
Münster. Wer in Münster einen Arzttermin sucht, greift dafür zunehmend auf Online-Plattformen zurück. Gerade bei knappen Kapazitäten erscheinen digitale Terminbuchungen als schneller Weg zum Ziel. Ein Urteil des Landgerichts Berlin zeigt nun jedoch, dass diese Suche problematisch sein kann – auch für Patientinnen und Patienten in Münster.
Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Terminplattform Doctolib. Das Gericht hatte zu klären, ob die Anzeige von Arztterminen für gesetzlich Versicherte transparent genug war. Nach Auffassung der Richter war dies in bestimmten Fällen nicht gegeben. Nutzerinnen und Nutzer, die gezielt nach Terminen für gesetzlich Versicherte suchten, bekamen demnach auch Angebote angezeigt, die tatsächlich nur als kostenpflichtige Selbstzahlerleistungen in Privatpraxen möglich waren.
Das Landgericht wertete diese Darstellung als irreführend und verurteilte Doctolib zur Unterlassung. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Doctolib hat gegen das Urteil Berufung eingelegt; eine rechtskräftige Entscheidung steht noch aus.
Aus Sicht des Gerichts reichte es nicht aus, dass Hinweise auf Selbstzahlerkosten erst im weiteren Verlauf der Buchung erschienen. Entscheidend sei bereits der Eindruck, der durch die Trefferliste entsteht. In von Verbraucherschützern dokumentierten Fällen erfuhren Nutzerinnen und Nutzer erst nach mehreren Klicks, dass die Behandlung nicht über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet wird. Teilweise waren hohe Vorauszahlungen erforderlich.
Für gesetzlich Versicherte kann das erhebliche finanzielle Folgen haben, da Selbstzahlerleistungen in der Regel nicht erstattet werden.
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Wie relevant die Plattform auch in der Region ist, zeigt ein Blick in die eigene Doctolib-Suche. Für Münster und das nähere Umland listet das Portal – abhängig von Fachrichtung und eingestelltem Suchradius – eine hohe Zahl an Einträgen. Allein im Bereich der hausärztlichen Versorgung werden über 200 Ergebnisse angezeigt. In stark nachgefragten fachärztlichen Bereichen wie der Orthopädie kommen weit über 100 weitere Treffer hinzu.
Dabei handelt es sich um von Doctolib ausgewiesene Suchergebnisse, die Einzelpraxen, Gemeinschaftspraxen und medizinische Einrichtungen umfassen können. Eine öffentlich zugängliche Statistik darüber, wie viele Ärztinnen und Ärzte in Münster die Plattform tatsächlich aktiv zur Terminvergabe nutzen, veröffentlicht das Unternehmen nicht. Die hohen Trefferzahlen verdeutlichen jedoch die Bedeutung des Portals für die regionale Terminsuche.
Gerade in einer Stadt wie Münster mit Universitätskliniken, spezialisierten Praxen und einem großen Einzugsgebiet aus dem Münsterland greifen viele Patientinnen und Patienten zuerst auf digitale Angebote zurück. Umso größer ist die Bedeutung einer klaren und verlässlichen Trennung zwischen Kassen- und Selbstzahlerterminen.
Das Urteil fällt in eine Phase, in der die medizinische Versorgung ohnehin intensiv diskutiert wird. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat angekündigt, Versorgungswege neu zu ordnen und den Zugang zu Fachärzten stärker zu steuern. Ziel ist es unter anderem, Wartezeiten zu reduzieren und Ressourcen effizienter zu nutzen.
Verbraucherschützer sehen vor diesem Hintergrund kritisch, dass die Terminvergabe zunehmend über kommerzielle Plattformen läuft. Sie warnen davor, dass finanzielle Hürden an Bedeutung gewinnen könnten, wenn Transparenz fehlt und Nutzerinnen und Nutzer sich auf Filterfunktionen verlassen, die nicht eindeutig trennen.
Neben privaten Online-Portalen bestehen weiterhin öffentliche Angebote. Der Terminservice der Kassenärztlichen Vereinigungen ist bundesweit unter der Nummer 116 117 erreichbar und vermittelt Arzttermine, insbesondere bei dringendem Behandlungsbedarf. Auch viele Krankenkassen unterstützen ihre Versicherten aktiv bei der Terminsuche.
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