Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Münster hat für Diskussionen gesorgt. Ein Ehepaar hatte versucht, die Kosten für eine Zweitwohnung steuerlich als doppelte Haushaltsführung geltend zu machen. Ihr Hauptwohnsitz lag 30 Kilometer entfernt von der Arbeitsstätte des Mannes, der Geschäftsführer ist. Die Zweitwohnung, nur einen Kilometer vom Arbeitsplatz entfernt, sollte die tägliche Pendelzeit verkürzen. Das Finanzamt lehnte dies ab, da eine so kurze Entfernung zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsstätte als zumutbar angesehen wird.
Das Paar legte Einspruch ein, wobei sie argumentierten, dass die Fahrtzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln über zwei Stunden betrage. Das Finanzamt blieb jedoch bei seiner Entscheidung und betonte, dass der Kläger die Arbeitsstätte mit dem Auto in etwa 30 Minuten erreichen könne, was als zumutbare Fahrtzeit gilt. Die Tatsache, dass der Arbeitgeber dem Kläger ein Auto zur Verfügung stellt, schwächte das Argument für die Notwendigkeit einer Zweitwohnung weiter.
Das Finanzgericht Münster wies die Klage letztlich ab. Die Richter stützten ihre Entscheidung auf die Angabe von Google Maps, laut der der Kläger den Arbeitsweg mit dem Auto in 50 bis 55 Minuten bewältigen könne. Die Behauptung, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, fand keinen Anklang, da der Kläger nicht überzeugend darlegen konnte, dass er künftig auf diese umsteigen werde.
Für die steuerliche Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Wesentlich ist, dass die Fahrt zwischen Hauptwohnung und Arbeitsstätte länger als eine Stunde dauern muss und die Zweitwohnung nicht weiter als 50 Kilometer von der Arbeitsstätte entfernt liegt. Die Wohnung muss aus beruflichen Gründen angemietet werden und der Steuerpflichtige muss die Kosten tragen.
Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH), Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein, bietet ihren Mitgliedern umfassende Unterstützung bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung und berät zu den Möglichkeiten der Steuerermäßigung. Die VLH prüft auch Steuerbescheide und hilft bei der Beantragung von Steuererleichterungen. Ihre Expertise ist besonders wertvoll in komplexen Fällen wie dem beschriebenen, wo die steuerliche Absetzbarkeit von doppelter Haushaltsführung oft von feinen juristischen Nuancen abhängt.
Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Münster hat für Diskussionen gesorgt. Ein Ehepaar hatte versucht, die Kosten für eine Zweitwohnung steuerlich als doppelte Haushaltsführung geltend zu machen. Ihr Hauptwohnsitz lag 30 Kilometer entfernt von der Arbeitsstätte des Mannes, der Geschäftsführer ist. Die Zweitwohnung, nur einen Kilometer vom Arbeitsplatz entfernt, sollte die tägliche Pendelzeit verkürzen. Das Finanzamt lehnte dies ab, da eine so kurze Entfernung zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsstätte als zumutbar angesehen wird.
Das Paar legte Einspruch ein, wobei sie argumentierten, dass die Fahrtzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln über zwei Stunden betrage. Das Finanzamt blieb jedoch bei seiner Entscheidung und betonte, dass der Kläger die Arbeitsstätte mit dem Auto in etwa 30 Minuten erreichen könne, was als zumutbare Fahrtzeit gilt. Die Tatsache, dass der Arbeitgeber dem Kläger ein Auto zur Verfügung stellt, schwächte das Argument für die Notwendigkeit einer Zweitwohnung weiter.
Das Finanzgericht Münster wies die Klage letztlich ab. Die Richter stützten ihre Entscheidung auf die Angabe von Google Maps, laut der der Kläger den Arbeitsweg mit dem Auto in 50 bis 55 Minuten bewältigen könne. Die Behauptung, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, fand keinen Anklang, da der Kläger nicht überzeugend darlegen konnte, dass er künftig auf diese umsteigen werde.
Für die steuerliche Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Wesentlich ist, dass die Fahrt zwischen Hauptwohnung und Arbeitsstätte länger als eine Stunde dauern muss und die Zweitwohnung nicht weiter als 50 Kilometer von der Arbeitsstätte entfernt liegt. Die Wohnung muss aus beruflichen Gründen angemietet werden und der Steuerpflichtige muss die Kosten tragen.
Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH), Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein, bietet ihren Mitgliedern umfassende Unterstützung bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung und berät zu den Möglichkeiten der Steuerermäßigung. Die VLH prüft auch Steuerbescheide und hilft bei der Beantragung von Steuererleichterungen. Ihre Expertise ist besonders wertvoll in komplexen Fällen wie dem beschriebenen, wo die steuerliche Absetzbarkeit von doppelter Haushaltsführung oft von feinen juristischen Nuancen abhängt.