Digitale Pflegevermittlung aus Münster rückt in den Fokus der Landespolitik

Münster zeigt Spitzenstandard bei Pflegepersonal
Foto: Sabine van Erp

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Münster. Die digitale Suche nach ambulanter Pflege in Münster gilt aus Sicht der Landesregierung als positives Beispiel für kommunale Entlastung. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage im nordrhein-westfälischen Landtag bezieht das Land Stellung zum Projekt „Marktplatz ambulante Pflege Münster“ und ordnet dessen Bedeutung für die Pflegepolitik in Nordrhein-Westfalen ein. Dabei wird deutlich, wie groß der Bedarf an vereinfachten Zugängen zur Pflege ist, gleichzeitig aber auch, wo das Land derzeit Grenzen sieht.

Landesregierung lobt Engagement der Stadt Münster

In ihrer Antwort auf die parlamentarische Anfrage bewertet die Landesregierung das Modellprojekt aus Münster ausdrücklich positiv. Das digitale Portal ermögliche eine koordinierte Vermittlung zwischen Pflegebedürftigen, Angehörigen und ambulanten Pflegediensten und erfülle damit in innovativer Weise den kommunalen Sicherstellungsauftrag in der Pflege. Mit dem Marktplatz komme die Stadt Münster ihrer gesetzlichen Aufgabe nach, eine verlässliche Angebotsstruktur für pflegerische Versorgung zu unterstützen, wie es im Alten- und Pflegegesetz des Landes vorgesehen ist.

Das Land hebt hervor, dass digitale Lösungen wie in Münster dazu beitragen können, bürokratische Hürden zu reduzieren. Gerade für Angehörige, die häufig unter Zeitdruck stehen, sei eine zentrale Anfrage statt zahlreicher Telefonate eine spürbare Entlastung. Eine landesweite Ausweitung des konkreten Modells ist derzeit jedoch nicht geplant. Die Landesregierung verweist stattdessen auf bereits etablierte Angebote wie den Heimfinder NRW und den Pflegewegweiser NRW, die landesweit Informationen und Vermittlungshilfen bereitstellen. Weitere Plattformen sollen nach aktuellem Stand nicht eingeführt werden.

Wartelisten in der Pflege bleiben für NRW ein blinder Fleck

Deutlich wird in der Landtagsantwort auch, dass es in Nordrhein-Westfalen keine belastbaren Daten zu Wartezeiten auf Pflegeplätze gibt. Weder für ambulante Pflege noch für stationäre Einrichtungen oder Tagespflege werden landesweit Wartelisten systematisch erfasst. Nach Angaben der Landesregierung würde eine solche Erhebung zusätzlichen bürokratischen Aufwand verursachen und sei derzeit nicht vorgesehen.

Diese fehlende Datengrundlage macht es nach Einschätzung von Fachleuten schwierig, den tatsächlichen Versorgungsdruck in einzelnen Kommunen objektiv zu bewerten. Projekte wie der Marktplatz ambulante Pflege in Münster liefern zumindest lokal Hinweise darauf, wie hoch der Bedarf ist und wie digitale Instrumente helfen können, vorhandene Kapazitäten schneller sichtbar zu machen. Für eine landesweite Steuerung fehlen jedoch weiterhin vergleichbare Zahlen.

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Entbürokratisierung der Pflege als langfristiges Ziel

Über das Münsteraner Projekt hinaus skizziert die Landesregierung ihre grundsätzliche Linie zur Entlastung von Pflegebedürftigen und Angehörigen. Ein Schwerpunkt liege auf der Mitwirkung an Reformen auf Bundesebene, insbesondere beim Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege. Ziel sei es, Antragsverfahren zu vereinfachen, digitale Prozesse auszubauen und kommunale Strukturen zu stärken.

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Auf Landesebene stehen dafür auch Fördermittel zur Verfügung. Im Rahmen des Landesförderplans „Alter und Pflege“ konnten zuletzt Projekte mit einem Gesamtvolumen von rund 9,6 Millionen Euro unterstützt werden, darunter auch Vorhaben zur Vernetzung und zum Abbau bürokratischer Hürden in der ambulanten Pflege. Die Landesregierung kündigt an, das Ziel eines möglichst einfachen Zugangs zu Pflegeleistungen weiter zu verfolgen. Vor diesem Hintergrund gilt das Projekt aus Münster als Beispiel dafür, wie digitale Lösungen vor Ort konkret wirken können, auch wenn eine Übertragung auf ganz NRW vorerst nicht vorgesehen ist.

 

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