
Münster. Die Stadt Münster will die Videoüberwachung an mehreren Schulen fortführen und an weiteren Standorten zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen umsetzen. Hintergrund sind nach Angaben der Verwaltung deutlich gesunkene Zahlen bei Straftaten und Vandalismus an Schulstandorten, an denen bereits Kameras eingesetzt werden. Der Rat der Stadt Münster soll am 1. Juli 2026 über die entsprechende Beschlussvorlage entscheiden. Geplant sind unter anderem die Fortführung der Videoüberwachung an den Schulzentren Hiltrup, Wolbeck und Kinderhaus sowie an der Melanchthonschule. Neu hinzukommen soll die Grundschule Kinderhaus-West.
Die Stadtverwaltung begründet die geplante Fortführung mit konkreten Zahlen aus mehreren Schulstandorten. An den Schulzentren Hiltrup und Wolbeck wurde die Videoüberwachung im Jahr 2019 eingeführt. In Hiltrup sank die Zahl der registrierten Straftaten von 26 Fällen im Jahr 2017 auf drei Vorgänge im Jahr 2025. In Wolbeck ging die Zahl im gleichen Zeitraum von 15 auf fünf Fälle zurück.
Auch am Schulzentrum Kinderhaus zeigt die Statistik nach Angaben der Stadt eine deutliche Veränderung. Dort stieg die Zahl zunächst von acht Vorgängen im Jahr 2022 auf 15 Fälle im Jahr 2023. Nach der Einführung der Videoüberwachung im selben Jahr sank sie auf zwei Fälle im Jahr 2025. An der Melanchthonschule in Coerde besteht die Videoüberwachung seit 2024. Dort wurden im Jahr vor der Einführung 14 Straftaten registriert, 2024 waren es acht, 2025 keine mehr.
Die Stadt betont, dass die Videoüberwachung weiterhin auf konkrete Schwerpunkte von Einbrüchen und Vandalismus ausgerichtet sein soll. Erfasst werden sollen nur Außenbereiche der Schulen. Der öffentliche Raum soll nicht betroffen sein. Außerdem ist die Überwachung auf Zeiten außerhalb des Schulbetriebs beschränkt.
Nach der Vorlage ist keine permanente Echtzeitbeobachtung vorgesehen. Auch eine automatisierte Verhaltensanalyse oder eine direkte Aufschaltung auf Polizei oder Ordnungsbehörden soll es nicht geben. Eine Auswertung der Aufnahmen soll nur anlassbezogen erfolgen. Die Speicherdauer beträgt fünf Tage. Die Verwaltung soll künftig alle zwei Jahre über Erfahrungen und Wirksamkeit der Maßnahmen berichten.
An der Grundschule Kinderhaus-West plant die Stadt erstmals eine Videoüberwachung. Dort verweist die Verwaltung auf einen deutlichen Anstieg der Vandalismusfälle. 2024 wurden zehn Vorfälle registriert, 2025 waren es 22. Besonders genannt wird die wiederholte Beschädigung der Blitzableiteranlage.
Zuvor seien bereits andere Maßnahmen umgesetzt worden. Dazu zählen unter anderem bessere Beleuchtung, Rückschnittarbeiten, der Rückbau von Aufstiegshilfen, das Abschalten des WLANs außerhalb der Schulzeiten und zeitweise ein Sicherheitsdienst. Die neue Videoüberwachung soll diese Maßnahmen ergänzen beziehungsweise den Sicherheitsdienst ersetzen.
Neben der Videoüberwachung prüft und plant die Stadt weitere Zugangsbeschränkungen an einzelnen Schulhöfen. Besonders betroffen ist das Hansa-Berufskolleg. Dort soll das Schulgelände künftig durch eine Toranlage besser geschützt werden. Hintergrund sind laut Verwaltung unbefugte Aufenthalte auf dem Gelände sowie Drogenkonsum im Umfeld der Schule. Zudem seien Sporthalle und Nebenräume teilweise ohne Berechtigung genutzt worden.
Trotz Kontrollen durch Polizei und Kommunalen Ordnungsdienst sowie weiterer Maßnahmen der Schule habe sich die Lage nicht ausreichend verbessert. Die beigefügte Änderungssatzung sieht deshalb vor, dass der Schulhof des Hansa-Berufskollegs künftig nicht mehr für außerschulische Nutzung zur Verfügung steht.
An der Kreuzschule prüft die Stadt ebenfalls, den Zugang zum Schulhof stärker zu begrenzen. Denkbar sind nach Angaben der Verwaltung eine Zaunanlage oder ein Schließdienst. Grund dafür ist, dass das Gelände auch außerhalb der durch Satzung festgelegten Zeiten genutzt wird. Das hat zu Beschwerden aus der Nachbarschaft geführt.
Hinweise auf die geltenden Nutzungszeiten und Kontrollen hätten die Situation bislang nur teilweise verbessert. Anders als am Hansa-Berufskolleg soll der Schulhof der Kreuzschule jedoch weiterhin grundsätzlich öffentlich zugänglich bleiben. Die Nutzung soll innerhalb der festgelegten Zeiten möglich sein, damit Kinder und Jugendliche den Schulhof weiterhin als Spiel- und Aufenthaltsbereich nutzen können.
Die Stadt will nach eigenen Angaben Schulhöfe grundsätzlich auch außerhalb der Unterrichtszeiten für die Öffentlichkeit nutzbar halten. Gleichzeitig sollen Sicherheit, Schutz vor Vandalismus und die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner stärker berücksichtigt werden. Deshalb setzt die Verwaltung auf unterschiedliche Lösungen je nach Standort.
Schuldezernent Thomas Paal verweist darauf, dass die zugrunde liegenden Probleme durch Kameras und Sperren nicht gelöst seien. Mit der geplanten Fortführung der bisherigen Maßnahmen wolle die Stadt jedoch die positive Entwicklung stabilisieren und auf andere Standorte übertragen. Klaus Ehling, Leiter des Amtes für Schule und Weiterbildung, beschreibt die Videoüberwachung als Instrument zum Schutz und nicht zur Kontrolle. Sie habe aus Sicht der Stadt präventiv gewirkt und das Sicherheitsempfinden von Schülerinnen, Schülern und Beschäftigten verbessert.
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