
In Münster beginnt am 3. November 2025 die Anmeldephase für die Grundschulen. Bis zum 14. November können Eltern ihre Kinder für das kommende Schuljahr 2026/27 anmelden. Nach Angaben der Stadt Münster wurden alle betroffenen Familien bereits schriftlich über Fristen, Unterlagen und Abläufe informiert. Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis einschließlich 30. September 2026 das sechste Lebensjahr vollenden. Diese Regelung ergibt sich aus § 35 des Schulgesetzes NRW, das den Beginn der Schulpflicht landesweit festlegt.
Für die Anmeldung ist ein persönlicher Termin an der jeweiligen Grundschule erforderlich. Mitgebracht werden müssen Geburtsurkunde oder Familienstammbuch, ein Personalausweis oder eine Meldebescheinigung der Eltern sowie der Nachweis über den Masernschutz. Die Impfung oder ein ärztlicher Nachweis über Immunität sind Pflicht, um die Schulaufnahme abzuschließen. Wer sein Kind nicht innerhalb der zwei Wochen anmeldet, wird laut Bildungsportal NRW bis spätestens 15. November von der Verwaltung aufgefordert, die Anmeldung kurzfristig nachzuholen.
Eltern können ihre Kinder immer nur an einer Grundschule anmelden. Wird an einer Schule mehr Nachfrage als Kapazität erwartet, entscheidet nach Angaben der Stadt zunächst der Schulweg und die gewählte Schulart – katholische, evangelische oder Gemeinschaftsgrundschule. Vorrang haben Kinder, für die die gewünschte Schule die nächstgelegene Einrichtung der entsprechenden Schulform ist.
Sind danach noch Plätze frei, kann die Schulleitung nach bestimmten Kriterien über weitere Aufnahmen entscheiden. Berücksichtigt werden dabei etwa die Geschwisterkindregelung und die Entfernung zum Wohnort. Wird ein Kind abgelehnt, informiert die Schule die Eltern, die ihr Kind dann an einer alternativen Grundschule anmelden können.
Im aktuellen Schuljahr 2025/26 traten nach städtischen Angaben 2.829 Kinder erstmals die Grundschule an. Für das kommende Jahr rechnet die Verwaltung mit einer ähnlich hohen Zahl, endgültige Daten liegen jedoch noch nicht vor.
Nach Abschluss der Anmeldefrist prüfen die Schulen die eingegangenen Unterlagen. Sobald feststeht, ob alle Kinder aufgenommen werden können, verschicken die Einrichtungen ihre Zusagen. Ein fester Termin ist hierfür nicht vorgegeben, erfahrungsgemäß erfolgt die Benachrichtigung aber Anfang 2026, meist im Februar.
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