Flugstopp nach Insolvenzantrag: AnimaWings streicht auch Verbindungen ab Deutschland

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Symbolbild: Evan Wise

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Die rumänische Fluggesellschaft AnimaWings hat ihren Flugbetrieb vorübergehend eingestellt. Nach einem Insolvenzantrag Ende September fallen sämtliche Flüge vom 2. bis einschließlich 24. Oktober 2026 aus. Betroffen sind auch Verbindungen zwischen Deutschland und Rumänien. Die Airline will ihren Betrieb zum Beginn des Winterflugplans wieder aufnehmen. Für Passagiere stellen sich unterdessen Fragen zur Rückerstattung bereits bezahlter Tickets und zu möglichen Ersatzflügen.

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AnimaWings stellt Flugbetrieb bis zum 24. Oktober ein

Die Fluggesellschaft AnimaWings hat am 1. Oktober angekündigt, sämtliche Flüge für gut drei Wochen auszusetzen. Der Flugstopp begann am 2. Oktober und soll nach den bisherigen Planungen am 24. Oktober enden. Ab dem 25. Oktober will das Unternehmen wieder Verbindungen anbieten, allerdings mit einem überarbeiteten Flugplan.

Hintergrund sind erhebliche wirtschaftliche und betriebliche Schwierigkeiten. Bereits am 30. September hatte AnimaWings beim zuständigen Gericht in Bukarest einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Das Unternehmen verfolgt damit nach eigenen Angaben das Ziel, seine finanziellen Verpflichtungen neu zu ordnen und den Geschäftsbetrieb langfristig fortzuführen.

Der Insolvenzantrag bedeutet nicht automatisch, dass die Fluggesellschaft endgültig ihren Betrieb beendet. Auch ist zwischen der Antragstellung und der gerichtlichen Eröffnung des Verfahrens zu unterscheiden. Der erste Verhandlungstermin am Bukarester Gericht ist nach Angaben rumänischer Wirtschaftsmedien für den 14. Oktober 2026 vorgesehen.

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Auch München und Frankfurt vom Flugstopp betroffen

Der Flugstopp bei AnimaWings hat unmittelbare Auswirkungen auf den Flugverkehr zwischen Deutschland und Rumänien. Betroffen sind insbesondere die Verbindungen zwischen München und Bukarest sowie zwischen Frankfurt am Main und Cluj-Napoca. Beide Strecken gehörten zum regulären Flugangebot der rumänischen Gesellschaft.

Wie das auf Flugpläne spezialisierte Portal AeroRoutes dokumentiert, hatte AnimaWings für den Zeitraum vom 2. bis zum 24. Oktober zahlreiche europäische Verbindungen vorgesehen. Neben den deutschen Flughäfen standen unter anderem London-Gatwick, Paris, Genf, Prag, Rotterdam und Stockholm im Flugplan.

Auch innerstaatliche Flüge in Rumänien sind betroffen. Dazu gehören Verbindungen von Bukarest nach Cluj-Napoca, Iași und Oradea. Damit wirkt sich die Betriebspause sowohl auf internationale Reisende als auch auf den rumänischen Inlandsverkehr aus.

Technische Probleme belasten die Fluggesellschaft

AnimaWings nennt wiederkehrende technische Schwierigkeiten innerhalb der Flugzeugflotte als wesentlichen Grund für die wirtschaftlichen Probleme. Diese hätten dazu geführt, dass Maschinen zeitweise nicht verfügbar gewesen seien. Daraus seien weitere Belastungen für den Flugbetrieb und die finanzielle Situation entstanden.

Bereits am 29. September hatte das Unternehmen angekündigt, den Einsatz seiner sechs Flugzeuge vom Typ Airbus A220-300 schrittweise auszusetzen. Die Maschinen bildeten einen wesentlichen Bestandteil der insgesamt acht Flugzeuge umfassenden Flotte.

Zunächst plante die Airline, ihren Betrieb mit zwei Airbus A320 fortzusetzen. Nur wenige Tage später folgte jedoch die Entscheidung, sämtliche Flüge vorübergehend einzustellen.

Als weitere Belastungen führt AnimaWings gestiegene Betriebskosten und schwierige wirtschaftliche Rahmenbedingungen an. Auch höhere Kosten im Zusammenhang mit Treibstoff werden genannt. In welchem Umfang die einzelnen Faktoren zur finanziellen Entwicklung beigetragen haben, ist nicht abschließend geklärt.

Passagiere sollen Informationen zu ihren Buchungen erhalten

Für bereits gebuchte Flüge kündigt AnimaWings eine schrittweise Bearbeitung der Stornierungen an. Dabei sollen zunächst Buchungen mit zeitnahen Abflugterminen berücksichtigt werden. Betroffene Reisende erhalten nach Unternehmensangaben eine Nachricht an die E-Mail-Adresse, die bei der Reservierung hinterlegt wurde.

AnimaWings stellt für ausgefallene Flüge Erstattungen nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen in Aussicht. Abhängig von der jeweiligen Buchung können auch Umbuchungen oder alternative Reisemöglichkeiten infrage kommen.

Die Fluggesellschaft weist darauf hin, dass ihr Kundenservice derzeit ungewöhnlich viele Anfragen bearbeitet. Deshalb könne es länger dauern, bis Reisende eine Antwort erhalten. Bereits eingereichte Anträge sollten möglichst nicht mehrfach über verschiedene Kontaktwege übermittelt werden.

Passagiere können den Status ihrer Buchung über den Bereich Passagierinformationen auf der offiziellen AnimaWings-Website kontrollieren. Dort veröffentlicht das Unternehmen auch Informationen zum weiteren Flugbetrieb.

Welche Rechte haben Reisende bei gestrichenen Flügen?

Für Annullierungen von Flügen innerhalb der Europäischen Union gelten grundsätzlich die europäischen Fluggastrechte. Betroffene Passagiere können zwischen der Erstattung des Ticketpreises und einer anderweitigen Beförderung unter vergleichbaren Bedingungen wählen. Die gesetzlichen Ansprüche bestehen grundsätzlich unabhängig davon, dass eine Fluggesellschaft wirtschaftliche Schwierigkeiten hat.

Bei einer Flugstreichung können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich pauschale Ausgleichszahlungen vorgesehen sein. Deren Höhe richtet sich nach der Flugstrecke und den Umständen der Annullierung. Entscheidend ist unter anderem, wann Reisende über den Ausfall informiert wurden und ob außergewöhnliche Umstände vorlagen.

Ein bestehender Rechtsanspruch bedeutet allerdings nicht automatisch, dass eine Zahlung tatsächlich kurzfristig erfolgt. Gerade bei finanziellen Schwierigkeiten einer Fluggesellschaft kann die Durchsetzung von Erstattungsforderungen problematisch werden.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen weist darauf hin, dass Reisende bei einer Insolvenz mit anschließender Betriebseinstellung unter Umständen Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden müssen. Ob bereits gezahlte Ticketpreise vollständig zurückerstattet werden können, hängt dann auch vom Verlauf des Verfahrens ab.

Wer seinen Flug per Kreditkarte bezahlt hat, kann sich außerdem bei seiner Bank nach einem sogenannten Chargeback-Verfahren erkundigen. Damit lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen eine Rückbuchung beantragen. Eine erfolgreiche Erstattung ist dadurch jedoch nicht garantiert.

Pauschalreisen sind anders abgesichert

Eine andere Situation besteht für Reisende, die ihren AnimaWings-Flug als Bestandteil einer Pauschalreise gebucht haben. In diesem Fall ist grundsätzlich der Reiseveranstalter dafür verantwortlich, dass die vereinbarten Reiseleistungen erbracht werden.

Fällt die ursprünglich vorgesehene Fluggesellschaft aus, muss der Veranstalter eine geeignete Ersatzbeförderung organisieren. Die dadurch entstehenden Mehrkosten dürfen nicht ohne Weiteres den Reisenden auferlegt werden.

Ein konkretes Beispiel liefert der rumänische Reiseveranstalter Christian Tour. Das Unternehmen teilte am 1. Oktober in einer Börsenmitteilung mit, sämtliche betroffenen Charterflüge seiner Pauschalreiseprogramme auf andere Fluggesellschaften verteilt zu haben.

Am 6. Oktober bestätigte Christian Tour diese Maßnahmen erneut. Nach Unternehmensangaben bleiben die Reiseziele, Unterkünfte und geplanten Reisezeiträume der betroffenen Urlaubspakete unverändert.

Christian Tour stellte zugleich klar, dass AnimaWings eine rechtlich eigenständige Gesellschaft ist. Beide Unternehmen haben gemeinsame Anteilseigner, gehören jedoch nicht derselben konsolidierten Unternehmensstruktur an.

Für Pauschalreisende bedeutet das: Ansprechpartner für die Durchführung der gebuchten Reise bleibt in erster Linie der jeweilige Reiseveranstalter.

Wiederaufnahme des Flugbetriebs für 25. Oktober geplant

AnimaWings hält an dem Ziel fest, den Flugbetrieb fortzusetzen. Nach der bisherigen Unternehmensplanung sollen die ersten Verbindungen am 25. Oktober 2026 wieder angeboten werden. Der Termin fällt mit dem Beginn des Winterflugplans zusammen.

Allerdings soll das bisherige Streckennetz nicht unverändert zurückkehren. Die Airline kündigte ausdrücklich einen überarbeiteten Flugplan an, der sich nach den tatsächlich verfügbaren Flugzeugen richten soll.

Welche Verbindungen ab diesem Zeitpunkt wieder regelmäßig bedient werden und in welchem Umfang Flüge von und nach Deutschland dazugehören, war zunächst nicht abschließend bestätigt. Auch eine gesicherte Zusage für die Wiederaufnahme einzelner Strecken lag zunächst nicht vor.

Parallel dazu steht das weitere gerichtliche Verfahren an. Am 14. Oktober soll sich das zuständige Gericht in Bukarest erstmals mit dem Insolvenzantrag befassen. Von den Entscheidungen im Verfahren und der wirtschaftlichen Neuordnung hängt maßgeblich ab, unter welchen Bedingungen AnimaWings seinen Betrieb fortführen kann.

Für Passagiere mit Buchungen ab dem 25. Oktober bleibt deshalb die aktuelle Bestätigung ihres konkreten Fluges entscheidend. Die angekündigte Wiederaufnahme bedeutet nicht, dass sämtliche ursprünglich geplanten Verbindungen tatsächlich durchgeführt werden.

Texte werden mit Unterstützung von KI-Tools erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Mehr dazu