
Münster. Am OVG Münster beschäftigt der Streit um den sogenannten Schabowski-Zettel erneut die Justiz. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster hat die Stiftung Haus der Geschichte Revision eingelegt. Im Zentrum des Verfahrens steht die Frage, ob der Name des Verkäufers eines zentralen Dokuments zum Mauerfall offengelegt werden muss. Das Mauerfall-Dokument war für 25.000 Euro angekauft worden und ist heute Teil der Dauerausstellung im Haus der Geschichte in Bonn.
Nach Angaben des Gerichts ist der Revisionsantrag dort eingegangen. Damit geht der Rechtsstreit in die nächste Instanz. Bereits zuvor hatten sowohl das Verwaltungsgericht Köln als auch das Oberverwaltungsgericht in Münster zugunsten eines klagenden Journalisten entschieden. Dieser beruft sich auf presserechtliche Auskunftsansprüche und verlangt die Offenlegung der Identität des damaligen Verkäufers.
Bei dem Schriftstück handelt es sich um den handschriftlichen Sprechzettel, den das damalige SED-Politbüromitglied Günter Schabowski am 9. November 1989 während einer internationalen Pressekonferenz nutzte. In dieser Pressekonferenz stellte er neue Reisebestimmungen für DDR-Bürger vor. Seine Äußerung, die Regelung gelte „sofort“, führte noch am selben Abend zu einem massiven Andrang an den Berliner Grenzübergängen und schließlich zur Öffnung der Mauer.
Der Zettel selbst enthält handschriftliche Notizen zur Reiseregelung. Die berühmte Formulierung fiel mündlich während der Veranstaltung. Das Dokument wurde später von der Stiftung Haus der Geschichte erworben und ist heute ein zentrales Exponat der Bonner Ausstellung.
Sowohl das Verwaltungsgericht Köln als auch das Oberverwaltungsgericht Münster gaben dem klagenden Journalisten Recht. Die Gerichte bejahten grundsätzlich einen presserechtlichen Auskunftsanspruch. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Falls ließ das OVG Münster jedoch die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu.
Der Revisionsantrag der Stiftung ist inzwischen beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingegangen. Eine inhaltliche Begründung steht noch aus, die Frist dafür läuft nach Gerichtsangaben noch. Die Akten werden nun an das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig übermittelt. Ein Termin für eine mögliche Verhandlung ist bislang nicht bekannt.
Damit bleibt der Rechtsstreit um das historische Mauerfall-Dokument zunächst offen. Die endgültige Entscheidung darüber, ob der Verkäufer des Schabowski-Zettels namentlich genannt werden muss, wird nun auf Bundesebene fallen.
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