
Ein angebliches Schreiben vom Amtsgericht, eine Zahlungsaufforderung über rund 900 Euro und eine Kontoverbindung, die nicht zu Deutschland passt: In Münster warnt die Polizei vor gefälschten Rechnungen, die derzeit an Unternehmen verschickt werden. Mindestens ein Betrieb wurde bereits angeschrieben und wandte sich an die Ermittler. Die Polizei stufte das Schreiben als Fälschung ein.
Nach aktuellem Kenntnisstand richten sich die gefälschten Zahlungsaufforderungen nicht immer nur allgemein an Unternehmen. Teilweise werden auch einzelne Mitarbeitende direkt angeschrieben. Dadurch steigt das Risiko, dass solche Schreiben intern weitergeleitet oder versehentlich bearbeitet werden.
Die unbekannten Täter geben den Schreiben offenbar einen behördlichen Anschein. Die Zahlungsaufforderungen sollen den Eindruck erwecken, vom Amtsgericht zu stammen. Gerade diese Aufmachung kann Druck erzeugen und dazu führen, dass Beträge vorschnell überwiesen werden.
In dem bekannten Fall aus Münster ging es um eine Forderung von rund 900 Euro. Das betroffene Unternehmen reagierte jedoch nicht mit einer Zahlung, sondern wandte sich an die Polizei. Die Ermittler stellten daraufhin fest, dass es sich um ein gefälschtes Schreiben handelte.
Die Polizei Münster nennt mehrere Auffälligkeiten, die bei den bisher bekannten Schreiben auf einen Betrugsversuch hindeuten. So wurde das Landeswappen von Nordrhein-Westfalen mit einer Anschrift der Zentralen Zahlungsstelle in Frankfurt am Main kombiniert. Außerdem wurde ein angeblich zuständiger Richter aus Münster genannt.
Ein weiteres Warnsignal war die angegebene IBAN. Sie begann nicht mit „DE“ und war damit keine deutsche Kontoverbindung. Die Polizei weist jedoch darauf hin, dass Betrüger auch deutsche IBAN-Nummern verwenden können. Entscheidend ist deshalb immer die genaue Prüfung aller Angaben.
Unternehmen und Privatpersonen sollten unerwartete Zahlungsaufforderungen genau prüfen. Bei regelmäßigen Zahlungen empfiehlt die Polizei, die angegebene IBAN mit früheren erfolgreichen Überweisungen zu vergleichen. Weichen Kontodaten plötzlich ab, sollte zunächst keine Zahlung erfolgen.
Wer ein angebliches Schreiben eines Gerichts oder einer Behörde erhält, sollte den vermeintlichen Absender selbstständig überprüfen. Wichtig ist dabei, keine Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder Links aus dem verdächtigen Schreiben zu nutzen. Stattdessen sollten die offiziellen Kontaktdaten unabhängig recherchiert werden.
Bei Unsicherheit rät die Polizei dazu, keine vorschnellen Überweisungen vorzunehmen. Verdächtige Schreiben sollten gesichert und überprüft werden. Betroffene können sich unter der Telefonnummer 0251 275-0 an die Polizei Münster wenden.
Die aktuellen Fälle zeigen, dass Betrugsversuche mit gefälschten Rechnungen nicht nur Privatpersonen treffen. Auch Unternehmen können gezielt ins Visier geraten. Besonders bei angeblichen Behördenforderungen ist deshalb Vorsicht geboten.
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