickt man gespannt auf den weiteren Verlauf dieser geplanten Versetzungen.