Gericht gibt grünes Licht für WLE-Bau zwischen Münster und Sendenhorst

Die WLE soll 176 Millionen Euro kosten. Eine Bürgerinitiative bezweifelt die Wirtschaftlichkeit und stellt die Bundesförderung infrage.
JWBE, CC BY 4.0, via Wikimedia Commons

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Die geplante Reaktivierung der WLE-Strecke Münster–Sendenhorst hat eine weitere rechtliche Hürde genommen. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat zwei Eilanträge von insgesamt 15 Anwohnern zurückgewiesen. Damit bleibt die Genehmigung für den Ausbau der Bahnstrecke vorläufig vollziehbar. Die Bauarbeiten können auf Grundlage des bestehenden Planfeststellungsbeschlusses beginnen. Vollständig abgeschlossen sind die gerichtlichen Auseinandersetzungen allerdings noch nicht.

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WLE kann nächste Schritte für den Streckenausbau vorbereiten

Für das Bahnprojekt kommt die Gerichtsentscheidung kurz nach einer wichtigen Finanzierungszusage. Erst am 16. Oktober hatten Bund und Land die Förderung für die Reaktivierung der rund 21 Kilometer langen Verbindung bestätigt. Die Gesamtkosten liegen nach aktuellen Angaben bei etwa 187 Millionen Euro. Davon übernimmt der Bund rund 161 Millionen Euro, Nordrhein-Westfalen steuert weitere neun Millionen Euro bei.

Die Westfälische Landes-Eisenbahn (WLE) kann nun die weiteren Ausschreibungen für Bauleistungen vorbereiten. Vorgesehen sind unter anderem die Erneuerung der Gleisanlagen, die Modernisierung von Bahnübergängen und der Bau barrierefreier Haltepunkte.

Langfristig soll die Verbindung Teil der geplanten S-Bahn Münsterland werden. Unter dem Arbeitstitel S 68 sollen batterieelektrische Züge vom Münsteraner Hauptbahnhof über die Halle Münsterland, Loddenheide, Gremmendorf, Angelmodde und Wolbeck bis nach Albersloh und Sendenhorst fahren.

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Für die gesamte Strecke ist eine Fahrzeit von rund 30 Minuten vorgesehen. Der Nahverkehr Westfalen-Lippe rechnet mit mehr als 10.000 Ein- und Aussteigern pro Werktag. Ein verbindlicher Termin für die Aufnahme des Personenverkehrs wurde bei der jüngsten Förderzusage nicht genannt.

Trotz Entscheidung bleiben weitere WLE-Klagen offen

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts beendet den Rechtsstreit um die Bahnstrecke nicht. Insgesamt sind weiterhin sieben Klageverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Münster anhängig. Dazu gehören auch die beiden Verfahren, in denen nun die Eilanträge zurückgewiesen wurden.

Fünf weitere Klagen müssen ebenfalls noch entschieden werden. In zwei dieser Fälle sind Grundstücke der Kläger unmittelbar von den Ausbauplänen betroffen. Wann das Gericht über die noch offenen Verfahren entscheidet, steht bislang nicht fest.

Warum das Oberverwaltungsgericht die Eilanträge ablehnte

Bei seiner Entscheidung stellte das Gericht insbesondere auf die Rechte der betroffenen Anwohner ab. Die Grundstücke der 15 Antragsteller werden für den Streckenausbau nicht benötigt. Deshalb können sie nach Auffassung des Gerichts nicht sämtliche möglichen Fehler der Planung geltend machen, sondern nur solche, die ihre eigenen Rechte berühren.

Ein wesentlicher Streitpunkt war der Schutz vor Bahnlärm. In einem der beiden Verfahren ließ das Gericht offen, ob die 13 beteiligten Antragsteller eine unzureichende Berücksichtigung der Lärmbelastung erfolgreich beanstanden könnten. Zusätzliche Schutzmaßnahmen könnten bei Bedarf auch nach dem Bau der Strecke umgesetzt werden.

Im zweiten Verfahren ging das Gericht davon aus, dass die maßgeblichen Lärmgrenzwerte am betroffenen Wohnhaus sowohl tagsüber als auch nachts eingehalten werden. Eine Überschreitung der grundrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle durch den späteren Bahnbetrieb erwartet das Gericht nicht.

Die beiden Beschlüsse in den Eilverfahren sind unanfechtbar. Sie werden unter den Aktenzeichen 11 B 303/26.AK und 11 B 342/26.AK geführt. Über die endgültige Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses ist damit noch nicht abschließend entschieden.

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