
Münster. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat beim Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster eine Verfassungsbeschwerde gegen das Polizeibeauftragtengesetz in NRW eingereicht. Mit diesem Gesetz, das der Landtag im März verabschiedet hatte, wurde erstmals die Einrichtung eines unabhängigen Polizeibeauftragten für das Land Nordrhein-Westfalen beschlossen.
Der oder die Beauftragte soll künftig Beschwerden entgegennehmen und mutmaßliches Fehlverhalten innerhalb der Polizei untersuchen können – sowohl auf Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern als auch von Beschäftigten der Polizei selbst. Doch genau an dieser Stelle sieht die DPolG verfassungsrechtliche Probleme.
Nach Ansicht der DPolG verletzt das Polizeibeauftragtengesetz NRW das Prinzip der Gewaltenteilung und gefährdet die Rechte der Polizeibediensteten. Die Gewerkschaft kritisiert insbesondere, dass der Polizeibeauftragte auch nach Abschluss von internen oder strafrechtlichen Verfahren eigene Untersuchungen anstoßen könne.
Dies führe zu „doppelten Ermittlungen“ und öffne aus Sicht der DPolG die Tür für unklare Zuständigkeiten zwischen Justiz, Innenministerium und dem neu geschaffenen Amt. Die Gewerkschaft befürchtet zudem, dass Polizistinnen und Polizisten durch parallele Prüfverfahren einer zusätzlichen rechtlichen Unsicherheit ausgesetzt werden.
Ob das Polizeibeauftragtengesetz in NRW Bestand haben wird, entscheidet nun der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Münster. Ein Urteil liegt bislang nicht vor. Sollte der Gerichtshof die Verfassungsbeschwerde der DPolG ganz oder teilweise anerkennen, müsste das Land das Gesetz nachbessern oder neu formulieren.
Der Verfassungsgerichtshof NRW fungiert als oberstes Verfassungsorgan des Bundeslandes und prüft, ob landesrechtliche Regelungen mit der Verfassung des Landes in Einklang stehen.
Ähnliche Institutionen existieren bereits in mehreren Bundesländern und auf Bundesebene. Sie sollen das Vertrauen in die Polizei stärken, mehr Transparenz schaffen und Missstände frühzeitig aufdecken. In Nordrhein-Westfalen war die Einführung eines Polizeibeauftragten lange umstritten, insbesondere wegen der Frage, wie weit seine Befugnisse reichen dürfen.
Während Befürworter von einem wichtigen Schritt zu mehr Bürgernähe sprechen, warnt die DPolG vor einer „Politisierung“ interner Ermittlungsprozesse. Für viele Polizeibedienstete steht dabei weniger die Kontrolle, sondern die rechtliche Absicherung im Mittelpunkt.
Die Verfassungsbeschwerde könnte Signalwirkung haben. Sollte das Gesetz ganz oder teilweise gekippt werden, müsste die Landesregierung wesentliche Regelungen zur Untersuchung von Polizeieinsätzen neu definieren. Damit steht nicht nur die Struktur des neuen Amtes, sondern auch die künftige Balance zwischen Kontrolle und Vertrauen innerhalb der Polizei NRW auf dem Prüfstand.
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