Wohngeld soll 2027 sinken und Verfahren einfacher werden

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Symbolbild mit KI erstellt

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Beim Wohngeld stehen ab 2027 weitreichende Änderungen bevor. Die Bundesregierung will einerseits die Verwaltung vereinfachen und Nachweise für Antragsteller reduzieren. Andererseits soll die Leistung niedriger ausfallen als nach dem bisherigen Anpassungsmechanismus vorgesehen. Der Regierungsentwurf sieht unter anderem vor, die reguläre Wohngelderhöhung zum Jahreswechsel auszusetzen und die dauerhafte Heizkostenkomponente zu halbieren. Noch ist die Wohngeldreform 2027 nicht beschlossen. Die erste Beratung im Bundestag ist für Donnerstag, 8. Oktober 2026, geplant.

Ende 2025 bezogen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes rund 1,3 Millionen Haushalte in Deutschland Wohngeld. Das entsprach 3,2 Prozent aller privaten Haushalte. Damit betrifft die geplante Reform eine Sozialleistung, die bundesweit nach einheitlichen gesetzlichen Regeln gewährt, aber von den örtlich zuständigen Behörden bearbeitet wird.

Gesetzentwurf ist beschlossen, Bundestag berät noch

Das Bundeskabinett hatte den Entwurf zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes am 6. Juli 2026 beschlossen. Federführend ist das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Der Bundesrat nahm am 25. September Stellung. Am 30. September wurde der Regierungsentwurf als Bundestagsdrucksache 21/8284 vorgelegt.

Im Bundestag steht die erste Lesung am 8. Oktober an. Anschließend soll der Entwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden. Federführend vorgesehen ist der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen. Der Entwurf sieht eine Zustimmung des Bundesrates vor. Damit ist das Gesetz am 5. Oktober noch nicht endgültig beschlossen.

Nach dem derzeitigen Zeitplan sollen die wesentlichen Änderungen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Bereits bewilligte Leistungen sollen grundsätzlich bis zum Ende ihres jeweiligen Bewilligungszeitraums weiterlaufen.

Drei Änderungen sollen die Wohngeldhöhe drücken

Die geplante Neuregelung verändert die Leistungshöhe auf mehreren Wegen. Erstens soll die turnusmäßige Fortschreibung des Wohngelds zum 1. Januar 2027 ausgesetzt werden. Das Wohngeld wird damit nicht wie nach dem bisherigen Mechanismus an die Entwicklung von Mieten und Verbraucherpreisen angepasst. Die letzte reguläre Fortschreibung trat zum 1. Januar 2025 in Kraft.

Zweitens soll die dauerhafte Heizkostenkomponente halbiert werden. Im Entwurf sind künftig beispielsweise 48 Euro für einen Einpersonenhaushalt, 62 Euro für zwei Personen und 74 Euro für drei Personen vorgesehen. Bei vier Personen wären es 86 Euro, bei fünf Personen 98 Euro. Dabei handelt es sich um Rechengrößen innerhalb der Wohngeldberechnung und nicht um separat ausgezahlte Heizkostenzuschüsse.

Drittens soll ein Parameter der Wohngeldformel verändert werden. Der sogenannte Parameter c soll für sämtliche Haushaltsgrößen um 58 Prozent steigen. Dadurch sinkt der errechnete Wohngeldanspruch mit zunehmendem Einkommen schneller. Wie stark ein einzelner Haushalt betroffen wäre, hängt unter anderem von Einkommen, Haushaltsgröße, zuschussfähiger Miete und örtlicher Mietenstufe ab. Eine pauschale Kürzung um einen festen Eurobetrag für alle Wohngeldbezieher sieht der Entwurf deshalb nicht vor.

Zusätzlich sollen die Mietenstufen anhand neuer Daten angepasst werden. Von 1.602 erfassten Gemeinden sollen 1.065 in ihrer bisherigen Stufe bleiben, 411 aufsteigen und 126 herabgestuft werden. Die Mietenstufe beeinflusst, bis zu welcher Höhe Mietkosten bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt werden können.

Antrag bleibt nötig und Bewilligungszeitraum grundsätzlich bestehen

Eine automatische Weiterbewilligung des Wohngelds ist im Gesetzentwurf nicht vorgesehen. Wohngeld soll weiterhin nur auf Antrag gewährt werden. Auch der reguläre Bewilligungszeitraum wird nicht grundsätzlich verlängert. Nach geltendem Recht wird Wohngeld normalerweise für zwölf Monate bewilligt. Bei voraussichtlich gleichbleibenden Verhältnissen kann der Zeitraum bereits heute auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Diese Grundstruktur soll bestehen bleiben.

Für den Übergang zum neuen Recht enthält der Entwurf Schutzregelungen. Bereits vor 2027 bewilligte Bescheide sollen bis zum Ende des festgelegten Zeitraums gelten. Bei Anträgen, die zum Jahreswechsel noch nicht abschließend bearbeitet sind, soll für Zeiträume bis Ende Dezember 2026 das bisherige Recht und ab Januar 2027 grundsätzlich das neue Recht angewendet werden.

Weniger Nachweise und elektronische Bescheide geplant

Ein Schwerpunkt des Entwurfs liegt auf der Verwaltungsvereinfachung. Vorgesehen sind unter anderem Änderungen bei der Einkommensermittlung und bei pauschalen Abzügen. Der Katalog der zu berücksichtigenden Einnahmen soll übersichtlicher werden. Auch bei Nachweisen für Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf sowie bei Kindern, die von getrennt lebenden Eltern gemeinsam betreut werden, sollen Verfahren vereinfacht werden.

Weitere Änderungen betreffen Sterbefälle innerhalb eines Wohngeldhaushalts sowie Vorgaben zur Auszahlung. Wohngeld soll nach dem Entwurf nur noch auf das Konto eines Haushaltsmitglieds überwiesen werden. Bescheide sollen künftig auch elektronisch erlassen werden können.

Eine bundesweit verpflichtende neue Onlineplattform für sämtliche Wohngeldanträge sieht der Entwurf dagegen nicht vor. Auch eine automatische Verlängerung bestehender Wohngeldansprüche gehört nicht zu den geplanten Änderungen. Die Digitalisierung betrifft im Gesetz unter anderem die Möglichkeit elektronischer Bescheide sowie Änderungen bei Datenverarbeitung und Datenerhebung.

Rund 381.000 Haushalte könnten Wohngeld verlieren

Welche Folgen die geplanten Einschnitte haben könnten, lässt die Bundesregierung im Gesetzentwurf anhand einer Mikrosimulation beziffern. Danach würden infolge der Neuregelung voraussichtlich rund 381.000 Haushalte aus dem Wohngeldbezug herausfallen. Für etwa 143.000 davon wird ein Wechsel in die Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII erwartet.

Für das Jahr 2027 kalkuliert der Entwurf beim Wohngeld Minderausgaben von jeweils 738 Millionen Euro für Bund und Länder. Gleichzeitig werden höhere Ausgaben in den Grundsicherungssystemen erwartet. Die Zahlen sind Modellrechnungen zu den Folgen der geplanten gesetzlichen Änderungen und keine bereits eingetretene Entwicklung.

Die Bedeutung der Leistung ist zuletzt noch gestiegen. Ende 2025 erhielten rund 1,3 Millionen Haushalte Wohngeld, etwa 90.000 beziehungsweise 7,2 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch lag bei 296 Euro. In 51 Prozent der Wohngeldhaushalte war eine Rentnerin oder ein Rentner die Person mit dem höchsten Einkommen. In 39 Prozent lebten Kinder oder junge Erwachsene unter 25 Jahren.

Bundesrat und Städte warnen vor Folgekosten

Der Bundesrat begrüßt die vorgesehenen Vereinfachungen grundsätzlich, kritisiert aber die geplanten Leistungseinschnitte. Die Länder warnen davor, dass die Aussetzung der Fortschreibung und die Halbierung der Heizkostenkomponente die Entlastungswirkung für Haushalte mit niedrigem Einkommen abschwächen könnten. Außerdem könnten mehr Menschen auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sein. Der Bundesrat fordert, zusätzliche finanzielle Belastungen der Kommunen vollständig auszugleichen.

Auch der Deutsche Städtetag sieht Risiken für die kommunalen Haushalte. Der Verband fordert einen Praxistest der Reform und deutlich einfachere Antragsverfahren. Wenn Haushalte wegen eines geringeren Wohngeldanspruchs in die Grundsicherung wechseln, könnten nach seiner Einschätzung zusätzliche Kosten bei Städten und Gemeinden entstehen, etwa für Unterkunft und Heizung. Zudem sieht der Städtetag bei den bisherigen Vorschlägen noch nicht die erhoffte grundlegende Vereinfachung der Antragsbearbeitung.

Der Deutsche Mieterbund lehnt die geplanten Kürzungen ebenfalls ab. Er kritisiert insbesondere die Verringerung der Wohngeldausgaben und fordert, die Entlastung einkommensschwacher Mieterhaushalte nicht zurückzufahren.

Grüne und Linke hatten Kürzungen bereits abgelehnt

Kritik kommt auch aus der Opposition. Bereits im Juli hatten Grüne und Linke im zuständigen Bundestagsausschuss Anträge gegen die geplanten Einsparungen eingebracht. Die Grünen verlangten unter anderem, die reguläre Fortschreibung des Wohngelds beizubehalten. Die Linke wandte sich grundsätzlich gegen Leistungskürzungen. Beide Anträge wurden mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD abgelehnt.

Die Bundesregierung verteidigt ihre Planung unter anderem mit dem Ziel, die Wohngeldausgaben zu begrenzen und die Verwaltung zu entlasten. In ihrer Antwort auf die Stellungnahme des Bundesrates verweist sie darauf, dass soziale Härten möglichst gering gehalten werden sollen und der Bund einen großen Teil der zusätzlichen Ausgaben in den Grundsicherungssystemen trägt.

Ob alle vorgesehenen Regelungen tatsächlich zum 1. Januar 2027 in dieser Form gelten, entscheidet nun das parlamentarische Verfahren. Nach der ersten Lesung im Bundestag folgen die Ausschussberatungen, weitere Lesungen und die Beteiligung des Bundesrates.

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