Eis-Rückruf bei Edeka und Netto: Warnung erreicht auch Münster

Rückruf von Speiseeis bei Edeka und Netto: Welche Produkte betroffen sind und was Verbraucher in Münster wissen sollten.
Symbolbild Foto: Caroline Muffert

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Münster/Deutschland. Ein aktueller Eis-Rückruf in Münster betrifft Tiefkühlprodukte aus dem Handel von Edeka und Netto Marken-Discount. Nach Angaben der zuständigen Behörden wurden zwei Eisbecher-Produkte als potenziell gefährlich eingestuft. Entsprechende Hinweise sind über das offizielle Portal der Lebensmittelüberwachung veröffentlicht worden. Verbraucherinnen und Verbraucher werden aufgefordert, die betroffenen Produkte nicht zu verzehren.

Die Warnungen werden zentral über lebensmittelwarnung.de koordiniert, ein gemeinsames Informationsangebot der Bundesländer und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Dort sind aktuell zwei verschiedene Eissorten aufgeführt, die bundesweit verkauft wurden. Mindestens eines der Produkte war auch in Filialen erhältlich, die Kundinnen und Kunden in Münster regelmäßig nutzen. Damit ist die Meldung nicht nur für den Handel, sondern auch für viele Haushalte in der Region relevant.

Betroffenes Eis-Produkt aus dem Edeka-Sortiment

Konkret betroffen ist der Eisbecher „EDEKA Herzstücke Chocolate Caramel“ mit einem Füllvolumen von 500 Millilitern. Das Produkt wurde über Edeka- und Marktkauf-Filialen vertrieben. Als Hersteller ist das Unternehmen De Dessert Meesters angegeben. Laut der veröffentlichten Rückrufinformation beziehen sich die Warnhinweise auf Ware mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 01.10.2027 und 01.12.2027.

Nach den vorliegenden Angaben gilt der Rückruf bundesweit, also in allen 16 Bundesländern. Damit sind auch Märkte in Münster und im Münsterland eingeschlossen. Verbraucherinnen und Verbraucher, die das genannte Eis gekauft haben, sollten die Verpackung überprüfen und das Produkt nicht weiter verwenden. Üblicherweise können zurückgerufene Artikel im jeweiligen Markt zurückgegeben werden, auch ohne Kassenbon. Konkrete Hinweise zur Erstattung macht der Handel in der Regel direkt vor Ort.

Zweites Eis-Produkt bei Netto ebenfalls betroffen

Neben dem Edeka-Produkt ist ein weiterer Eisbecher betroffen, der über Netto Marken-Discount verkauft wurde. Auch dieses Produkt ist auf dem Warnportal als gefährlich eingestuft. Zu Details wie Sorte, Hersteller oder Mindesthaltbarkeitsdatum liegen in den aktuell veröffentlichten Fakten jedoch noch keine weitergehenden Informationen vor.

Fest steht, dass sich der Rückruf nicht auf einzelne Regionen beschränkt, sondern ebenfalls eine größere Verbreitung haben kann. Kundinnen und Kunden in Münster, die in den vergangenen Wochen Eis bei Netto gekauft haben, sollten daher aufmerksam die aktuellen Veröffentlichungen prüfen. Die Behörden aktualisieren die Hinweise fortlaufend, sobald neue gesicherte Informationen vorliegen.

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