
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens hat auf eine Kleine Anfrage der SPD-Abgeordneten Christina Kampmann reagiert und aktuelle Zahlen zur Entwicklung von Straftaten mit Stichwaffen im Jahr 2024 veröffentlicht. Laut der Antwort, die in Drucksache 18/13273 des Landtags dokumentiert ist, kamen Stichwaffen wie Messer oder vergleichbare Gegenstände in 7.661 Fällen bei sogenannten Opferdelikten zum Einsatz. Das bedeutet: In Tausenden Fällen wurden Stichwaffen genutzt, um Leib und Leben anderer zu verletzen oder gar zu töten.
Besonders besorgniserregend ist die Zahl der Taten, bei denen es sich um versuchte oder vollendete Tötungen sowie Körperverletzungen handelt. Insgesamt 3.006 solcher Delikte wurden 2024 erfasst – fast jede zweite Tat mit einer Stichwaffe hatte damit eine schwerwiegende körperliche Folge oder zielte bewusst auf die Verletzung ab. Davon entfielen 138 Taten auf Messer im Sinne des Waffengesetzes, 217 auf sonstige Messer und 2.651 auf sonstige Stichwaffen.
Nach Angaben der Polizei wurden im Jahr 2024 9.601 Personen Opfer von Angriffen mit Stichwaffen. In 3.727 Fällen handelte es sich dabei um Opfer von Tötungs- oder Körperverletzungsdelikten. Auch wenn die Antwort keine detaillierte Aufschlüsselung nach Alter oder Geschlecht liefert, zeigt die hohe Zahl, wie weit verbreitet das Problem in der Bevölkerung ist.
Im gleichen Zeitraum wurden 7.008 Tatverdächtige im Zusammenhang mit Stichwaffenangriffen erfasst. Davon waren 3.216 Tatverdächtige an Tötungs- oder Körperverletzungsdelikten beteiligt. Laut der Statistik handelt es sich bei einem Großteil der Täter um männliche Personen – ein Muster, das sich in vielen Gewaltstatistiken zeigt. Detailliertere soziodemographische Angaben liegen derzeit noch nicht vor.
Ein besonderes Augenmerk liegt auf Angriffen im öffentlichen Raum. Auch wenn dieser Begriff in der Polizeistatistik nicht eindeutig definiert ist, zeigt die Auswertung: 1.945 Opferdelikte mit Stichwaffen ereigneten sich 2024 auf Straßen, Wegen und Plätzen. In 160 Fällen wurde dabei ein Messer im Sinne des Waffengesetzes eingesetzt, in 1.715 Fällen ein sonstiges Messer und in 70 Fällen eine andere Stichwaffe.
Die Landesregierung verweist in ihrer Antwort auf eine geplante Sonderauswertung des Landeskriminalamts zur sogenannten Messergewalt im öffentlichen Raum. Diese soll im Laufe des Jahres 2025 veröffentlicht werden und tiefergehende Erkenntnisse liefern – unter anderem zur Verbindung von Stichwaffenangriffen mit anderen Straftaten wie häuslicher Gewalt oder sexuellen Übergriffen.
Die vorliegenden Zahlen zeigen deutlich: Die Zahl der Straftaten mit Stichwaffen in Nordrhein-Westfalen bleibt auf einem besorgniserregenden Niveau. Besonders die hohe Zahl der Opfer, die im öffentlichen Raum attackiert werden, unterstreicht die Dringlichkeit politischer und gesellschaftlicher Maßnahmen. Die Antwort der Landesregierung macht klar: Eine umfassende Analyse steht noch aus, doch die bisherige Bilanz für 2024 ist bereits ein deutliches Warnsignal.