
Münster. Wenn im Herbst die Blätter fallen, beginnt für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (awm) eine arbeitsintensive Zeit. Rund 80 Mitarbeitende sind derzeit unterwegs, um Straßen und Gehwege von Laub zu befreien. Jedes Jahr kommen dabei etwa 1.000 Tonnen zusammen. Doch nicht überall übernimmt die Stadt die Reinigung. Auch Grundstückseigentümer und Anlieger müssen bestimmte Pflichten beachten.
Zwischen Mitte Oktober und Ende November sind die AWM im Zweischichtbetrieb im Einsatz. Mit Elektro-Laubbläsern, Kehrmaschinen, Handbesen und zwei großen Laubsaugern beseitigen die Beschäftigten die herabgefallenen Blätter. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit auf Münsters Straßen und Wegen zu erhöhen. Insgesamt sammeln die Abfallwirtschaftsbetriebe jedes Jahr rund 1.000 Tonnen Laub in Münster ein.
Dabei kann es vorkommen, dass zusammengekehrte Laubhaufen zunächst liegen bleiben. Wie AWM-Sprecherin Manuela Feldkamp-Bode erklärt, hat das einen besonderen Grund: Laub von Grünstreifen oder Baumscheiben wird getrennt vom gewöhnlichen Straßenkehricht eingesammelt, sofern es nicht damit vermischt ist. Die beiden großen Laubsauger holen das Material in der Regel zwei bis drei Tage später ab. Durch die getrennte Sammlung kann das Laub zu Kompost verarbeitet werden. Da für das gesamte Stadtgebiet lediglich zwei große Laubsauger zur Verfügung stehen, müssen die Touren entsprechend geplant werden.
Nicht sämtliche Gehwege werden von den AWM gereinigt. In vielen Fällen sind die Anlieger selbst dafür verantwortlich, die Flächen vor ihren Grundstücken sauber und sicher zu halten. Ob eine entsprechende Reinigungspflicht besteht, lässt sich dem Abgabenbescheid der Stadt Münster entnehmen. Ist darin keine Straßenreinigungsgebühr aufgeführt oder wird lediglich eine geringere Gebühr für die Fahrbahnreinigung erhoben, müssen die betroffenen Anlieger selbst tätig werden.
Unabhängig von der regulären Reinigungspflicht gilt: Sobald Laub auf dem Gehweg die Verkehrssicherheit gefährdet, müssen Anlieger handeln. Das kann beispielsweise nach starkem Wind der Fall sein, wenn größere Mengen nasser Blätter eine Rutschgefahr darstellen. Weitere Einzelheiten regelt die Straßenreinigungssatzung der Stadt Münster.
Wer selbst Laub zusammenkehrt, hat in Münster mehrere Möglichkeiten zur Entsorgung. Kleinere Mengen können über die Biotonne entsorgt werden. Alternativ lässt sich das Laub in städtischen Gartenabfallsäcken zur monatlichen Grünabfallabfuhr bereitstellen oder direkt zu einem Recyclinghof bringen. Nicht erlaubt ist es dagegen, Laub auf die Straße oder in den Rinnstein zu fegen. Dadurch können Gullys verstopfen. Außerdem entstehen zusätzliche Laubmengen, die die ohnehin stark ausgelasteten Reinigungsteams bewältigen müssten.
Wer größere Mengen mit einem Anhänger oder Transporter anliefern möchte, muss das Recycling- und Entsorgungszentrum in Coerde an der Straße Zum Heidehof 80 nutzen. An den anderen Recyclinghöfen ist eine solche Anlieferung nicht möglich. Informationen zu Standorten und Öffnungszeiten gibt es unter www.awm.muenster.de. Für Fragen zur Laubentsorgung ist das AWM-Kundencenter unter 0251 605253 erreichbar.
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