Bundespolizei Münster vollstreckt vier Haftbefehle innerhalb eines Tages

Die Bundespolizei Münster vollstreckt vier Haftbefehle: Drei Männer kommen in Haft, eine Frau kann nach Zahlung am FMO weiterfliegen.
Symbolbild: David Olef

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Münster/Greven. Die Bundespolizei hat am Samstag, 1. August 2026, in Münster und am Flughafen Münster/Osnabrück insgesamt vier gesuchte Personen kontrolliert. Drei von ihnen wurden anschließend in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Eine 24-Jährige konnte ihre Reise nach Antalya nach der Zahlung einer offenen Geldstrafe fortsetzen.

Zwei Männer wegen Diebstahls in Untersuchungshaft

Den ersten gesuchten Mann nahmen Bundespolizisten gegen 1 Uhr im Hauptbahnhof Münster fest. Gegen den 46-Jährigen lag ein Haftbefehl des Amtsgerichts Münster wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Diebstahl vor. Rund zwei Stunden später entdeckten die Einsatzkräfte einen 40 Jahre alten Mann, der an der Gartenstraße auf einem Bürgersteig schlief. Auch gegen ihn war aus demselben Grund Untersuchungshaft angeordnet worden. Beide Männer wurden einem Richter vorgeführt und anschließend in die Justizvollzugsanstalt Münster gebracht.

Offene Geldstrafe führt zu Ersatzfreiheitsstrafe

Kurz vor Mitternacht kontrollierte die Bundespolizei einen 25-Jährigen auf den Bahnanlagen an der Hamburger Straße. Nach Angaben der Behörde hatte das Amtsgericht Steinfurt einen Haftbefehl gegen ihn erlassen, weil eine Geldstrafe von 2.400 Euro aus einer Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung nicht bezahlt worden war. Da der Mann die Summe nicht begleichen konnte, wurde er zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Frau zahlt 513 Euro am Flughafen Münster/Osnabrück

Zur gleichen Zeit überprüften Bundespolizisten am Flughafen Münster/Osnabrück eine 24-Jährige vor ihrem Abflug nach Antalya. Gegen sie lag ebenfalls ein Haftbefehl vor, weil eine Geldstrafe wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz noch nicht vollständig bezahlt war. Nachdem die Frau den offenen Betrag von 513 Euro beglichen hatte, durfte sie ihre Reise fortsetzen.

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