
Nordrhein-Westfalen wird reicher – zumindest, wenn man die Zahl der Einkommensmillionärinnen und -millionäre betrachtet. Wie das Statistische Landesamt IT.NRW jetzt mitteilt, lebten im Jahr 2021 insgesamt 7.871 Einkommensmillionäre in NRW – ein Plus von 20,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Auch in Münster und im umliegenden Münsterland ist die Zahl gestiegen. Die Westfalenmetropole selbst bleibt dabei im oberen Mittelfeld – mit weiterem Potenzial nach oben.
Laut den neuesten Zahlen zählte Münster im Jahr 2021 insgesamt 96 Einkommensmillionäre – 13 mehr als im Vorjahr. Damit liegt Münster über dem Landesdurchschnitt von 4,4 Millionären je 10.000 Einwohner: In der Domstadt beträgt die Quote 5,8 pro 10.000. Im Vergleich mit anderen Großstädten ist das ein solider Wert: höher als in Bielefeld (70 Einkommensmillionäre, Quote 4,1), aber deutlich unter Düsseldorf (718 Millionäre, Quote 11,6).
Die vier Münsterland-Kreise Steinfurt, Coesfeld, Warendorf und Borken folgen mit leicht steigenden Zahlen, aber unterdurchschnittlicher Millionärsdichte:
Kreis | Einkommensmillionäre 2021 | Quote pro 10.000 Einwohner |
---|---|---|
Steinfurt | 116 | 3,0 |
Coesfeld | 73 | 3,3 |
Warendorf | 55 | 2,6 |
Borken | 81 | 2,9 |
Besonders der Kreis Coesfeld zeigt mit einer Quote von 3,3 eine positive Entwicklung, die auf wachstumsstarke mittelständische Unternehmen und einen stabilen Arbeitsmarkt zurückzuführen sein dürfte.
In ganz NRW führen weiterhin Köln (730 Millionäre) und Düsseldorf (718 Millionäre) das Ranking nach absoluten Zahlen an. Den Spitzenwert bei der Millionärsdichte hält erneut Meerbusch im Rhein-Kreis Neuss mit 21,1 Einkommensmillionären je 10.000 Einwohner – ein Rekordwert im Land. Auch kleinere Städte wie Sundern (14,5) und Herdecke (14,1) zeigen, dass Reichtum nicht immer an Großstadtadressen gebunden ist.
In die Statistik aufgenommen werden Steuerpflichtige mit einem Gesamtbetrag der Einkünfte über einer Million Euro. Das schließt unter anderem Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Kapitalanlagen oder Vermietung ein. Ehepaare mit gemeinsamer Veranlagung werden dabei als eine Person gezählt. Die Daten stammen aus der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2021 – sie sind die aktuellsten verfügbaren Zahlen.