
Der Bund will die Förderung für Windenergie neu ordnen – und dabei soll ausgerechnet der Kreis Borken als Küstenregion eingestuft werden. Das könnte für Windparks im Kreis finanzielle Nachteile bedeuten, weil für Küstenregionen andere Förderbedingungen gelten als für viele Standorte im Binnenland. Dagegen wehrt sich jetzt der Regionalrat Münster. In einer am 21. September 2026 beschlossenen Resolution fordert er, die geplante Zuordnung Borkens im neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz zurückzunehmen. Das Papier wurde noch am selben Tag NRW-Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur übergeben.
Auslöser der Debatte ist die geplante EEG-Novelle 2027. Der Bund will das Fördersystem für Windenergie an Land verändern und Deutschland dafür in verschiedene Regionen einteilen. Für diese Gebiete sollen unterschiedliche Mindestwerte beim sogenannten Gütefaktor gelten. Der Kreis Borken soll dabei als einziger Kreis Nordrhein-Westfalens der Förderkategorie „Küstenregion“ zugerechnet werden.
Dabei handelt es sich ausdrücklich nicht um eine geografische Neueinstufung. Borken wird also nicht tatsächlich zu einem Küstenkreis. Für die Zuordnung spielt neben der Lage insbesondere die sogenannte Windhöffigkeit eine Rolle, also das erwartbare Wind- und Ertragspotenzial eines Standorts. Dennoch stößt die Einstufung auf Kritik: Der Kreis Borken liegt rund 150 Kilometer von der Nordsee entfernt. „Der Kreis Borken gehört nicht zur Küstenregion – weder geografisch noch mit Blick auf die tatsächlichen Standort- und Windverhältnisse“, heißt es in der Resolution des Regionalrates.
Hinter der Bezeichnung „Küstenregion“ steckt eine wichtige finanzielle Regelung. Im bisherigen EEG wird die Förderung von Windenergie über die Qualität eines Standorts angepasst. Schwächere Windstandorte können dadurch einen höheren Korrekturfaktor erhalten.
Nach dem geplanten neuen System soll dieser Ausgleich regional begrenzt werden. Für die Küstenregion ist ein Gütefaktor von mindestens 80 Prozent vorgesehen, der maximale Korrekturfaktor läge damit bei 1,16. In der Region „Mitte-Nord“ sollen mindestens 70 Prozent und maximal der Faktor 1,29 gelten. Für sonstige Gebiete sind mindestens 60 Prozent und maximal 1,42 vorgesehen. In der Südregion soll der Faktor sogar bis 1,65 reichen.
Für Borken ist genau das der entscheidende Punkt: Erreicht ein Windpark dort tatsächlich beispielsweise nur 70 oder 75 Prozent Standortgüte, könnte er aufgrund der Einstufung als Küstenregion dennoch nur nach dem 80-Prozent-Wert behandelt werden. Damit würde der finanzielle Ausgleich für einen schwächeren Binnenlandstandort geringer ausfallen.
Der Regionalrat warnt deshalb insbesondere vor Folgen für bereits geplante Windenergievorhaben. Im Münsterland seien mit dem Regionalplan Flächen für Windenergie ausgewiesen worden. Auf dieser Grundlage hätten Investoren und Bürgerwindgesellschaften Projekte vorbereitet. Eine nachträgliche Veränderung der Förderbedingungen könne deren Wirtschaftlichkeit verschlechtern und die bisherige Planungssicherheit beeinträchtigen.
Als Beispiel gilt der geplante Bürgerwindpark Plaggenbahn in Heek. Dort sollen vier Windenergieanlagen mit einer Höhe von jeweils rund 250 Metern entstehen. Mehr als 20 Personen sind nach den vorliegenden Angaben bereits an der Planung beteiligt. Die Projektinitiatoren befürchten nach eigenen Berechnungen Einbußen in Millionenhöhe, sollte Borken künftig nach den Regeln der Küstenregion behandelt werden. Bei dieser Größenordnung handelt es sich um eine Berechnung der Projektseite und nicht um eine amtliche Prognose.
Nach Angaben des Kreises könnten mindestens 15 weitere Windparkprojekte betroffen sein. Der Projektberater BBWind spricht darüber hinaus von 24 betreuten Bürgerwindprojekten im Kreis Borken in unterschiedlichen Entwicklungsstadien.
Der Regionalrat fordert die NRW-Landesregierung nun auf, sich beim Bund für eine Änderung einzusetzen. Für das gesamte Münsterland solle eine einheitliche und nachvollziehbare regionale Zuordnung erhalten bleiben. Besonders wichtig sei dabei das Vertrauen in stabile Rahmenbedingungen für langfristige Investitionen.
Regionalratsvorsitzende Mechtild Schulze Hessing übergab die Resolution am 21. September beim Sommerfest von Regierungspräsident Andreas Bothe persönlich an Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur. Nach Angaben Schulze Hessings sagte Neubaur zu, sich gegen die vorgesehene Zuordnung einzusetzen.
Entschieden ist die neue Einstufung noch nicht. Der Regierungsentwurf zur umfassenden EEG-Reform soll am Donnerstag, 24. September 2026, erstmals im Bundestag beraten und anschließend an den zuständigen Ausschuss überwiesen werden. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren sind damit noch Änderungen möglich.
Die neue regionale Einteilung der Windkraftförderung ist dabei nur ein Teil der Reform. Der Bund will den Ausbau erneuerbarer Energien stärker an Kosten, Netzen und regionalen Bedingungen ausrichten. Vorgesehen sind darüber hinaus Änderungen bei Ausschreibungen, Photovoltaik, Biomasse und weiteren Fördermechanismen.
Neben der EEG-Novelle beschäftigte sich der Regionalrat auch mit dem NRW-Windenergieflächenbedarfsgesetz. Das Gremium bestätigte nachträglich seine bereits am 14. August abgegebene Stellungnahme. Einige technische Hinweise seien inzwischen in den überarbeiteten Gesetzentwurf eingeflossen, zentrale Forderungen des Regionalrates bislang aber nicht.






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