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In den Urlaub vom FMO aus: Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung

Flug verspätet ab FMO? So fordern Sie 250 bis 600 € Entschädigung – mit Beispiel, Anspruchsregeln und Tipps zur schnellen Durchsetzung.
Symbolbild: John McArthur

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Wer vom Flughafen Münster/Osnabrück (FMO) startet und mit erheblicher Verspätung ankommt, hat in vielen Fällen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Denn sobald sich die Ankunft um mehr als drei Stunden verzögert, greifen die europäischen Fluggastrechte – unabhängig davon, ob es sich um einen großen oder kleinen Flughafen handelt.

Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung am FMO

Passagiere, deren Flug sich stark verspätet, können laut EU-Verordnung 261/2004 zwischen 250 und 600 Euro Entschädigung erhalten. Voraussetzung ist, dass der Flug vom FMO aus gestartet ist oder von einer EU-Airline durchgeführt wurde, und dass die Ankunft am Zielort mindestens drei Stunden später erfolgt ist als geplant.

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz:

  • bis 1.500 Kilometer: 250 Euro

  • 1.500 bis 3.500 Kilometer: 400 Euro

  • über 3.500 Kilometer: 600 Euro

Darüber hinaus muss die Airline für die Verspätung verantwortlich sein. Technische Probleme, organisatorische Fehler oder ein Mangel an Personal zählen zu den entschädigungspflichtigen Ursachen. Wetterextreme oder Streiks gelten hingegen als „außergewöhnliche Umstände“ und schließen einen Anspruch in der Regel aus.

Fiktives Beispiel: 400 Euro für Mallorca-Flug

Ein typischer Fall am FMO könnte so aussehen:
Ein Flug nach Palma de Mallorca landet mit mehr als drei Stunden Verspätung. Die Entfernung beträgt rund 1.700 Kilometer. Wenn die Airline den Vorfall zu verantworten hat, stehen den Passagieren 400 Euro pro Person zu – ohne Nachweis eines Schadens.

Solche Ansprüche lassen sich bis zu drei Jahre rückwirkend geltend machen. Wer also in den vergangenen Jahren vom FMO aus verspätet geflogen ist, kann seine Entschädigung auch jetzt noch prüfen lassen.

Welche Rechte Fluggäste zusätzlich haben

Bereits am Flughafen haben Reisende ab einer bestimmten Wartezeit Anspruch auf Betreuung:

  • Ab 2 Stunden (Kurzstrecken): Snacks und Getränke

  • Ab 3 Stunden (Mittelstrecken): zusätzlich Kommunikationsmöglichkeiten

  • Ab 4 Stunden (Langstrecken): ggf. Hotelübernachtung bei Nachtflügen

Diese Rechte gelten unabhängig von der späteren Entschädigung. Die Airline ist in jedem Fall verpflichtet, die Versorgung sicherzustellen – auch am FMO.

Entschädigung bei Flugverspätung am FMO einfach prüfen

Viele Reisende wissen nicht, dass sie einen Anspruch haben – oder sie scheuen den Aufwand. Doch es gibt spezialisierte Anbieter wie Airhelp, die bei Flugverspätungen und der entsprechenden Entschädigung den gesamten Prozess übernehmen. Die Prüfung ist kostenlos, gezahlt wird nur im Erfolgsfall. Alternativ können Sie die Airline auch direkt kontaktieren und sich auf die EU-Verordnung 261/2004 berufen.

Einfach und schnell geht es auch mit einem Online-Rechner: Flugnummer und Reisedatum eingeben – und innerhalb weniger Sekunden erfahren, ob ein Anspruch besteht.

Flugverspätung am FMO ist kein Einzelfall – aber entschädigungsfähig

Ob Urlaubsflug oder Geschäftsreise: Eine Flugverspätung ist immer ärgerlich. Doch Sie müssen sich nicht mit der verlorenen Zeit abfinden. Wenn die Airline verantwortlich ist, steht Ihnen eine Entschädigung zu – oft in dreistelliger Höhe. Wer die Regelungen kennt und aktiv wird, kann den finanziellen Schaden ausgleichen. Und das lohnt sich – gerade am Flughafen Münster/Osnabrück, wo Verspätungen keine Seltenheit sind.

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